RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0152

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
70/10 Schülerbeihilfen

Norm

BAO §184;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §34;
EStG 1988 §35;
EStG 1988 §72;
EStG 1988 §73;
SchBeihG 1983 §3 Abs1;
SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;
SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;

Rechtssatz

Im Verfahren nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 hat die Behörde auch den Betrag der außergewöhnlichen Belastungen selbständig im Schätzungsweg zu ermitteln. Dabei steht es ihr frei, auf allfällige Ergebnisse des Jahresausgleichsverfahrens - unter Bedachtnahme auf die zeitliche Lagerung von außergewöhnlichen Belastungen in Beziehung zum Zeitpunkt des Eintrittes der Erkrankung - zurückzugreifen; andernfalls muß sie ihrem Bescheid eine selbständige Beurteilung der Frage der außergewöhnlichen Belastungen auf Grund eigener Ermittlungen zugrunde legen. Dabei hat die Behörde - will sie den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren entsprechen - ihre Vorgangsweise bei der nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 vorzunehmenden Schätzung an jenen Grundsätzen zu orientieren, die die Rechtsprechung des VwGH zu § 184 BAO entwickelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100152.X03

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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