RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0227

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;
EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Zahlungen aufgrund eines Beitrittes als Gesamtschuldner und solche aufgrund der Haftung als Bürge sind hinsichtlich ihrer Beurteilung als außergewöhnliche Belastung nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0037). Demnach erwachsen derartige Zahlungen dann zwangsläufig, wenn bereits das Eingehen der Verpflichtung zwangsläufig war. Entscheidend ist, ob ein Steuerpflichtiger aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen eine derartige Verpflichtung eingehen mußte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140227.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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