Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28;Rechtssatz
Rechte, ein Schottervorkommen auf fremdem Grund und Boden gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes für jeden gewonnenen Kubikmeter auszubeuten, sind einkommensteuerlich Pachtrechte. Die aus einem derartigen Pachtverhältnis vom Verpächter erzielten Einkünfte sind daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. schon das zu einem früheren Einkommensteuergesetz ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 1972, 1557/71, VwSlg 4326 F/1972).Rechte, ein Schottervorkommen auf fremdem Grund und Boden gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes für jeden gewonnenen Kubikmeter auszubeuten, sind einkommensteuerlich Pachtrechte. Die aus einem derartigen Pachtverhältnis vom Verpächter erzielten Einkünfte sind daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vergleiche schon das zu einem früheren Einkommensteuergesetz ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 1972, 1557/71, VwSlg 4326 F/1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150045.X01Im RIS seit
30.07.2015Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017