Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Eine Unterscheidung, wonach das in Büroräumlichkeiten befindliche Arbeitszimmer oder gar der Schreibtisch eines Dienstnehmers die Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 darstellen, eine in denselben Büroräumlichkeiten eingerichtete Bibliothek jedoch eine Fortbildungsstätte darstellt, findet im Gesetz keine Deckung.... mehr lesen...
Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Beschwerdeführerin bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 Pensionseinkünfte von der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erhielt sie von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 19... mehr lesen...
Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Beschwerdeführerin bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 Pensionseinkünfte von der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erhielt sie von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, mit näherer
Begründung: ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 so auszulegen, dass darunter nur Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung fallen, welche auf ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, mit näherer
Begründung: ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 so auszulegen, dass darunter nur Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung fallen, welche auf ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein im April 1940 geborener deutscher Staatsangehöriger mit Familienwohnsitz in Erlangen, schloss am 25. Mai 1992 mit einer Kärntner Handelsgesellschaft einen Anstellungsvertrag ab, auf Grund dessen er ab dem 1. Jänner 1993 mit der Funktion des Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft seines Vertragspartners betraut wurde. Nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages wurde dieser auf unbefristete Zeit unter Einräumung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Qua... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Es ist Sache desjenigen Steuerpflichtigen, der die - grundsätzlich nie durch die Erwerbstätigkeit veranlasste - Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung unter der Bedingung bejaht, dass der Ehepartner des Steuerpflichtigen aus seiner Berufstätigkeit nachhaltig Eink... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Entscheidend ist das Gewicht des Beitrags der vom Ehepartner am Ort des Familienwohnsitzes erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen der Eheleute. Ist dieser Beitrag im Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen vernachlässigbar, dann stellt die Berufstätigkeit des Ehepartners am... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Innere Medizin, schloss nach Stellung eines verbindlichen Anbotes vom 18. Dezember 1990 am 25. April 1991 einen Vorvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung im 19. Wiener Gemeindebezirk mit einer Wohnnutzfläche von 153,3 m2 zuzüglich einer Terrasse mit einer Fläche von 13,2 m2, einem Kellerabteil und einem Garagenplatz ab. Den Kaufpreis für diese Wohnung in Höhe von S 5,980.000,--, über welchen ihm vom Veräußerer am 8. Juni 1993 Rechnung gel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Umständen bereits steuerliche Berüc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob und wann eine Tätigkeit einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt, han... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Gelangte die belangte Behörde auf der Basis der von ihr ohne grobe Unschlüssigkeit der dazu angestellten Überlegungen angenommenen Vermietungsmodalitäten zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Die Besonderheit des Beschwerdefalles besteht darin, dass die Betätigung, deren Eigenschaft als Einkunftsquelle zum Zwecke der rechtlichen Beur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Ob die Betätigung des Abgabepflichtigen, um deren vor ihrer - dann tatsächlich nicht erfolgten - Aufnahme ihm erwachsenen Aufwendungen der Streit geht, rechtlich als Einkunftsquelle hätte ange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter einer Versicherungsanstalt und erzielt Einkünfte als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Verkehrssicherheit. Streitpunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden die Zuordnung der Einkünfte aus der Sachverständigentätigkeit zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (Standpunkt des Beschwerdeführers) oder aus Gewerbebetrieb (Standpunkt der belangten Behörde) sowie ein von der belangten Behörde angesetzter Privatanteil für e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: In den Sommermonaten Juli und August ist ein betrieblicher Einsatz des Kfz nur Anfang Juli und dann erst wieder Ende August erfolgt. Da auf Grund der Ausstattung des Wohnmobils (ua Sitze, Tische, Decken, Fernsehanlage) eine private Verwendun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0106 E 30. September 1999 RS 4 Stammrechtssatz Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Soweit die Investitionen mit dem Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des Abgabepflichtigen verblieben sind und von diesem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet werden, ist der Finanzierungskredit dem Mietobjekt zuzuordnen und führt zu Werbungskosten. Sind die Investiti... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mittelschullehrerin für Latein und Philosophie an einem Privatgymnasium mit Öffentlichkeitsrecht. In ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 machte sie ua Ausgaben für eine in den Semesterferien veranstaltete Reise nach Rom und Neapel in Höhe von S 4.270,-- und für eine in den Osterferien veranstaltete Sizilienreise in Höhe von S 5.625,-- als Werbungskosten geltend. Die Beschwerdeführerin legte dem Finanzamt folgende Re... mehr lesen...
Der seit 1998 in Pension befindliche Beschwerdeführer war im Streitjahr Leiter einer Bankfiliale. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr machte er Aufwendungen für die Teilnahme an Seminaren (Kursgebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten) auf dem Gebiete der Gruppendynamik, Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatik und Neurolinguistisches Programmieren (im Folgenden: NLP) sowie entsprechende Fachliteratur in Höhe von rund S 90.000,-- bzw. S 13... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mittelschullehrerin für Latein und Philosophie an einem Privatgymnasium mit Öffentlichkeitsrecht. In ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 machte sie ua Ausgaben für eine in den Semesterferien veranstaltete Reise nach Rom und Neapel in Höhe von S 4.270,-- und für eine in den Osterferien veranstaltete Sizilienreise in Höhe von S 5.625,-- als Werbungskosten geltend. Die Beschwerdeführerin legte dem Finanzamt folgende Re... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0175 E 24. April 1997 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für Fachliteratur sind dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen (Hinweis E 15.6.1988, 87/13/0052). Wesentlich ist, daß die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung zu den Werbungskosten. Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Abgabepflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu ble... mehr lesen...
In einer Berufung gegen den vom Finanzamt unter anderem erlassenen Jahresausgleichsbescheid für 1991 beantragte der Beschwerdeführer im August 1993, diesen wegen "inhaltlicher und verfahrensmäßiger Rechtswidrigkeit" aufzuheben und die Werbungskosten entsprechend seinen Anträgen zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 14. Oktober 1993 wies die belangte Behörde unter Fristsetzung darauf hin, dass der Berufung insofern Mängel anhafteten, als eine Erklärung, welche Änderungen (Höhe der ... mehr lesen...
Mit Vorhalt vom 2. November 1998 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer u.a. um Erläuterung bezüglich im Rahmen der Steuererklärungen 1997 geltend gemachter "Betriebsausgaben als Pilot". Abzugsfähige Fortbildungskosten lägen nämlich nur dann vor, wenn bereits ein Beruf ausgeübt werde und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung des bisherigen Berufes dienten. Der Beschwerdeführer möge seine bisherige Ausbildung (Qualifikation) sowie Art u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausbildungskosten sind Aufwendungen der Steuerpflichtigen zur Erlangung eines Berufes. Im Gegensatz dazu dienen die Fortbildungskosten der Verbesserung seiner bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Aufgaben des ausgeübten Berufes besser erfüllen zu können. Ausbildungskosten gehören... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Da es zur Beurteilung als Fortbildungsmaßnahme auf den Zusammenhang mit der bisher ausgeübten Tätigkeit und den hierauf beruhenden Einnahmen ankommt (Hinweis E 29. November 1994, 90/14/0215), ist es nicht ausreichend, dass eine Bildungsmaßnahme allgemein zur "Sicherung des Arbeitsplatzes" im Sinne der Sicherung eines ... mehr lesen...