Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188; EStG 1988 §2 Abs3 Z1; EStG 1988 §2 Abs3 Z2; EStG 1988 §2 Abs3 Z3; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §21; EStG 1988 §22; EStG 1988 §23; EStG 1988 §24; EStG 1988 §28; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Mai 2003 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Mitbeteiligten für das Jahr 2002 mit - 2.393,08 EUR fest. Diesen Bescheid änderte das Finanzamt am 26. Juni 2003 gemäß § 295 Abs. 1 BAO auf -1.197,16 EUR ab. Grund für die Änderung war ein gemäß § 200 BAO vorläufig ergangener Feststellungsbescheid, laut dem von den nach § 188 BAO festgestellten Einkünften einer aus dem Mitbeteiligten und seiner Ehefrau bestehenden Vermietungsgemeinschaft für das Jahr 2002 bloß... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22 Abs1; EStG 1988 §28; UStG 1994 §12; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 heute ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Fruchtgenussberechtigte) schloss am 5. Mai 2004, mit ihrem Ehemann (Fruchtgenussbesteller), dem alleinigen Eigentümer eines Einfamilienhauses in X, folgenden - auszugsweise wiedergegebenen - Vertrag über die unentgeltliche Einräumung eines Fruchtgenussrechtes ab: Die Beschwerdeführerin (Fruchtgenussberechtigte) schloss am 5. Mai 2004, mit ihrem Ehemann (Fruchtgenussbesteller), dem alleinigen Eigentümer eines Einfamilienhauses in römisch zehn, folgenden - auszu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, die im Streitzeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, fand eine Außenprüfung statt. Gestützt auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung erließ das Finanzamt - zum Teil unter Wiederaufnahme der Verfahren - Bescheide über die Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2005. Zu den Streitpunkten der von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Berufung gehörten unter anderem die Vermietung des Ei... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Obfrau eines Vereines (Beschwerdeführer zu Zl. 2010/15/0082), der sich mit ayurvedischer Gesundheitslehre befasst und auf diesem Gebiet Seminare/Kurse veranstaltet. Für ihre im Rahmen dieser Veranstaltungen ausgeübten Tätigkeiten (Therapien, Supervision, Ayurveda-Beratung und Panchakarma Therapie/Anwendung) bezieht die Beschwerdeführerin vom Verein Honorare, die sie als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt hat. Die Veranstaltungen fanden in den Streitj... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs1; UStG 1972 §12 Abs2 Z1; UStG 1994 §12 Abs2 Z1;UStR 2000; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 2... mehr lesen...
Strittig ist im Beschwerdefall der Vorsteuerabzug betreffend einen Dachgeschoßausbau für eine von der Beschwerdeführerin und ihrer Familie bewohnte Privatwohnung in einem ansonsten (zu 82,58 % der Gesamtnutzfläche) für Vermietungszwecke genutzten Gebäude, wobei dieser Vorsteuerabzug im Verwaltungsverfahren gegenüber dem Finanzamt (nachträglich) unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 8. Mai 2003, C-269/00, Seeling, geltend gemacht worden war. Zum - unstrittigen - Sachverhalt wird im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 lita; EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs1; KStG 1988 §8 Abs2; BAO § 93 heute BAO § 93 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 28 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs1; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH sind VF und seine Ehefrau AF, die auch Geschäftsführerin ist. Im Jahr 1998 kaufte die Beschwerdeführerin das Grundstück Gp. 59/12 um 4 Mio S. Das angrenzende Grundstück Gp. 76/3 kaufte AF. Ein weiteres angrenzendes Grundstück gehört dem im Jahr 1997 geborenen Sohn Luca von AF und VF. In den Jahren 2000 und 2001 errichtete die Beschwerdeführerin auf ihrem Grundstück (Gp. 59/12) und auf jenem ihrer Gesellschafterin AF (Gp. 76/3) ein luxuriöses... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6; EStG 1972 §28; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV §2 Abs4; EStG 1972 § 2 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 2 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.1990 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6; EStG 1972 §28; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV; EStG 1972 § 2 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 2 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.1990 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6; EStG 1972 §28; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV; EStG 1972 § 2 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 2 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.1990 ... mehr lesen...
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um sieben der ehemaligen Miteigentümer einer Hausgemeinschaft in Wien, an die im Anschluss an eine Berufungsverhandlung im September 2003 nach einem fehlgeschlagenen ersten Versuch - vgl. insoweit den hg. Beschluss vom 1. Oktober 2008, 2003/13/0137 - der angefochtene Bescheid erging. Der Streitpunkt, über den damit entschieden wurde, betrifft den Übergang von der Vermietung des von der Miteigentümergemeinschaft sanierten Gebäudes durch die Mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH mit dem Geschäftsgegenstand "allgemeiner Handel, Werbung und Gebäudevermietung". Gesellschafter waren in den Streitjahren HR und seine Ehefrau, wobei HR auch handelsrechtlicher Geschäftsführer war. Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin einer Liegenschaft, auf der sie das Wohnungseigentumsrecht an zwei Wohnungseigentumsobjekten (Wohnungen Top 6 und Top 7) erworben hat. Das diesbezügliche Gebäude wurde durch die Miteigentümer einer umfassenden S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1993 bis 1998 geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der C GmbH. Im Jänner 1993 erwarb er eine Liegenschaft (bebaut mit einer Halle sowie Büro- und Sanitärräumen) um ca. 5 Mio S. Zur Finanzierung nahm er am 9. Februar 1993 zwei Kredite auf (einen über 2,5 Mio S, einen über 1,5 Mio S). In Bezug auf den Kredit über 2,5 Mio S war vereinbart: "Der Kredit ist ab 1. 4. 1993 in 119 monatlichen Kapitalraten zu S 20.834,00 rückzahlbar sowie einer am 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28; BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 2 heute ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, damals noch nicht österreichische Staatsbürgerin, erwarb mittels Kaufvertrag vom 3. August 2001 mit Wohnungseigentum an vermieteten Geschäftslokalen in einem Gebäude in Wien verbundene Liegenschaftsanteile, wurde als deren Eigentümerin aber erst 2004 - nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft - ins Grundbuch eingetragen. Streitpunkt des Beschwerdefalls ist die Frage, ob ihr auch schon in den Jahren 2001 bis 2003 Mieteinkünfte zuzurechnen waren. D... mehr lesen...