RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Es besteht keine sittliche Verpflichtung, daß ein Kind sich für Abgabenschulden der Mutter verbürgt, die deshalb in so großer Höhe aushaften, weil die Mutter über viele Jahre keine Abgabenerklärungen abgegeben hat. Daran ändert nichts, wenn die Mutter, weil im Steuerrecht unkundig, ihre steuerlichen Agenden einem Vertreter (Wirtschaftstreuhänder) übertragen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130145.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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