Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.07.2022 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs4;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1 BAO §93 Abs3 lita EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd EStG 1988 §20 Abs1 Z3 EStG 1988 §28 EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita KStG 1988 §12 KStG 1988 §12 Abs1 Z3 KStG 1988 §8 Abs2 BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 lita EStG 1988 §28 EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita KStG 1988 §8 Abs2 BAO § 93 heute BAO § 93 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 28 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3; EStG 1988 §28; EStG 1988 §4 Abs6; EStG 1988 § 19 heute EStG 1988 § 19 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 19 gültig von 01.07.2022 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1 EStG 1988 §28 BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4 idF 1993/818; EStG 1988 §23 Z3; EStG 1988 §24; EStG 1988 §27; EStG 1988 §28; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.07.2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2; EStG 1972 §2 Abs3 Z6; EStG 1972 §28; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV; EStG 1972 § 2 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 2 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.1990 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28; BAO §32; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §28; BAO § 28 heute BAO § 28 gültig ab 01.01.1962 BAO § 32 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28; BAO §32; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §28; BAO § 28 heute BAO § 28 gültig ab 01.01.1962 BAO § 32 heute ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt im Jahr 1977 von seinem Vater dessen in K angesiedelten Drogerie- und Parfümeriebetrieb (mit einer weiteren Betriebsstätte in F). Zunächst führte der Beschwerdeführer den Betrieb selber. Am 27. Mai 1988 schloss der Beschwerdeführer über diesen Betrieb einen Unternehmenspachtvertrag mit dem Drogisten GW. Im Bestandvertrag hielten die Vertragsparteien ua. fest, dass der Pächter verpflichtet sei, in den übernommenen Räumlichkeiten das gepachtete Unternehmen w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3; EStG 1988 §24; EStG 1988 §28; EStG 1988 § 23 heute EStG 1988 § 23 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2006 EStG 1988 § 23 gültig von 30.07.1988 bis 31.12.2006 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in den Jahren 1990 bis 1997 Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zur Umsatz- und Einkommensteuer. In den (gem. § 200 Abs. 2 BAO endgültig ergangenen) Abgabenbescheiden jeweils vom 11. Dezember 2003 wurden die erklärten steuerlichen Ergebnisse aus der Vermietung der Eigentumswohnung für die Jahre 1990 bis 1997 nicht berücksichtigt. Begründet wurde dies damit, dass die Eigentumswohnung nach dem Beobachtungszeitraum 1990 bis 1998 ohne Erzie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993; BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 2 heute ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Im Gefolge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht ua (Tz 28 und 29) fest, der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 24. April 1987 ein Haus in Wien, P-Straße, in dessen Erdgeschoss sich ein Großfleischhauereibetrieb ("Firma Z") befunden habe, um 6.000.000 S gekauft. Im ersten Stock habe sich ein dem Fleischereibetrieb angeschlossener Restaurantbetrieb befunden, im zweiten Stock seien Lager und Personalräume sowie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1972) stellen Wertänderungen der Einkunftsquelle, des vermieteten Objektes (Gebäude), keine Einnahmen oder Werbungskosten dar, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie etwa § 28 Abs. 2 EStG 1972). Dementsprechend sind auch Ersatzleistungen für Substanzverlust... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher bis 31. Dezember 1998 als Filialleiter Angestellter der CW war, kaufte mit Vertrag vom 28. September 1998 diese "Agentur" mit allen vorhandenen Aktiven (wie z.B. Büroeinrichtung sowie bestehende Kundendatei) und Passiven zum Übergabsstichtag 1. Jänner 1999 um einen Kaufpreis von S 330.000,-- (zuzüglich Umsatzsteuer). Festgehalten wurde unter anderem, dass der Käufer das Unternehmen des Verkäufers zum Zwecke seiner Fortführung kaufe und sich verpflichte,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 3(hier nur der zweite und dritte Satz) Stammrechtssatz Liegen die im Falle einer Verpachtung Indizien einer Betriebsaufgabe nicht vor, dann ist davon auszugehen, daß der Betrieb infolge seiner Verpachtung nicht aufgegeben wurde, sondern daß ihn der Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z3;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufgabe eines Betriebes im Falle einer Verpachtung wird insb dann anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens tatsächlich veräußert werden, der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses daher mit dem... mehr lesen...
Vom Beschwerdeführer wurden im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. In den Abgabenerklärungen für die Jahre 1989 bis 1998 wies der Beschwerdeführer neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und den Einkünften aus der Vermietung zweier Liegenschaften auch Werbungskostenüberschüsse und Vorsteuern aus, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines zur Vermietung bestimmten Objektes in K. angefallen sind. ... mehr lesen...
Index: E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61990CJ0097 Lennartz VORAB;61992CJ0291 Armbrecht VORAB;61998CJ0110 Gabalfrisa VORAB;61998CJ0415 Bakcsi VORAB;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;UStG 1994 §12;UStG 1994 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger ist auch im ... mehr lesen...