Entscheidungen zu § 34 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 361-390 von 562

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/14/0076 4 Stammrechtssatz Eine Verschiebung des Hochzeitstermines aus wichtigen und unvorhergesehenen Gründen vermag an der Zwangsläufigkeit der Hingabe einer Heiratsausstattung dann nichts mehr zu ändern, wenn der Zeitpunkt der Hingabe im angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprüngli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der Umfang der Ausstattungspflicht bemißt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eheschließung des Kindes (Hinweis E 19.12.1990, 90/13/0015). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Für die steuerliche Berücksichtigung des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung ist nicht der Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches (Verlöbnis) maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Anspruch zu erfüllen, die Leistung also zu erbringen ist. Dieser ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/11 91/14/0052

Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft als Gutsbesitzer einen Gewinn von rund S 1,7 Mio und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einen Werbungskostenüberschuß von rund S 74.000,--. An außergewöhnlicher Belastung machte er auch Aufwendungen in der Höhe von S 347.311,-- für seinen seit 1973 verheiratet gewesenen Sohn geltend. Als Begründung: hiefür brachte er im Lauf des Verwaltungsverfahrens vor, die Ehe dieses Soh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.06.1991

RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0052

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Eltern müssen den Kindern den anständigen Unterhalt gewähren, wenn diese nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihn sich zu verschaffen. Aus der Unterhaltspflicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 90/14/0281

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr einen Betrag von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung "infolge Heiratsgut für Sohn" geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug im angefochtenen Bescheid als zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung des Einkommens aber nur einen Betrag von S 163.615,--. Sie ging dabei von einem wirtschaftlichen Einkommen von S 554.457,-- und davon aus, daß hievon S 500.000,-- zu 30 v.H. und der Rest zu 25 v.H. mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 91/14/0072

Der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer, ein seit 1985 pensionierter Facharzt, zahlte in der Zeit vom 1. März 1988 bis 17. August 1988 an seinen Sohn, der sich am 5. September 1987 in Frankreich verehelicht hatte, unter dem Titel "Heiratsausstattung" Beträge in der Summe von S 470.000,--, die er 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend machte. Als Begründung: für die Zahlung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0281

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/13/0089 E 1. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Ist neben dem Einkommen auch oder etwa nur das Vermögen des Dotierungspflichtigen für die Höhe des Heiratsgutes bestimmend, so ist davon auszugehen, daß der aus dem Vermögen resultierende Anspruch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen ist, und insoweit ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0281 6 Stammrechtssatz Der für die Bemessung der Ausstattung wahrzunehmende Spielraum ist nach stRsp des VwGH in Anlehnung an die Judikatur der Zivilgerichte so auszufüllen, daß die Verpflichtung vermögensloser Väter idR mi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0281 8 Stammrechtssatz Für den gesetzlichen Ausstattungsanspruch ist es unmaßgeblich, welche Leistungen aus diesem Titel von den Eltern einem anderen Kind erbracht wurden. Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/05/14 90/14/0281

Rechtssatz: Der für die Bemessung der Ausstattung wahrzunehmende Spielraum ist nach stRsp des VwGH in Anlehnung an die Judikatur der Zivilgerichte so auszufüllen, daß die Verpflichtung vermögensloser Väter idR mit 25 bis 30 Prozent des Einkommens angesetzt wird (Hinweis E 23.9.1975, 33/75, VwSlg 4889 F/1975; E 14.3.1978, 20/58, ÖStZB 1978/211; E 1.12.1982, 81/13/0089, ÖStZB 1983/234). Im RIS seit 14.05.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 14.05.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/05/14 90/14/0281

Rechtssatz: Für den gesetzlichen Ausstattungsanspruch ist es unmaßgeblich, welche Leistungen aus diesem Titel von den Eltern einem anderen Kind erbracht wurden. Im RIS seit 14.05.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/14/0279

Der Beschwerdeführer betreibt einen Maschinenbau und bezieht daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Sein Sohn heiratete am 9. Mai 1987. Er bezahlte ihm im Dezember 1988 einen Ausstattungsbetrag von S 150.000,--. Die Aufwendung hiefür machte er in der Einkommensteuererklärung für 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Bezahlung mehr als eineinhalb Jahre nach der Eheschließung begründete er mit Kapitalmangel infolge außergewöhnlicher ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dotationspflichtigen gegen den Ausstattungsberechtigten ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 88/13/0196

Der vorliegende Beschwerdefall entspricht sowohl hinsichtlich des maßgebenden Sachverhaltes als auch im bezug auf die Rechtsfrage und die hiezu vertretenen Auffassungen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 88/13/0195, entschiedenen; unter Hinweis auf die Ausführungen in diesem Erkenntnis wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 VwGG aufgehoben. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 88/13/0195

