Entscheidungen zu § 34 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

659 Dokumente

Entscheidungen 481-510 von 659

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0236

Die Tochter des Beschwerdeführers hat am 26. September 1986 geheiratet. Hinsichtlich der Fälligkeit des ihr zustehenden Ausstattungsbetrages hatte der Beschwerdeführer laut seiner Behauptung mit seiner Tochter eine Verlegung bis zum Zeitpunkt des Auffindens eines geeigneten Wohnungsobjektes vereinbart. Da die Tochter und deren Ehemann erst im August 1987 ein entsprechendes Mietobjekt in Wien gefunden hatten, bezahlte der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung von 1,5 Mio Schilling er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0228

Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte beim Finanzamt die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für 1988 wegen außergewöhnlicher Belastung durch Unterhaltsleistungen in diesem Jahr für seine Töchter aus geschiedener Ehe, für die die Mutter die Familienbeihilfe bezieht, und zwar für die Tochter I. in Höhe von S 48.000,--, für die Tochter V. in Höhe vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0228

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Vereinbarung zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Tochter über die Unterhaltsvorauszahlung 1988 für Wohnungszwecke am Studienort zu Lasten des normalen Unterhaltsanspruches 1989 ist in wirtschaftlicher Betrachtung nichts anderes als eine Darlehensgewährung. Darlehensgewährun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Umstände, die lediglich einer sofortigen Verwendung des Heiratsgutes durch das Kind nach dem Zeitpunkt der Eheschließung entgegenstehen, sind ebensowenig als ausreichender Grund zur zeitlichen Verlagerung der Erfüllung der Verpflichtung nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer außergewöhnlichen Belastung muß der Aufwand nicht nur zwangsläufig erwachsen; er darf auch nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als jenes, in dem die Zahlung zu leisten gewesen wäre. Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 86/13/0032

Durch Kontrollmaterial brachte die Abgabenbehörde in Erfahrung, daß der bis dahin steuerlich nicht erfaßte Beschwerdeführer in den Jahren 1978 bis 1980 von der in Wien ansässigen M-GmbH Provisionen als selbständiger Handelsvertreter erhalten hatte. Der Beschwerdeführer verantwortete sich im wesentlichen damit, er habe die Einkünfte von einer ausländischen Betriebsstätte aus erzielt und unterliege daher mit ihnen nicht der Steuerpflicht in Österreich. Die Abgabenbehörde stellte demgege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 86/13/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 497; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0011 E 19. Februar 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufnahme von Darlehen zur Abdeckung von Ausgaben die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, ist noch keine Aufwendung. Erst die Darlehensrückzahlung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 89/13/0152

Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin sind seit 1978 je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft Wien X, Y-Gasse, auf welcher sich ein Einfamilienhaus befindet, das vom Beschwerdeführer und seiner Familie bewohnt wird. Dieses Haus wurde 1918 errichtet. Bereits 1911, anläßlich der Genehmigung der "Baustellenabteilung", wurde vom Magistrat der Stadt Wien bescheidmäßig die Auflage erteilt, daß über Verlangen der Stadt Wien jederzeit unentgeltlich eine bestimmte Fläche der in Rede ste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 236;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312) stellt die Anschaffung oder Errichtung eines Eigenheimes eine Vermögensumschichtung und keine Aufwendung nach § 34 EStG 1972 dar. Dabei ist es unmaßgebend, ob die Errichtung des Eigenheimes mit Rücksicht auf den gewählten Baupl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 236; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0312 E 30. April 1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Errichtungskosten einer Stützmauer zum Schutze der Gemeindestraße, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Eigenheimerrichter erwachsen, stellen eine Vermögensumschichtung dar (ebenso wie die E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 236; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0312 E 30. April 1985 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH führen Aufwendungen unter anderem dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 34 EStG 1972, wenn sie als Vermögensumschichtung zu beurteilen sind (Hinweis E 7.3.1984, 82/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 236;
Rechtssatz: Unter Aufwendungen iSd § 34 EStG 1972 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312). European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/12 89/14/0120

