Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.510 Dokumente

Entscheidungen 391-420 von 2.510

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/21 2001/14/0102

Die Beschwerdeführerin ist medizinisch technische Fachkraft in einem Krankenhaus. In ihrer beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1998 machte die Beschwerdeführerin unter anderem Werbungskosten in Höhe von S 105.000,-- im Zusammenhang mit dem Besuch von Seminaren der "Heilpraktiker Kurt H GmbH" geltend. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1998 wurden die entsprechenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten anerkannt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/21 2002/14/0148

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren 1989 bis 1997 Leiter der Anästhesie- und Intensivabteilung eines privatrechtlich geführten Sanatoriums. Als solcher bezog er zum einen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und zum anderen für bestimmte Tätigkeiten (die vor- und nachoperative Betreuung der Patienten) selbständige Einkünfte in Form von Honoraren, die das "Haus" in seinem Namen den Patienten bzw. deren Privatversicherungen verrechnete. Im Verfahren vor dem Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/21 2002/14/0148

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren 1989 bis 1997 Leiter der Anästhesie- und Intensivabteilung eines privatrechtlich geführten Sanatoriums. Als solcher bezog er zum einen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und zum anderen für bestimmte Tätigkeiten (die vor- und nachoperative Betreuung der Patienten) selbständige Einkünfte in Form von Honoraren, die das "Haus" in seinem Namen den Patienten bzw. deren Privatversicherungen verrechnete. Im Verfahren vor dem Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2002/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0156 E 28. Jänner 1997 RS 2 Stammrechtssatz Die Systematik des Einkommensteuergesetzes fordert, daß im Rahmen der Einkommensteuerermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jede... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2002/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0156 E 28. Jänner 1997 RS 3 [Die zum EStG 1972 ergangene Rechtsprechung ist auch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 anzuwenden, weil die Abgeltung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich in anderer Form als durch das Kraftfahrzeugpa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2002/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0156 E 28. Jänner 1997 RS 3 [Die zum EStG 1972 ergangene Rechtsprechung ist auch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 anzuwenden, weil die Abgeltung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich in anderer Form als durch das Kraftfahrzeugpa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/14 2001/13/0253

Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Anlageberaters aus. Im Bericht vom 27. September 1996 über eine abgabenbehördliche Prüfung (Zeitraum 1992 bis 1994) wird zur Umsatzsteuer unter Tz 12 lit. c "Nutzungsüberlassung (Miete) Kundenstock/S. Franz (1992- 1994)" ausgeführt, für die entgeltliche Nutzungsüberlassung des Kundenstockes (auch als Vermietung bezeichnet) seien von Franz S. im Prüfungszeitraum 1992 bis 1994 jedes Jahr Rechnungen über 150.000 S zuzüglich 30.000 S Umsatzsteuer a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.2005

RS Vwgh 2005/12/14 2001/13/0253

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kosten für Unterhaltungselektronik sind in aller Regel (unter Beachtung des Aufteilungsverbotes) den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zuzuordnen (Hinweis E 28. Februar 1995, 91/14/0231; E 26. November 1996, 92/14/0078; E 27. März 2002, 2002/13/0035; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/11/15 2005/14/0039

In Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1999 bis 2001 beantragte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung von Aufwendungen in Höhe von 28.800 S für Familienheimfahrten an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, wo seine Ehefrau für die Zeit seiner nichtselbständigen Beschäftigung in Österreich seine Landwirtschaft bewirtschaften müsse. Ein Zuzug seiner Ehefrau nach Österreich sei tatsächlich und rechtlich nicht möglich, weil dem Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.2005

RS Vwgh 2005/11/15 2005/14/0039

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2005

RS Vwgh 2005/11/15 2005/14/0039

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/11/3 2003/15/0064

Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Flugdienstberater einer Flugliniengesellschaft. Er machte die Aufwendungen für den Erwerb des Berufspilotenscheines in Höhe von S 126.323,-- als Werbungskosten mit der Begründung: geltend, die Aufwendungen seien für den Beruf erforderlich gewesen und stellten sowohl "Fortbildung" als auch eine steuerlich abzugsfähige "Ausbildung" dar. Die Aufwendungen setzten sich zusammen für Literatur/Zubehör... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/11/3 2003/15/0064

Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Flugdienstberater einer Flugliniengesellschaft. Er machte die Aufwendungen für den Erwerb des Berufspilotenscheines in Höhe von S 126.323,-- als Werbungskosten mit der Begründung: geltend, die Aufwendungen seien für den Beruf erforderlich gewesen und stellten sowohl "Fortbildung" als auch eine steuerlich abzugsfähige "Ausbildung" dar. Die Aufwendungen setzten sich zusammen für Literatur/Zubehör... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.2005

RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Ob die Tätigkeiten eines Flugdienstberaters und eines Berufspiloten im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, kann nur anhand des Berufsbildes bzw. des Inhaltes der Ausbildungsmaßnahmen zu diesen Berufen beurteilt werden. Dies setzt aber konkrete Feststellungen dazu voraus. Die Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2005

RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeit artverwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden oder die Tätigkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2005

RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0090 E 22. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2005

RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Ob die Tätigkeiten eines Flugdienstberaters und eines Berufspiloten im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, kann nur anhand des Berufsbildes bzw. des Inhaltes der Ausbildungsmaßnahmen zu diesen Berufen beurteilt werden. Dies setzt aber konkrete Feststellungen dazu voraus. Die Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2005

RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeit artverwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden oder die Tätigkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2005

RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0090 E 22. September 2005 RS 2 Stammrechtssatz Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/10/18 2005/14/0046

Der Beschwerdeführer erzielte in Österreich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Forstarbeiter. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 beantragte er die Berücksichtigung von Aufwendungen in Höhe von EUR 2.100,-- für Familienheimfahrten an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, wo seine Frau und zwei seiner Kinder lebten, als Werbungskosten. Zur Begründung: verwies er u.a. auf ein im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung (AÖF) für das Jahr 200... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.2005

RS Vwgh 2005/10/18 2005/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann ihre Ursache auch in weiteren Erwerbstätigkeiten des Steuerpflichtigen haben (Hinweis E 28. September 2004, 2001/14/0178). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005140046.X02 Im RIS seit 01.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.2005

RS Vwgh 2005/10/18 2005/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0241 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.2005

RS Vwgh 2005/10/18 2005/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Frau des Abgabepflichtigen führt am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina für ihn seinen landwirtschaftlichen Betrieb, welcher in erster Linie der Eigenversorgung der Familie mit landwirtschaftlichen Produkten dient. Der Abgabepflichtige hat weiters dargetan, dass er nicht nur für seine Frau, sondern auch f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/22 2003/14/0090

Die Beschwerdeführerin, eine promovierte Juristin, ist Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung einer Kultureinrichtung mit rund 400 Beschäftigten. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 machte sie bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch eines postgradualen Universitätslehrganges für Konfliktmanagement und Mediation als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte diesen Aufwendungen mit der Begründung: die Ane... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/22 2003/14/0090

Die Beschwerdeführerin, eine promovierte Juristin, ist Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung einer Kultureinrichtung mit rund 400 Beschäftigten. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 machte sie bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch eines postgradualen Universitätslehrganges für Konfliktmanagement und Mediation als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte diesen Aufwendungen mit der Begründung: die Ane... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.2005

RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Gehört die Vermittlung in Konfliktfällen zu den dienstlichen Aufgaben der Abgabepflichtigen, wofür auch der Umstand der zweiwöchigen Dienstfreistellung unter Weiterbezug des Gehaltes für die Zeit des Besuchs eines Lehrgangs für Konfliktmanagment spricht, kann nicht gesagt werden, dass die Aufwendungen der Abgabep... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2005

RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003140090.X02 Im RIS seit 26.10.2005 Zuletz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2005

RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollen u.a. Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen sein, was nach der hg. Rechtsprechung aber dann nicht zutrifft, wenn im Rahmen der ausgeübten Einkunftsquelle eine entsprechende psychologische Schulung erforderlich ist (Hinweis Hofst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2005

RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Der Nutzen einer konkreten Aus- oder Fortbildungsmaßnahme lässt sich nicht an dem zeitlichen Ausmaß der möglichen Verwendung messen. Der Nutzen kann vielmehr auch darin liegen, für fallweise eintretende Bedarfsfälle über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2005

RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 durch das StRefG 2000 sollte die früher bestandene strenge Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2005

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