Der Beschwerdeführer ist bei der X-Bank als technischer Abteilungsleiter beschäftigt. Mit Antrag vom 16. Oktober 1987 machte er beim Finanzamt die Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen Sohn in Höhe von S 150.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG geltend. Sein Sohn habe sich am 4. September 1987 verehelicht. Eine Bestätigung des Sohnes über den Empfang der Heiratsausstattung war dem Antrag angeschlossen. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer als "Bestätig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: In der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Hingabe einer Heiratsausstattung kann keine Vertragsgestaltung unter nahen Angehörigen ange... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0196

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §171;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988130196.X01 Im RIS seit 22.03.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;BAO §167 Abs2;BAO §168;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: Die Vermutung der Abgabenbehörde, daß einer schriftlichen Bestätigung des Sohnes eines Steuerpflichtigen über den Empfang des Heiratsgutes keine Beweiskraft zukomme, läßt sich weder mit allgemeinen mensch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/16 89/13/0037

Der Beschwerdeführer, ein Beamter der Niederösterreichischen Landesregierung und Gemeinderat der Marktgemeinde T, wies in seinen Einkommensteuererklärungen für 1983 und 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung aus. In diesen Erklärungen angeschlossenen Unterlagen machte der Beschwerdeführer, der laut einem im Verwaltungsakt befindlichen Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung an das Finanzamt Wien-Umgebung vom 28. November 1983 z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 89/13/0037

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2696/76 E 13. September 1977 VwSlg 5154 F/1977 RS 2 Stammrechtssatz Ist der Steuerpflichtige wegen der Körperbehinderung zu seiner Fortbewegung auf den Pkw angewiesen, dann kann er die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die nichtber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/21 90/13/0150

Der Beschwerdeführer machte für das Jahr 1986 unter Bezugnahme auf die Punkte V und XI eines Vergleiches, den er im Jahre 1984 anläßlich der einvernehmlichen Scheidung von seiner bisherigen Ehegattin (§ 55a Ehegesetz) mit dieser abgeschlossen hatte, Unterhaltsleistungen an die minderjährige Tochter N. L. in Höhe von S 77.563,13 geltend. Nach dem aktenkundigen Vergleich hatte der Beschwerdeführer der geschiedenen Ehegattin monatliche Unterhaltsleistungen von S 4.000,-- zu erbringen (Pu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.1990

RS Vwgh 1990/11/21 90/13/0150

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 382; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0186 E 28. April 1987 RS 1 Stammrechtssatz Außergewöhnliche Belastungen können nur auf Antrag anerkannt werden. Dem Steuerpflichtigen obliegt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0236

Die Tochter des Beschwerdeführers hat am 26. September 1986 geheiratet. Hinsichtlich der Fälligkeit des ihr zustehenden Ausstattungsbetrages hatte der Beschwerdeführer laut seiner Behauptung mit seiner Tochter eine Verlegung bis zum Zeitpunkt des Auffindens eines geeigneten Wohnungsobjektes vereinbart. Da die Tochter und deren Ehemann erst im August 1987 ein entsprechendes Mietobjekt in Wien gefunden hatten, bezahlte der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung von 1,5 Mio Schilling er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0228

Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte beim Finanzamt die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für 1988 wegen außergewöhnlicher Belastung durch Unterhaltsleistungen in diesem Jahr für seine Töchter aus geschiedener Ehe, für die die Mutter die Familienbeihilfe bezieht, und zwar für die Tochter I. in Höhe von S 48.000,--, für die Tochter V. in Höhe vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0228

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Vereinbarung zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Tochter über die Unterhaltsvorauszahlung 1988 für Wohnungszwecke am Studienort zu Lasten des normalen Unterhaltsanspruches 1989 ist in wirtschaftlicher Betrachtung nichts anderes als eine Darlehensgewährung. Darlehensgewährun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Umstände, die lediglich einer sofortigen Verwendung des Heiratsgutes durch das Kind nach dem Zeitpunkt der Eheschließung entgegenstehen, sind ebensowenig als ausreichender Grund zur zeitlichen Verlagerung der Erfüllung der Verpflichtung nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer außergewöhnlichen Belastung muß der Aufwand nicht nur zwangsläufig erwachsen; er darf auch nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als jenes, in dem die Zahlung zu leisten gewesen wäre. Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 86/13/0032

Durch Kontrollmaterial brachte die Abgabenbehörde in Erfahrung, daß der bis dahin steuerlich nicht erfaßte Beschwerdeführer in den Jahren 1978 bis 1980 von der in Wien ansässigen M-GmbH Provisionen als selbständiger Handelsvertreter erhalten hatte. Der Beschwerdeführer verantwortete sich im wesentlichen damit, er habe die Einkünfte von einer ausländischen Betriebsstätte aus erzielt und unterliege daher mit ihnen nicht der Steuerpflicht in Österreich. Die Abgabenbehörde stellte demgege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 86/13/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 497; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0011 E 19. Februar 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufnahme von Darlehen zur Abdeckung von Ausgaben die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, ist noch keine Aufwendung. Erst die Darlehensrückzahlung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

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