Der Beschwerdeführer machte für das Kalenderjahr 1983 die Zahlung eines Betrages von S 450.000,-- an seine Tochter am 30. November 1983 unter dem Titel des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Verehelichung der Tochter erfolgte am 1. Februar 1985. Sie habe seit ihrer Verlobungszeit und schon vor Empfang des Heiratsgutes mit der Einrichtung der gemeinschaftlichen Wohnung begonnen und hiebei zum Teil Eigen-, zum Teil Fremdmittel in Anspruch genommen, welche bei Erhal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/12 89/14/0274

Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1987 die Berücksichtigung einer Heiratsausstattung von S 600.000,-- als außergewöhnliche Belastung. Ergänzend legte er Empfangsbestätigungen eines Sohnes und einer Tochter vom 14. Oktober 1987 über je S 300.000,-- vor. Die Eheschließung des Sohnes hat am 5. Juli 1985, die der Tochter am 3. Oktober 1986 stattgefunden. Das Finanzamt anerkannte diese Aufwendungen mangels engen zeitlichen Zusammenhanges mit den Ehe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/12 89/14/0076

Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuererklärung für 1983 die Bezahlung einer Heiratsausstattung in der Höhe von S 275.000,-- anläßlich der Verlobung seines Sohnes am 24. September 1983 als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid lehnte es die belangte Behörde ab, diesen Betrag bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens 1983 in Abzug zu bringen. Die Eheschließung sei am 6. Juli 1985 erfolgt. Eine zwingend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0274

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 435; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer außergewöhnlichen Belastung muß der Aufwand nicht nur zwangsläufig erwachsen; er darf auch nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als jenes, in dem die Zahlung zu leisten gewes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0036 E 26. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die vorzeitige Hingabe einer Heiratsausstattung kann dann bereits als zwangsläufig angesehen werden, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Zuwendung schon vor dem Zeitpunkt der Eheschließung zu machen. Ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 433;
Rechtssatz: Zuwendungen zur Erleichterung des mit einer vorehelichen Gemeinschaft verbundenen Aufwandes können nicht als außergewöhnliche Belastung begünstigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140076.X05 Im RI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0023 E 21. Oktober 1986 RS 3 (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer § 34 EStG 1972, Einzelfälle Seite 16/2). Stammrechtssatz Der von der Rechtsprechung geforderte nahe zeitliche Abstand zwischen der Hingabe des Heiratsgutes und der Eh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0120

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den Ausschluß des Heiratsgutes von der Anerkennung als außergewöhnlicher Belastung durch das BG BGBl Nr 1983/587 vermochte die Hingabe eines Heiratsgutes nur dann eine außergewöhnliche Belastu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den Ausschluß des Heiratsgutes von der Anerkennung als außergewöhnlicher Belastung durch das BG BGBl Nr 1983/587 vermochte die Hingabe eines Heiratsgutes nur dann eine außergewöhnliche Belast... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0274

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 435;
Rechtssatz: Die Zahlung des Ausstattungsbetrages in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung könnte nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für die verspätete Zahlung berechtigte zwingende
Gründe: vorlägen (Hinweis E 20.11.1989, 89/14/0191). Daß die Kinder des Abgabepflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0274

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 435; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 6 Stammrechtssatz Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünsti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 433;
Rechtssatz: Eine Verschiebung des Hochzeitstermines aus wichtigen und unvorhergesehenen Gründen vermag an der Zwangsläufigkeit der Hingabe einer Heiratsausstattung dann nichts mehr zu ändern, wenn der Zeitpunkt der Hingabe im angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich vorgesehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0120

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 6 Stammrechtssatz Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0120

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0023 E 21. Oktober 1986 RS 3(Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer § 34 EStG 1972, Einzelfälle Seite 16/2). Stammrechtssatz Der von der Rechtsprechung geforderte nahe zeitliche Abstand zwischen der Hingabe des Heiratsgutes und der Ehes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0120

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0036 E 26. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die vorzeitige Hingabe einer Heiratsausstattung kann dann bereits als zwangsläufig angesehen werden, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Zuwendung schon vor dem Zeitpunkt der Eheschließung zu machen. Eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0274

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 435; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Tochter das Geld zu diesem Zeitpunkt dringend zur Deckun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

Entscheidungen 481-510 von 659

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