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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof erachtete eine einheitliche Prüfung eines von denselben Personen ausgeübten gleichen wirtschaftlichen Engagements unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei auch schon in Fällen als geboten, in denen in zeitlicher Reihenfolge etwa eine KG und eine GmbH tätig wurden. Es wäre, meinte er dazu, mit dem Begriff der Liebhaberei als einer auf Dauer gesehen ertraglosen Tätigkeit nicht vereinbar, ihm auch Tätigkeiten zuzuordnen, die, wenn auch vorübergehend verlustbringend und in anderer Rechtsform ausgeübt, darauf abzielen, einem wirtschaftlichen Engagement desselben (derselben) Steuerpflichtigen auf Dauer gesehen die Ertragsfähigkeit zu verschaffen (Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0272-0275, VwSlg 6503 F/1990, m.w.N.). Diesem Wertungsgesichtspunkt wäre, soweit es dessen noch bedürfte, auch im vorliegenden Fall der planmäßig vorübergehenden Vermietung durch die Miteigentümergemeinschaft im Zeitraum zwischen dem Abschluss der Sanierungsarbeiten und der angestrebten Begründung von Wohnungseigentum Rechnung zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130058.X03Im RIS seit
26.04.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017