Entscheidungen zu § 34 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 301-330 von 659

TE Vwgh Beschluss 1996/9/30 AW 96/15/0031

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.09.1996

RS Vwgh 1996/9/30 AW 96/15/0031

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1996

TE Vwgh Beschluss 1996/9/2 AW 96/15/0022

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1996

RS Vwgh 1996/9/2 AW 96/15/0022

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 95/15/0018

Der Mitbeteiligte beglich im Jahr 1992 eine Bankschuld (S 428.000,--) seiner nicht erwerbstätigen Gattin und machte in der Einkommensteuererklärung für 1992 diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend. Zur Begründung: führte er aus, er habe im Jahr 1992 anläßlich einer Exekution gegen seine Frau (nach der Aktenlage handelte es sich um eine Fahrnisexekution) festgestellt, daß diese seit Jahren Schulden eingegangen sei, zu deren Begleichung ihr die Mittel gefehlt hätten. Sie lei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 92/15/0036

Der Beschwerdeführer, der im Streitjahr ein Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG 1972 von rund 1,9 Mio S bezog, machte aus dem Titel der Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen seit dem 23. April 1988 verheirateten Sohn einen Betrag von insgesamt 250.000 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Zum Beweis der Übergabe des Geldbetrages legte der Beschwerdeführer eine dementsprechede Bestätigung des Sohnes vor. Das Finanzamt hielt dem Beschwerdeführer vor, es genüge nicht, eine Bestät... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 95/15/0096

Der Erstbeschwerdeführer ist der Sohn des am 24. November 1985 verstorbenen FS und der Zweitbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Witwe nach FS. In der Einkommensteuererklärung für 1990 machte der Erstbeschwerdeführer den Betrag von S 2,142.000,-- und die Zweitbeschwerdeführerin den Betrag von S 2,058.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Es wurde vorgebracht, daß die Zahlungen Abfindungen der vier Geschwister des Erstbeschwerdeführers bzw. der vier weiteren... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 92/15/0036

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Wurde die Heiratsausstattung unmittelbar vor bzw anläßlich der Verehelichung hingegeben, so ist ein Nachweis der für die Zwangsläufigkeit der vorzeitigen Hingabe sprechenden Umstände nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992150036.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0096

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/15/0097 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0256 E 14. Februar 1984 RS 1(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Der Antritt einer Erbschaft ist ein Verhalten, zu dem sich der Erbe aus freien Stücken entschließt. Daraus resul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 92/15/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Es widerspricht dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut, daß ein gut verdienender Vater seinem Sohn nur eine Heiratsausstattung von etwas mehr als 5 Prozent seines Einkommens hingibt, gegenüber der Abgabenbehörde aber im Einklang mit seinem Sohn, dem dies keineswegs zum Vort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 95/15/0018

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0015 E 20. September 1988 RS 1(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Aufwendungen zur Vermeidung einer Rufschädigung können aus tatsächlichen Gründen eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Allerdings ist das bloße Bestreben, eine Rufschädigung zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/27 94/10/0152

Am 2. November 1993 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Heimbeihilfe nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 (SchBG) für das Schuljahr 1993/1994. Die Einkommensverhältnisse der Eltern betreffend wurden Lohnzettel für das Jahr 1992 und der den Vater der Beschwerdeführerin betreffende (berichtigte) Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 vorgelegt. Der Vater der Beschwerdeführerin gab bekannt, er habe am 31. August 1993 einen Schlaganafall erlitten und werde sich wenigste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.1995

RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 idF 1993/186;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Eine Bindung an die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise - wie im Verfahren nach § 3 Abs 2 SchBeihG idF BGBl 1993/186 - kommt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1995

RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Beurteilung der Bedürftigkeit iSd § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 nicht auf die Verhältnisse vor Eintritt der Erkrankung des Vaters des Schülers, sondern auf jene nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1995

RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0152

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: BAO §184;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §72;EStG 1988 §73;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 hat die Behörde auch den Betrag der außergewöhnlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/18 92/13/0145

Der Beschwerdeführer hatte für Einkommenssteuerschulden seiner Mutter gemäß § 222 Abs. 3 BAO eine Bürgschaftserklärung abgegeben. Aufgrund dieser leistete er im Streitjahr an das Finanzamt eine Zahlung von S 750.000,--. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde dieser Zahlung die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Zur Begründung: führte sie im wesentlichen aus, im Zuge einer Betriebsprüfung bei der A-GmbH (für die Jahre 1986 bis 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1995

RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Die Übernahme einer Bürgschaft kann zwischen nahen Angehörigen sittlich geboten sein (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0021). Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer sittlichen Verpflichtung gehört, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Übernahme der Bürgschaft nicht entziehen kann. Dab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1995

RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Es besteht keine sittliche Verpflichtung, daß ein Kind sich für Abgabenschulden der Mutter verbürgt, die deshalb in so großer Höhe aushaften, weil die Mutter über viele Jahre keine Abgabenerklärungen abgegeben hat. Daran ändert nichts, wenn die Mutter, weil im Steuerrecht unkundig, ihre steuerlichen Agenden einem Vertreter (Wirtschaftst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1995

RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft, so muß nach stRsp des VwGH (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 19.1.1988, 87/14/0021) Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199213... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1995

RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §143;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß sich aus § 143 ABGB die Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für Abgabenschulden der Eltern ergibt. Diese Bestimmung normiert zwar, daß das Kind unter bestimmten Voraussetzungen seinen Eltern den Unterhalt schuldet; bei der Übernahme einer Bürgscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/27 92/13/0261

Im Jänner 1988 wendete der Mitbeteiligte seiner Tochter den Betrag von 250.000 S als Heiratsgut zu. Die Tochter verehelichte sich am 26. August 1989. Im Verfahren betreffend Einkommensteuer 1988 beantragte der Mitbeteiligte, die Heiratsausstattung sowie einen für Begräbniskosten aufgewendeten Betrag von 48.338 S als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 zu berücksichtigen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Einkommensteuerbescheid wurden Zahlungen für das Heira... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/27 92/15/0080

Mit rechtskräftiger Entscheidung der Gemeinde Graz vom 1. Dezember 1987 war nach § 18 und 19 MRG die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses für die Dauer vom 1. Februar 1988 bis 31. Jänner 1998 für die vom Beschwerdeführer, der im Oktober 1988 sein Studium begann, am 20. September 1988 befristet gemietete (Ausbildungsmietvertrag), revitalisierte und 32,48 m2 große Wohnung, von monatlich 222,09 S je m2 als zulässig erklärt worden. Strittig ist, ob dem Beschwerdeführer eine Mietzi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/27 93/15/0011

Der Beschwerdefall ist sowohl hinsichtlich des Administrativverfahrens, der Entscheidungsgründe: des angefochtenen Bescheides, des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, der Beschwerdeausführungen als auch der von der belangten Behörde verfaßten Gegenschrift dem dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 92/15/0080, mit dem der Beschwerde eines vom selben Rechtsfreund vertretenen anderen Beschwerdeführers keine Berechtigung zuerkannt wurde, zugrunde liegenden Fall - mit Ausnahme einiger P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0261

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0136 E 18. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Entrichtung des (sodann fälligen) Heiratsgutes entsteht grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Eheschließung. Eine frühere Hingabe bewirkt zum früheren Zeitpunkt nur bei zwingender Notwendigkeit eine außergewöhnliche Belastung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0261

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der Zweck der Heiratsgutbestellung besteht ua darin, daß die Ehegatten bereits ab der Eheschließung in angemessener Weise in ehelicher Gemeinschaft leben können, soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Dotierungspflichtigen eine entsprechende Beitragsleistung erlauben (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0023, 0024). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0261

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 2 Stammrechtssatz Die vorzeitige Hingabe einer Heiratsausstattung ist auch dann bereits als zwangsläufig anzusehen, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Zuwendung schon vor dem Zeitpunkt der Eheschließung zu machen. Eine derartige Notwendigkeit kann gegeben sein, wenn der hingegeb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1972 §34;EStG 1988 §107;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Entscheidendes Tatbestandsmerkmal zur Gewährung von Mietzinsbeihilfe ist die Erhöhung des Hauptmietzinses WÄHREND des aufrechten Mietverhältnisses. Von einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich dieses Tatbestandsmerkmales mit dem EStG 1988 kann keine Rede sein. Die entscheidungswesentliche B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0261

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Hingabe eines Heiratsguts fällt erst in jenem Zeitpunkt (Kalenderjahr) zwangsläufig an, in dem sich für den Abgabepflichtigen die zwingende Notwendigkeit ergibt, für die als außergewöhnliche Belastung angesprochenen Kosten zur Anschaffung (Herstellung) von Wohnung und Einrichtungsgegenständen aufzukommen; solcherart besteht die Zwan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0261

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 3 Stammrechtssatz Der erforderliche zeitliche Zusammenhang, der zwischen Eheschließung und Hingabe des Heiratsgutes gegeben sein muß, ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei Jahren und bei nur längerfristig zu beschaffenden Einrichtungsgegenständen mit einem Jahr begrenzt (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1972 §34;EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/22 94/13/0271 1 (Dabei kommt es nicht darauf an, daß jene einkommensschwachen Personen eklatant benachteiligt würden, die noch keine Wohnung innehätten. Es steht dem Gesetzgeber nämlich frei, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, daß einkommensschwache Mie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

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