Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0111 E 22. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0012 E 17. Februar 1999 RS 1
(hier nur die ersten zwei Sätze) Stammrechtssatz Reisekosten selbständig Erwerbstätiger sind Betriebsausgaben, wenn die Reise nachgewiesenermaßen ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0111 E 22. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1991 bis 1993 ab. Streitpunkt des Berufungsverfahrens war die Frage, ob die vom Beschwerdeführer in den Einkommensteuererklärungen der betreffenden Jahre geltend gemachten "Verluste" (Werbungskostenüberschüsse) aus einem näher angeführten, im Jahr 1991 gekauften und bis zur Aufhebung des Kaufvertrages laut gerichtlichem Vergleich (im Jahr 1995) unvermiet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25. Juni 1997, 94/15/0227) können Werbungskosten unter Umständen bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen im einkommensteuerrechtlichen Sinn erzielt. Für diese B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bürgermeister einer österreichischen Gemeinde sowie Vizepräsident eines Gemeindeverbandes. Im Rahmen einer "berichtigten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995" machte er Werbungskosten in Höhe von 433.604 S geltend, die sich wie folgt aufgliederten: Kilometergeld 240.994,-- S Taggeld 70.292,50 S Nächtigung 31.064,-- S Parteisteuer und Spende 28.800,-- S Telefon 5.336,10 S diverse Spesen 43.214,71 S Schreibarbeit 9.600... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Leiter der Forstinspektionen St. Johann in Tirol und Kitzbühel. Für das Jahr 1997 machte er Werbungskosten u.a. für Studienreisen nach China und nach Italien (Südtirol/Trentino) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogrammen ergibt sich für die Studienreise nach Italien folgender Verlauf: "Montag, 29.9.1997 08.00 Uhr Abfahrt von lnnsbruck von den Garagen der Landesforstdirektion, Trientlgasse (Parkmöglichkeit) 09.30 Uh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bürgermeister einer österreichischen Gemeinde sowie Vizepräsident eines Gemeindeverbandes. Im Rahmen einer "berichtigten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995" machte er Werbungskosten in Höhe von 433.604 S geltend, die sich wie folgt aufgliederten: Kilometergeld 240.994,-- S Taggeld 70.292,50 S Nächtigung 31.064,-- S Parteisteuer und Spende 28.800,-- S Telefon 5.336,10 S diverse Spesen 43.214,71 S Schreibarbeit 9.600... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Leiter der Forstinspektionen St. Johann in Tirol und Kitzbühel. Für das Jahr 1997 machte er Werbungskosten u.a. für Studienreisen nach China und nach Italien (Südtirol/Trentino) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogrammen ergibt sich für die Studienreise nach Italien folgender Verlauf: "Montag, 29.9.1997 08.00 Uhr Abfahrt von lnnsbruck von den Garagen der Landesforstdirektion, Trientlgasse (Parkmöglichkeit) 09.30 Uh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 19. Oktober 1999, 99/14/0131; E 24. April 1997, 93/15/0069) entschieden, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 li... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende (oder kandidierende) politische Partei geleistet werden, stellen dann Werbungskosten dar, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 19. Oktober 1999, 99/14/0131; E 24. April 1997, 93/15/0069) entschieden, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 li... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende (oder kandidierende) politische Partei geleistet werden, stellen dann Werbungskosten dar, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise. European Case ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahnheilkunde. Er betreibt eine Zahnarztordination und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 1996 fand hinsichtlich des vom Beschwerdeführer betriebenen Unternehmens eine Betriebsprüfung statt, die die Jahre 1992 bis 1994 umfasste. Nach Tz. 19 des Bp-Berichtes seien Geräte zur Videoverarbeitung (Videorecorder, Fernsehgeräte, Mischpult, etc) nicht zum Betriebsvermögen des Beschwerdeführers zu zählen, da eine nahezu au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schulleiter einer Landesberufsschule für Elektrotechniker. Er unterrichtet an dieser Schule berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer. Für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten u.a. für (vom Pädagogischen Institut veranstaltete) Studienreisen nach New York (21.200 S) und nach China (17.875 S), für mit der New York Reise zusammenhängende Aufwendungen, wie Filme, Museums... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schulleiter einer Landesberufsschule für Elektrotechniker. Er unterrichtet an dieser Schule berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer. Für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten u.a. für (vom Pädagogischen Institut veranstaltete) Studienreisen nach New York (21.200 S) und nach China (17.875 S), für mit der New York Reise zusammenhängende Aufwendungen, wie Filme, Museums... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Aufwendungen für die Reise den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, stellen auch die damit im Zusammenhang entstandenen Aufwendungen für Filme, Museumseintritte, Pläne etc. grundsätzlich nicht abziehbare Aufwendungen dar, es sei denn, diese Aufwendungen wären ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0196 E 24. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter sind, wenn sie gemischt, also zum Teil privat, zum Teil beruflich veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig. Anderes gilt nur, wenn feststeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Aufwendungen für die Reise den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, stellen auch die damit im Zusammenhang entstandenen Aufwendungen für Filme, Museumseintritte, Pläne etc. grundsätzlich nicht abziehbare Aufwendungen dar, es sei denn, diese Aufwendungen wären ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen mit einem Lkw. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1995 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 17 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20. Oktober 1997): Der Beschwerdeführer habe 1993 und 1995 pauschale Kosten für Nächtigungen im Rahmen betrieblicher Reisen (in das Ausland) geltend gemacht. Er habe allerdings jeweils in der Schlafkabine des Lkw genächtigt. Das pauschale Nächtigun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen mit einem Lkw. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1995 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 17 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20. Oktober 1997): Der Beschwerdeführer habe 1993 und 1995 pauschale Kosten für Nächtigungen im Rahmen betrieblicher Reisen (in das Ausland) geltend gemacht. Er habe allerdings jeweils in der Schlafkabine des Lkw genächtigt. Das pauschale Nächtigun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des EStG 1972 waren bei betrieblich veranlassten Reisen Tages- bzw Nächtigungsgelder zu berücksichtigen, wenn bloß der Nachweis erbracht war, dass überhaupt Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft erwachsen waren. Dies ergab sich aus der
Norm: des § 4 Abs 5 EStG 1972,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beruflich veranlassten Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tagesbzw Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw Nächtigung überhaupt angefallen sind (Hinweis E 24. Februar 1993, 91/13/0252; E 5. Oktober 1994, 92/15/0225). Sind solche Aufwendu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des EStG 1972 waren bei betrieblich veranlassten Reisen Tages- bzw Nächtigungsgelder zu berücksichtigen, wenn bloß der Nachweis erbracht war, dass überhaupt Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft erwachsen waren. Dies ergab sich aus der
Norm: des § 4 Abs 5 EStG 1972,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beruflich veranlassten Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tagesbzw Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw Nächtigung überhaupt angefallen sind (Hinweis E 24. Februar 1993, 91/13/0252; E 5. Oktober 1994, 92/15/0225). Sind solche Aufwendu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Versicherungsvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommenssteuererklärung 1997 machte er als Werbungskosten u. a. Aufwendungen für ein Tennisabonnement (S 13.200,--) sowie Kilometergeld in Höhe von S 138.262,50 geltend. Gegen den Einkommenssteuerbescheid 1997, mit welchem das Finanzamt die Aufwendungen für das Tennisabonnement nicht und die geltend gemachten Kilometergelder nur im Ausmaß von S 66.342,-- berücksichtigte, brachte d... mehr lesen...