RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0274

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 435;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstigung nicht gewährt werden.

Schlagworte

Abgabenbegünstigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140274.X04

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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