RS Vwgh 1995/2/28 95/14/0016

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß eingegangener Bürgschaften, so muß nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein (Hinweis E 7.9.1993, 90/14/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140016.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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