RS Vwgh 2007/5/23 2004/13/0091

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;

Rechtssatz

Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 5. Oktober 1988, 87/13/0075; E 20. Juli 1999, 98/13/0109, 0158, VwSlg 7428 F/1999; E 10. August 2005, 2002/13/0132). An dieser Beurteilung änderte sich auch dann nichts, wenn das vermietete Objekt der äußeren Erscheinung nach den Charakter eines Ein- oder Zweifamilienhauses aufweisen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130091.X02

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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