Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0134 1 Stammrechtssatz Für den Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung (hier: Heiratsgut) ist bei Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredit; hier: Kontokorrentkredit, Ausweitung des Debetsaldos) die Rückzahlung der Fremdmittel entscheidend und nicht schon die Zahlung aus den Fr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1972 §34;EStG 1988 §107;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf E vom 27.9.1995, 92/15/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150011.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Reihenfolge der Saldierung der einzelnen, zum Einkommen führenden Komponenten (im wesentlichen Betriebseinnahmen, Einnahmen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hat weit über d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob Aufwendungen des Beschwerdeführers, welche letztlich aus einer schlagend gewordenen Bürgschaftserklärung über S 500.000,-- für einen Kredit seines Bruders entstanden sind, als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind. Zur Abgabe der Bürgschaftserklärung am 3. Februar 1981 habe sich der Beschwerdeführer verpflichte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine exist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß eingegangener Bürgschaften, so muß nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein (Hinweis E 7.9.1993, 90/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995140016.X01 ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob Belastungen einer Mietwohnung, die dem Mieter bei Abschluß des Mietvertrages bekannt sind, als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 107 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Die belangte Behörde verneint dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß in einem solchen Fall bereits das Tat... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0272
Rechtssatz: Die Mietzinsbeihilfe wird nur rechtstechnisch als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 fingiert (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Anmerkung 1 zu § 107). Ob die Voraussetzungen für ein... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Primararzt an das Krankenhaus X berufen und übersiedelte aus diesem Grund von A nach X. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit am Krankenhaus erzielte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 1987 lud der Beschwerdeführer anläßlich des Beginnes seiner Tätigkeit am Krankenhaus X zu einer Einstandsfeier und verausgabte hiefür sowie für Weihnachtsgeschenke an Ärzte und Schwestern und für zwei Essenseinladungen an Ä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Eine Belastung iSd des § 34 EStG 1972 tritt grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung ein. Wird das Heiratsgut (die Ausstattung) in Teilbeträgen hingegeben, so ist für jeden einzelnen Betrag die Abzugsfähigkeit iSd der Bestimmungen des § 34 EStG 1972 zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der Sohn des Mitbeteiligten hat am 4. April 1987 geheiratet. Der Mitbeteiligte gewährte dem Sohn im Laufe des Jahres 1988 in mehreren Teilbeträgen ein Heiratsgut von insgesamt S 120.000,-- und beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1988 dessen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid, mit dem das Finanzamt die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung unter Hinweis darauf, daß die Dotationsver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 89/14/0231 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Leistung eines Heiratsgutes leitet sich aus der gesetzlichen Unterhaltspflicht ab. Es mag zwar zutreffen, daß Eltern bisweilen aus verschiedenen Gründen ihrer Verpflichtung zur Hingabe eines Heiratsgutes nicht aus eigenem nachkommen, sondern abwart... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/30 90/14/0152 4 Stammrechtssatz Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Kind auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031). ... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/14/0105 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof teilt die von Quantschnigg vertretene Auffassung (Hinweis ÖStZ 1992, 339; Lohnsteuerrichtlinien 1992, Randzahl 568) nicht, Bürgschaftszahlungen in Zusammenhang mit einer Existenzbedrohung naher Angehöriger könnten im Hinblic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Zahlungen aufgrund eines Beitrittes als Gesamtschuldner und solche aufgrund der Haftung als Bürge sind hinsichtlich ihrer Beurteilung als außergewöhnliche Belastung nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0037). Demnach erwachsen derartige Zahlungen dann zwangsläufig, wenn bereits das Eingeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34; Beachte (Hier: Übernahme einer Bürgschaft durch den Ehegatten.)
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen besteht keine sittliche Pflicht zur Übernahme unverhältnismäßiger Belastungen für nahe Angehörige. Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls die Vermögenslage eines Steuerpflich... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden - zwei Berufungsentscheidungen - wurden dem Beschwerdeführer im Rahmen des für die Streitjahre durchgeführten Jahresausgleiches von ihm beantragte außergewöhnliche Belastungen nur teilweise zugestanden. Für das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist hiebei bedeutsam, daß dem Beschwerdeführer der von ihm beantragte Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 §34;StudFG 1983 §13 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0132
Rechtssatz: Beim "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 gehen Wanke in "der Einzugsbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 ESt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und Leiter der internen Abteilung des Landeskrankenhauses Schärding. Im Jahr 1971 wurde ihm von der Universität Innsbruck die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin verliehen. Von dem durch die zentrale Besoldungsstelle des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung ausbezahlten Bezug (für Tätigkeit am Landeskrankenhaus Schärding) brachte der Beschwerdeführer in der Einkommensteuererklärung 1987 - gestützt auf § 1 Abs 1 Z 4 de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Kind auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0019 3 Stammrechtssatz Zwingende wirtschaftliche
Gründe: , die der Entrichtung des Ausstattungsbetrages im gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt entgegenstehen und den Dotationspflichtigen dazu berechtigen, ein... mehr lesen...