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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232Rechtssatz
Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen (vgl. VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Im Rahmen einer vom BFG als möglich erörterten Rückstellungsbildung wären auch zu prognostizierende Vorteile (etwa Regressforderungen) bei hinreichender Sicherheit dieser Vorteile in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verlustkompensierend zu berücksichtigen (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/15/0012, mwN).Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen vergleiche VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Im Rahmen einer vom BFG als möglich erörterten Rückstellungsbildung wären auch zu prognostizierende Vorteile (etwa Regressforderungen) bei hinreichender Sicherheit dieser Vorteile in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verlustkompensierend zu berücksichtigen vergleiche VwGH 20.12.2016, Ro 2014/15/0012, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130027.L02Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
13.05.2024