Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024... mehr lesen...
In den am 20. März 2006 beim Finanzamt eingelangten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2004 und 2005 beantragte der Beschwerdeführer den Abzug von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von 6.264 EUR (2004) und 6.450 EUR (2005). Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer um Vorlage der Belege über die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten. Nachdem der Beschwerdeführer dieser Aufforderung entsprochen hatte, erkan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte - teilweise im Rahmen von Wiederaufnahmeanträgen nach "§ 303 Abs. 4 BAO" - die Anerkennung von geltend gemachten Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Bosnien sowie (mit Ausnahme für das Jahr 2000) von Unterhaltsleistungen an seine beiden minderjährigen Kinder "allenfalls in Höhe des erlassmäßigen Pauschales von EUR 50 pro Monat und Kind". Der Beschwerdeführer beantragte - teilweise im Rahmen von Wiederaufnahmeanträgen nach "§ 303 Absatz 4, BAO" - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der im Streitzeitraum in einem Dienstverhältnis zur Universität L stand und zudem Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte, machte in der Einkommensteuererklärung 1995 u.a. Aufwendungen für Büroausstattung, Fahrt- und Reisespesen und Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend. Unter der Position Büroausstattung wurden zum überwiegenden Teil Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in einem noch zu errichtenden Haus in E geltend gemacht. Die Fahrt- und Reisespesen en... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §167 Abs2; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrer. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 machte er neben anderen gegenständlich nicht mehr strittigen Aufwendungen auch solche für eine Reise in die Südtürkei als Werbungskosten geltend. Vom Finanzamt wurden die Kosten für die Reise nicht als Werbungskosten anerkannt, weil nach dem vorgelegten Reiseprogramm in einem überdurchschnittlich hohen Ausmaß Progra... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wahlarzt der Allgemeinmedizin und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Streitjahren wurden Aufwendungen für den Erwerb des Privatpilotenscheines als Betriebsausgaben geltend gemacht. Von den Betriebsausgaben wurde ein Privatanteil in Höhe von 20 % abgezogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde diesen Aufwendungen die Anerkennung als Betriebsausgaben versagt. Nach Darstellung des Verwaltungsgescheh... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, der von März bis Dezember 2001 bei der V GmbH & Co KG als Vertreter im Außendienst tätig war, wurde die Möglichkeit eingeräumt, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen. Für die Privatnutzung des Fahrzeuges wurde im angeführten Zeitraum ein Betrag von 38.550 S als Sachbezug in Ansatz gebracht. In der Einkommensteuererklärung 2001 machte der Beschwerdeführer Werbungskosten in Form eines Vertreterpauschales von 20.000 S geltend... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes, in denen seine Aufwendungen für Familienheimfahrten zu seiner Ehefrau in Serbien in den Streitjahren 1997 bis 2001 nicht anerkannt worden waren, als unbegründet ab. Sie führte dazu aus, berufliche Gründe: für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Serbien im Sinne des hg. Erkenntnisses vom 15. Dezember 1994, Zl. 93/15/0083, seien mangels Erzi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein kroatischer Staatsbürger, ist seit 1992 in Österreich als Bauhilfsarbeiter beschäftigt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2002 (Arbeitnehmerveranlagung) wurden die Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Kroatien nicht als Werbungskosten anerkannt. Der Beschwerdeführer verfüge seit Juli 2001 über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung und sei seit dem Jahr 2000 bis laufend bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Das "H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8; EStG 1988 §7 Abs1; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8; EStG 1988 §7 Abs1; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Erbin Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer am 13. November 2000 verstorbenen Mutter. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 erklärte die Beschwerdeführerin neben Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Mittelschullehrerin ab dem Todestag der Mutter erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem zum Nachlass der Mutter gehörenden Bestandobjekt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung machte die Besch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gegenüber im Instanzenzug Einkommensteuer 2005 fest. Dabei wich sie u.a. dahingehend von dessen Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung ab, als sie bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kein Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988) in Abzug brachte. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gegenüber im Instanzenzug Einkommensteuer 2005 fest. Dabei wich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §119 Abs1; BAO §295a; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §24; EStG 1988 §30 Abs4; EStG 1988 §32 Z2; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §6 Z2; EStG 1988 §6; BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §30 Abs4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §25; EStG 1988 §27; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 lita; EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb; EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis zu einer AG, die eine Beteiligungsgesellschaft einer Bank-Gruppe ist. Im Jahr 1997 wurde ihm die im Zeitraum 30. Juni 2001 bis 30. Juni 2003 ausübbare Option zum Erwerb von 1250 Aktien dieser Bank zu einem aus dem Durchschnittskurs April 2001 errechneten Bezugspreis eingeräumt. Er übte am 7. Juni 2002 diese Option aus und erwarb 1250 Aktien der Bank zum Kurs von EUR 46,06. Die Differenz zwi... mehr lesen...
Das Finanzamt veranlagte den Mitbeteiligten, einen in Wien beschäftigten technischen Angestellten mit Hauptwohnsitz in Bratislava (Slowakei), mit Bescheiden vom 8. September 2004 zur Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2003, wobei es die Berücksichtigung des so genannten "kleinen Pendlerpauschales" gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 für Entfernungen über 20 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Begründung: nicht gewährte, dass für den Fall des Bestehens mehrerer ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 2001 neben geringfügigen negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb und positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Gesellschaftergeschäftsführer der seinen Familiennamen tragenden V GmbH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nämlich einen Ausgabenüberschuss in Höhe von rund S 3,2 Mio., darin enthalten unter anderem einen "Buchwertabgang" in Höhe von rund S 4,5 Mio. In einem Vorhalt fragte das Finanzamt unter anderem an, wie die Gelt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb auf der Grundlage eines Schenkungsvertrages vom 28. Dezember 2000 eine für Vermietungszwecke benutzte Liegenschaft. In der am 14. Februar 2003 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 2001 machte sie u.a. eine auf der Grundlage des Einheitswertes berechnete Absetzung für Abnutzung sowie Teilabsetzbeträge für Instandhaltungs- und Herstellungsaufwendungen aus den Jahren 1994 bis 1998 und 2000 geltend. Mit Einkommensteuerbescheid... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb; EStG 1988 §28 Abs2; EStG 1988 §28 Abs3; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6; EStG 1988 §16 Abs1 Z6; EStG 1972 § 16 gültig von 23.12.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 16 gültig von 21.12.1985 bis 22.12.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 557/1985 EStG 1972 § 16... mehr lesen...