RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0227

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs7;
EStG 1988 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/14/0105 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die von Quantschnigg vertretene Auffassung (Hinweis ÖStZ 1992, 339; Lohnsteuerrichtlinien 1992, Randzahl 568) nicht, Bürgschaftszahlungen in Zusammenhang mit einer Existenzbedrohung naher Angehöriger könnten im Hinblick auf § 34 Abs 7 EStG 1988 (Hinweis VfGH 12.12.1991, G 290/91, und nunmehr die Neufassung BGBl 1992/312) nicht mehr abgezogen werden. Bei den Zahlungen aus Bürgschaften für Betriebsschulden des Ehegatten handelt es sich nicht um Unterhaltsleistungen im Sinne des § 34 Abs 7 EStG 1988.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140227.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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