RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0152

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
70/10 Schülerbeihilfen

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §34;
EStG 1988 §35;
SchBeihG 1983 §3 Abs1;
SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;
SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;

Rechtssatz

Die Behörde hat die Beurteilung der Bedürftigkeit iSd § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 nicht auf die Verhältnisse vor Eintritt der Erkrankung des Vaters des Schülers, sondern auf jene nach Eintritt der Erkrankung abzustellen. Dabei hat sie sich mit dem Vorbringen auseinanderzusetzen, daß bei der Ermittlung des Einkommens des Vaters mit der Erkrankung im Zusammenhang stehende außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien. Dieser Verpflichtung kann sie mit dem Hinweis auf die Verhältnisse vor der Erkrankung deshalb nicht entsprechen, weil in dieser Zeit "krankheitsbedingte" außergewöhnliche Belastungen nicht entstanden waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100152.X04

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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