In einer Berufung gegen den vom Finanzamt unter anderem erlassenen Jahresausgleichsbescheid für 1991 beantragte der Beschwerdeführer im August 1993, diesen wegen "inhaltlicher und verfahrensmäßiger Rechtswidrigkeit" aufzuheben und die Werbungskosten entsprechend seinen Anträgen zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 14. Oktober 1993 wies die belangte Behörde unter Fristsetzung darauf hin, dass der Berufung insofern Mängel anhafteten, als eine Erklärung, welche Änderungen (Höhe der ... mehr lesen...
Mit Vorhalt vom 2. November 1998 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer u.a. um Erläuterung bezüglich im Rahmen der Steuererklärungen 1997 geltend gemachter "Betriebsausgaben als Pilot". Abzugsfähige Fortbildungskosten lägen nämlich nur dann vor, wenn bereits ein Beruf ausgeübt werde und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung des bisherigen Berufes dienten. Der Beschwerdeführer möge seine bisherige Ausbildung (Qualifikation) sowie Art u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausbildungskosten sind Aufwendungen der Steuerpflichtigen zur Erlangung eines Berufes. Im Gegensatz dazu dienen die Fortbildungskosten der Verbesserung seiner bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Aufgaben des ausgeübten Berufes besser erfüllen zu können. Ausbildungskosten gehören... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Da es zur Beurteilung als Fortbildungsmaßnahme auf den Zusammenhang mit der bisher ausgeübten Tätigkeit und den hierauf beruhenden Einnahmen ankommt (Hinweis E 29. November 1994, 90/14/0215), ist es nicht ausreichend, dass eine Bildungsmaßnahme allgemein zur "Sicherung des Arbeitsplatzes" im Sinne der Sicherung eines ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Dass im bisher ausgeübten Beruf erworbene Kenntnisse auch im Rahmen einer Ausbildung zum Linienpiloten von Vorteil sein können, ändert nichts daran, dass die Pilotenausbildung nicht zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse innerhalb des bisher ausgeübten Berufsbildes des Abgabepflichtigen als Leiter der Datenve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Zwar teilt der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, wonach Aufwendungen eines Beamten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter nicht als Werbungskosten anzusehen sind (Hinweis E 30. Jänner 1990, 89/14/0212; E 21. November 19... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998, in der sie ihren Beruf als Lektorin/Medienbeobachtung bezeichnete, für Fortbildungskosten einen Gesamtbetrag von 47.380 S als Werbungskosten geltend. Erläuternd führte sie aus, dass sie derzeit fast ausschließlich eine Lesetätigkeit ausübe, die darin bestehe, in Zeitungen und Publikationen bestimmte Begriffe zu finden und die zugehörigen Ausschnitte für die Kunden zusammenzus... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben im Jahr 1997 ein 1922 errichtetes Einfamilienhaus, das ihnen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist allein die für die Bemessung der AfA maßgebliche (Rest-)Nutzungsdauer des Gebäudes strittig. Die Beschwerdeführer vertreten - gestützt auf ein von ihnen beigebrachtes Sachverständigengutachten - die Auffassung, dass die Restnutzungsdauer 23 Jahre betrage. Dieses Gutachten ermittelt ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998, in der sie ihren Beruf als Lektorin/Medienbeobachtung bezeichnete, für Fortbildungskosten einen Gesamtbetrag von 47.380 S als Werbungskosten geltend. Erläuternd führte sie aus, dass sie derzeit fast ausschließlich eine Lesetätigkeit ausübe, die darin bestehe, in Zeitungen und Publikationen bestimmte Begriffe zu finden und die zugehörigen Ausschnitte für die Kunden zusammenzus... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben im Jahr 1997 ein 1922 errichtetes Einfamilienhaus, das ihnen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist allein die für die Bemessung der AfA maßgebliche (Rest-)Nutzungsdauer des Gebäudes strittig. Die Beschwerdeführer vertreten - gestützt auf ein von ihnen beigebrachtes Sachverständigengutachten - die Auffassung, dass die Restnutzungsdauer 23 Jahre betrage. Dieses Gutachten ermittelt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988, dass ein Nachweis über eine Nutzungsdauer abweichend von der vom Gesetzgeber angenommenen Nutzungsdauer von rund 67 Jahren erbracht wird. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Der Nachweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die Restnutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab. Dabei ist zu beachten, dass der Bauzustand nicht nur von der ursprünglich gewählten Bauweise, sondern auch von besonderen Umständen abhängen kann, die erst in späteren Jahren eingetreten oder hervo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988, dass ein Nachweis über eine Nutzungsdauer abweichend von der vom Gesetzgeber angenommenen Nutzungsdauer von rund 67 Jahren erbracht wird. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Der Nachweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die Restnutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab. Dabei ist zu beachten, dass der Bauzustand nicht nur von der ursprünglich gewählten Bauweise, sondern auch von besonderen Umständen abhängen kann, die erst in späteren Jahren eingetreten oder hervo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu... mehr lesen...
