RS Vwgh 1993/11/24 93/15/0171

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 23/2003, 519-523;

Rechtssatz

Unter Aufwendung im Sinne des § 34 EStG sind nur vermögensmindernde Ausgaben zu verstehen, also solche, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind (Hinweis E 3.10.1990, 89/13/0152; E 19.2.1992, 87/14/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150171.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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