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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/13/0111Rechtssatz
Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an verschiedene Personen vermietet sind (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. April 1997, 94/15/0126, sowie Hofstätter/Reichel, EStG 1988, III, § 2 - Liebhaberei ABC, Stichwort "Beurteilungseinheit", mit weiteren Nachweisen).Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an verschiedene Personen vermietet sind vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. April 1997, 94/15/0126, sowie Hofstätter/Reichel, EStG 1988, römisch drei, Paragraph 2, - Liebhaberei ABC, Stichwort "Beurteilungseinheit", mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130029.X03Im RIS seit
29.03.2012Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012