Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde angestrebten "verfassungskonformen Interpretation" des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wonach die Pauschalierung lediglich als vorrangige Methode der Berücksichtigung der Werbungskosten für die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte heranzuziehen, über Antrag des Steuerpflichtigen j... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde angestrebten "verfassungskonformen Interpretation" des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wonach die Pauschalierung lediglich als vorrangige Methode der Berücksichtigung der Werbungskosten für die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte heranzuziehen, über Antrag des Steuerpflichtigen j... mehr lesen...
Nach einer am 27. März 1997 beim Finanzamt eingegangenen Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 bezog der Beschwerdeführer lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, bei denen er - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr strittige - Werbungskosten geltend machte. Gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 23. Jänner 1998 erhob der Beschwerdeführer Berufung. Im Berufungsschriftsatz vom 3. Februar 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0127 E 30. April 2003 RS 1(hier ohne vorletzten und letzten Satz) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25. Juni 1997, 94/15/0227) können Werbungskosten unter Umständen bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0129 E 22. April 1998 VwSlg 7274 F/1998 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Setzt die Anerkennung von Aufwendungen vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten voraus, daß ein Mietobjekt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beim Magistrat Salzburg beschäftigt. Vom 16. September 1996 bis zum 31. Oktober 1999 nahm er in der Nähe von Salzburg, ab 1. November 1999 in Salzburg einen Zweitwohnsitz. Seinen Familienwohnsitz hat er gemeinsam mit Ehefrau, Tochter und Mutter in einem nahe Linz gelegenen Ort. Strittig ist, ob die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miete, Vergebührung des Mietvertrages, Familienheimfahrten) Werbungskosten darstellen. Anders als in den Vorjahren berücksich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0121 E 9. Oktober 1991 RS 1(hier ohne Klammerausdruck im letzten Satz) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durc... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde. Nach eigenen Angaben beschäftigt er sich seit vielen Jahren intensiv mit der Anwendung von Heilmethoden, die eine "ganzheitliche Betrachtung" des Menschen als Einheit von Körper, Seele und Geist zur Grundlage hätten. Im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit würden diese Heilmethoden, die von seinen Patienten sehr begehrt würden, einen relativ breiten Raum einnehmen. Vom 18. Dezember 1994 bis 15. Jänner 1995 unterna... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde. Nach eigenen Angaben beschäftigt er sich seit vielen Jahren intensiv mit der Anwendung von Heilmethoden, die eine "ganzheitliche Betrachtung" des Menschen als Einheit von Körper, Seele und Geist zur Grundlage hätten. Im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit würden diese Heilmethoden, die von seinen Patienten sehr begehrt würden, einen relativ breiten Raum einnehmen. Vom 18. Dezember 1994 bis 15. Jänner 1995 unterna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0111 E 22. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0012 E 17. Februar 1999 RS 1
(hier nur die ersten zwei Sätze) Stammrechtssatz Reisekosten selbständig Erwerbstätiger sind Betriebsausgaben, wenn die Reise nachgewiesenermaßen ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0111 E 22. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1991 bis 1993 ab. Streitpunkt des Berufungsverfahrens war die Frage, ob die vom Beschwerdeführer in den Einkommensteuererklärungen der betreffenden Jahre geltend gemachten "Verluste" (Werbungskostenüberschüsse) aus einem näher angeführten, im Jahr 1991 gekauften und bis zur Aufhebung des Kaufvertrages laut gerichtlichem Vergleich (im Jahr 1995) unvermiet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25. Juni 1997, 94/15/0227) können Werbungskosten unter Umständen bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen im einkommensteuerrechtlichen Sinn erzielt. Für diese B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bürgermeister einer österreichischen Gemeinde sowie Vizepräsident eines Gemeindeverbandes. Im Rahmen einer "berichtigten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995" machte er Werbungskosten in Höhe von 433.604 S geltend, die sich wie folgt aufgliederten: Kilometergeld 240.994,-- S Taggeld 70.292,50 S Nächtigung 31.064,-- S Parteisteuer und Spende 28.800,-- S Telefon 5.336,10 S diverse Spesen 43.214,71 S Schreibarbeit 9.600... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Leiter der Forstinspektionen St. Johann in Tirol und Kitzbühel. Für das Jahr 1997 machte er Werbungskosten u.a. für Studienreisen nach China und nach Italien (Südtirol/Trentino) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogrammen ergibt sich für die Studienreise nach Italien folgender Verlauf: "Montag, 29.9.1997 08.00 Uhr Abfahrt von lnnsbruck von den Garagen der Landesforstdirektion, Trientlgasse (Parkmöglichkeit) 09.30 Uh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bürgermeister einer österreichischen Gemeinde sowie Vizepräsident eines Gemeindeverbandes. Im Rahmen einer "berichtigten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995" machte er Werbungskosten in Höhe von 433.604 S geltend, die sich wie folgt aufgliederten: Kilometergeld 240.994,-- S Taggeld 70.292,50 S Nächtigung 31.064,-- S Parteisteuer und Spende 28.800,-- S Telefon 5.336,10 S diverse Spesen 43.214,71 S Schreibarbeit 9.600... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Leiter der Forstinspektionen St. Johann in Tirol und Kitzbühel. Für das Jahr 1997 machte er Werbungskosten u.a. für Studienreisen nach China und nach Italien (Südtirol/Trentino) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogrammen ergibt sich für die Studienreise nach Italien folgender Verlauf: "Montag, 29.9.1997 08.00 Uhr Abfahrt von lnnsbruck von den Garagen der Landesforstdirektion, Trientlgasse (Parkmöglichkeit) 09.30 Uh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 19. Oktober 1999, 99/14/0131; E 24. April 1997, 93/15/0069) entschieden, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 li... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende (oder kandidierende) politische Partei geleistet werden, stellen dann Werbungskosten dar, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 19. Oktober 1999, 99/14/0131; E 24. April 1997, 93/15/0069) entschieden, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 li... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende (oder kandidierende) politische Partei geleistet werden, stellen dann Werbungskosten dar, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise. European Case ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahnheilkunde. Er betreibt eine Zahnarztordination und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 1996 fand hinsichtlich des vom Beschwerdeführer betriebenen Unternehmens eine Betriebsprüfung statt, die die Jahre 1992 bis 1994 umfasste. Nach Tz. 19 des Bp-Berichtes seien Geräte zur Videoverarbeitung (Videorecorder, Fernsehgeräte, Mischpult, etc) nicht zum Betriebsvermögen des Beschwerdeführers zu zählen, da eine nahezu au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schulleiter einer Landesberufsschule für Elektrotechniker. Er unterrichtet an dieser Schule berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer. Für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten u.a. für (vom Pädagogischen Institut veranstaltete) Studienreisen nach New York (21.200 S) und nach China (17.875 S), für mit der New York Reise zusammenhängende Aufwendungen, wie Filme, Museums... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schulleiter einer Landesberufsschule für Elektrotechniker. Er unterrichtet an dieser Schule berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer. Für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten u.a. für (vom Pädagogischen Institut veranstaltete) Studienreisen nach New York (21.200 S) und nach China (17.875 S), für mit der New York Reise zusammenhängende Aufwendungen, wie Filme, Museums... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Aufwendungen für die Reise den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, stellen auch die damit im Zusammenhang entstandenen Aufwendungen für Filme, Museumseintritte, Pläne etc. grundsätzlich nicht abziehbare Aufwendungen dar, es sei denn, diese Aufwendungen wären ... mehr lesen...