RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Kind auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140152.X04

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten