1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §37 Abs7 EStG 1988 §38 EStG 1988 §67 EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 37 gültig von 22.07.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §38 PatG 1970 §8 EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 37 gültig von 22.07.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §38 EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 37 gültig von 22.07.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §38 PatG 1970 §8 EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 37 gültig von 22.07.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber bezieht - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - als langjähriger Angestellter der V GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Seit 1. Oktober 1999 fungiert er als kollektivvertretungsbefugter Geschäftsführer. In seiner Funktion als Dienstnehmer hatte er (gemeinsam mit einem anderen Mitarbeiter) eine patentrechtlich geschützte Erfindung gemacht, die von seinem Dienstgeber (auch) im Streitzeitraum verwertet wurde. Die diesbezügliche Paten... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich einer Außenprüfung vom 17. Februar 2015 wurde u.a. festgehalten, der Revisionswerber sei Inhaber mehrerer Patente. Mit Lizenzvertrag samt Nachträgen habe er der W KG bzw. deren Rechtsnachfolgerin W GmbH (Sitz jeweils in Österreich) das ausschließliche Recht zur Produktion und zum weltweiten Vertrieb der Vertragsprodukte eingeräumt. Auf Grund dieser Verträge habe der Revisionswerber Lizenzgebühren erzielt, die jeweils ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §38; EStG 1988 §98 Abs1 Z2; EStG 1988 §98 Abs1 Z6; EStG 1988 § 38 heute EStG 1988 § 38 gültig ab 24.05.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007 EStG 1988 § 38 gültig von 30.07.1988 bis 23.05.2007 ... mehr lesen...
Index: 26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §38;PatG 1970 §33 Abs2;PatG 1970 §35;PatG 1970 §38; EStG 1988 § 38 heute EStG 1988 § 38 gültig ab 24.05.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007 EStG 1988 § 38 gültig von 30.07.1988 bis 23.05.2007 ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192; BAO §198;ErbStG;EStG 1988;VwRallg; BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 BAO § 198 heute ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Beschluss v... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 14. Dezember 2006 wurde gemäß § 194 GSVG iVm § 410 ASVG festgestellt, dass die endgültigen Beitragsgrundlagen des Beschwerdeführers in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 25 Abs. 1 und Abs. 2 GSVG im Jahr 2005 monatlich EUR 2.146,59 betragen würden. Aus der Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlagen ergebe sich eine Beitragsschuld in der Höhe von EUR 3.559,08 als Differenz zwischen endgültig und vorläufig v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114; B-VG Art18 Abs1;EStG 1988;VwRallg; BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine OG mit den Gesellschaftern Renate L und Josef L, erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 5 EStG). Das Erdgeschoss des Hauses der Ehegatten Renate L und Josef L wurde für den Gewerbebetrieb der OG verwendet. Im Hinblick auf diese Nutzung für betriebliche Zwecke der OG stellte die Liegenschaft anteilig (mit dem auf das Erdgeschoss entfallenden Anteil) Sond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Erfinder tätig. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1993 bis 1996 wurde festgestellt, dass er für die Überlassung von Erfindungen an die U. GmbH Lizenzgebühren erhalten habe. Es lägen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, wobei der Hälftesteuersatz gemäß § 38 EStG 1988 insoweit anwendbar sei, als die Einkünfte auf patentierte Erfindungen und nicht auf die bloße Überlassung von Know-how entfielen. Der Beschwerdeführer ist als Erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38; EStG 1988 §38; EStG 1972 § 38 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1988 § 38 heute EStG 1988 § 38 gültig ab 24.05.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §38;PatÜbk Eur; EStG 1988 § 38 heute EStG 1988 § 38 gültig ab 24.05.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007 EStG 1988 § 38 gültig von 30.07.1988 bis 23.05.2007 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §38;GMG 1994;VwRallg; EStG 1988 § 38 heute EStG 1988 § 38 gültig ab 24.05.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007 EStG 1988 § 38 gültig von 30.07.1988 bis 23.05.2007 ... mehr lesen...