RS Vwgh 2007/5/23 2004/13/0052

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;

Rechtssatz

Der dem Abgabepflichtigen obliegende Nachweis einer kürzeren als der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (Hinweis E 28. Jänner 2005, 2000/15/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130052.X08

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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