RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 236;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0312 E 30. April 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Errichtungskosten einer Stützmauer zum Schutze der Gemeindestraße, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Eigenheimerrichter erwachsen, stellen eine Vermögensumschichtung dar (ebenso wie die Errichtungskosten des Eigenheimes selbst) und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (Hinweis E 7.5.1979, 1815/78, E 11.5.1979, 735/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130152.X04

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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