In seiner für das Jahr 1997 eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung machte der Beschwerdeführer, welcher darin als Beruf "Manager" angab, unter dem Titel "Fort- und Weiterbildung" Werbungskosten in Höhe von rund S 44.000,-- geltend. Anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 anerkannte das Finanzamt als Werbungskosten (nur) rund S 10.000,--. Begründend wurde ausgeführt, als Werbungskosten seien Kosten der Berufsfortbildung absetzbar. Ausbildungsk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Kraftfahrer bei einem Mineralölvertriebsunternehmen beschäftigt. Strittig ist im Beschwerdefall die Berücksichtigung so genannter "Diäten-Differenzbeträge" als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verfahren nach dem den Vorbescheid vom 18. Dezember 1998, Zl. RV/0774-08/02/98, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufhebenden Erkenntnis vom 25. September 2002, 99/13/0034. Die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erzielten im Streitjahr erstmals Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines in Wien, L.-Gasse 37, gelegenen Mietobjektes. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage der AfA bei Ermittlung der Vermietungseinkünfte bildet den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Begründung: zum Bescheid über die Einkünftefeststellung 1998 wies darauf hin, dass ohne Gutachten über die Nutzungsdauer der AfA-Satz grundsätzlich 1,5 % betrage. Nach der Verwaltun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Kraftfahrer bei einem Mineralölvertriebsunternehmen beschäftigt. Strittig ist im Beschwerdefall die Berücksichtigung so genannter "Diäten-Differenzbeträge" als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verfahren nach dem den Vorbescheid vom 18. Dezember 1998, Zl. RV/0774-08/02/98, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufhebenden Erkenntnis vom 25. September 2002, 99/13/0034. Die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erzielten im Streitjahr erstmals Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines in Wien, L.-Gasse 37, gelegenen Mietobjektes. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage der AfA bei Ermittlung der Vermietungseinkünfte bildet den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Begründung: zum Bescheid über die Einkünftefeststellung 1998 wies darauf hin, dass ohne Gutachten über die Nutzungsdauer der AfA-Satz grundsätzlich 1,5 % betrage. Nach der Verwaltun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 99/13/0238, ausgeführt, dass die Ermittlung der anteiligen Werte für Grund und Boden bzw Gebäude grundsätzlich nicht auf die Ausführungen im Artikel von Lenneis in der ÖStZ 1998, S 576, (Fiktive Anschaffungskosten, Anteil von Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0034 E 25. September 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reisekosten ist dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden k... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;LStR 1992;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Lag eine regelmäßige Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich vor, kam es für die typisiert anzunehmende Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeit nicht auf die in der Beschwerde offenbar im angefochtenen Bescheid vermissten Feststell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 99/13/0238, ausgeführt, dass die Ermittlung der anteiligen Werte für Grund und Boden bzw Gebäude grundsätzlich nicht auf die Ausführungen im Artikel von Lenneis in der ÖStZ 1998, S 576, (Fiktive Anschaffungskosten, Anteil von Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0034 E 25. September 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reisekosten ist dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden k... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;LStR 1992;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Lag eine regelmäßige Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich vor, kam es für die typisiert anzunehmende Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeit nicht auf die in der Beschwerde offenbar im angefochtenen Bescheid vermissten Feststell... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für 1995 und 1996 mit ihren am 25. November 1997 beim Finanzamt eingelangten und für 1997 mit ihren am 23. April 1998 beim Finanzamt eingelangten Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und machte Vorsteuern geltend. In den Beilagen zu den Abgabenerklärungen für 1995 erläuterte sie: "Entsprechend dem mit Notariatsakt vom 21.03.1995 aufgenommenen Übergabs- und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter einer Versicherungsgesellschaft. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer u.a. nach näheren monatlichen Zusammenstellungen über beruflich veranlasste Reisen ("über 25 km u. über drei Stunden") so genannte Diäten-Differenzbeträge geltend (insgesamt handelte es sich um einen Betrag von 16.950 S). Mit der Begründung: , auf Grund der langjährigen Tätigkeit im Außendienst sei es als er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in Vorarlberg wohnhaft und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als technischer Angestellter seines im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Arbeitgebers. Der Beschwerdeführer wird mit seinen Einkünften als Grenzgänger zur Einkommensteuer im Inland veranlagt. Im Verwaltungsverfahren war strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge aliquot auf laufende und sonstige Bezüge... mehr lesen...