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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/13/0151 E 31. März 2004 RS 4Stammrechtssatz
Bei der Frage, ob und wann eine Tätigkeit einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt, handelt es sich um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage, deren behördliche Beantwortung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle insofern unterliegt, als es um die Beurteilung geht, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind (Hinweis E 22. November 2001, 98/15/0056; E 30. Oktober 2003, 2003/15/0028; E 5. Juni 2003, 99/15/0129).
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009150075.X01Im RIS seit
28.06.2012Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012