Der Beschwerdeführer erzielt als Versicherungsvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommenssteuererklärung 1997 machte er als Werbungskosten u. a. Aufwendungen für ein Tennisabonnement (S 13.200,--) sowie Kilometergeld in Höhe von S 138.262,50 geltend. Gegen den Einkommenssteuerbescheid 1997, mit welchem das Finanzamt die Aufwendungen für das Tennisabonnement nicht und die geltend gemachten Kilometergelder nur im Ausmaß von S 66.342,-- berücksichtigte, brachte d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Tatsächliche Fahrtkosten stellen unabhängig davon, ob eine Reise im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG dar. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Z 4 legcit finden auf Fahrtaufwendungen keine Anwendung. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:FJ 9/2005, S 283;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG als Werbungskosten anzusetzen. Eine Schätzung in Höhe des amtlichen Kilometerg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Tatsächliche Fahrtkosten stellen unabhängig davon, ob eine Reise im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG dar. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Z 4 legcit finden auf Fahrtaufwendungen keine Anwendung. ... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, hatte die Beschwerdeführerin, deren Tätigkeitsfelder im angefochtenen Bescheid und in der Beschwerdeschrift mit "Künstlerin, Kostümverleiherin, Abgeordnete" umschrieben werden, in den Streitjahren Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht. Während das Finanzamt eine Absetzung der für die Kinderbetreuung aufg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: In dem eine verwitwete Rechtsanwältin mit drei minderjährigen Kindern betreffenden hg. Erkenntnis vom 20. Juli 1999, 99/13/0018, hat der Gerichtshof die
Gründe: dargelegt, aus denen sich die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern auch eines Alleinerziehenden einer Berücksichtigung als Betr... mehr lesen...
Die Beschwerdefälle stehen im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "European Kings Club" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Im Rahmen polizeilicher, finanzbehördlicher und gerichtlicher Erhebungen beim European Kings Club wurde festgestellt, dass zahlreiche Anleger so genannte "Letter" zum Stückpreis von 9.800 S erworben haben. Mit Ausnahme der Einzahlung des jeweils vereinbarten Betrages und der Mitgliedschaft beim European ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/14/0095
Rechtssatz: Dass die Anschaffungskosten für den Kapitalstamm, somit der (hier vom European Kings Club begebenen) "Letter" nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ergibt sich bereits aus § 16 Abs 1 zweiter Satz EStG 1988, wonach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1267;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/14/0095
Rechtssatz: Mit dem Erwerb eines vom European Kings Club begebenen Letters ist weder die Teilnahme an einem Glücks- noch an einem Pyramid... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid unterrichtet der Beschwerdeführer an einer HTL die Fächer Mathematik, Physik und EDV. Laut Beschwerde habe der Beschwerdeführer auch fächerübergreifend politische Bildung zu unterrichten. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist die Anerkennung von Aufwendungen für eine im Jahr 1994 unternommene Reise des Beschwerdeführers nach New York als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit strittig. Nach dem im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Kraftfahrer bei einem Mineralölvertriebsunternehmen beschäftigt. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 machte er Diäten "laut beiliegender Aufstellung" als Werbungskosten geltend. Es handelte sich um einen Gesamtbetrag von 56.822 S, der sich als "Differenzbetrag" zu dem vom Dienstgeber gewährten "steuerfreien Ersatz" ergab. In den Beilagen war die Berechnung der Differenzbeträge monatsweise unter Anschluss einer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Juni 1987 hatte der Beschwerdeführer die Liegenschaft in Wien, S-Allee, mit einem darauf befindlichen Miethaus geschenkt erhalten; weiters war er Miteigentümer der Liegenschaft in Wien, N-Gasse. Das zuständige Finanzamt stellte den auf den Beschwerdeführer entfallenden Anteil der von der Miteigentümergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft in Wien, N-Gasse, erzielten Einkü... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid unterrichtet der Beschwerdeführer an einer HTL die Fächer Mathematik, Physik und EDV. Laut Beschwerde habe der Beschwerdeführer auch fächerübergreifend politische Bildung zu unterrichten. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist die Anerkennung von Aufwendungen für eine im Jahr 1994 unternommene Reise des Beschwerdeführers nach New York als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit strittig. Nach dem im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Kraftfahrer bei einem Mineralölvertriebsunternehmen beschäftigt. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 machte er Diäten "laut beiliegender Aufstellung" als Werbungskosten geltend. Es handelte sich um einen Gesamtbetrag von 56.822 S, der sich als "Differenzbetrag" zu dem vom Dienstgeber gewährten "steuerfreien Ersatz" ergab. In den Beilagen war die Berechnung der Differenzbeträge monatsweise unter Anschluss einer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Juni 1987 hatte der Beschwerdeführer die Liegenschaft in Wien, S-Allee, mit einem darauf befindlichen Miethaus geschenkt erhalten; weiters war er Miteigentümer der Liegenschaft in Wien, N-Gasse. Das zuständige Finanzamt stellte den auf den Beschwerdeführer entfallenden Anteil der von der Miteigentümergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft in Wien, N-Gasse, erzielten Einkü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reisekosten ist dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann (Hinweis E 26. Juni 2002, 99/13/0001). Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Der Ansicht, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit beispielsweise als LKW-Lenker sei alleine deshalb, weil "im LKW" ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde, die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes zu versagen, kann nicht gefolgt werden. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, stellt keine Reise dar, wobei auf Grund längeren Aufenthalts des Steuerpflichtigen ein Ort zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18. März 1992, 91/14/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:199913... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für die steuerliche Berücksichtigung einer Studienreise ist es ua erforderlich, dass deren Programmpunkte jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. Es ist im Sinne der Judikatur zu den Reisen mit Mischprogramm nicht maßgebend, ob... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: § 114 Abs. 4 EStG 1988 berührt den zeitlichen Anwendungsbereich hinsichtlich der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 nicht, weil es sich bei der Nutzungsdauer nicht um die Bemessungsgrundlage handelt und hinsichtlich der Nutzungsdauer nach dem EStG 1972 ein Wahlrecht nicht bestanden hat (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 - welcher hier bei der Veranlagung für die Jahre 1989 bis 1992 anzuwenden ist - ist es nicht von Bedeutung, welche Nutzungsdauer hinsichtlich desselben Gebäudes in früheren Kalenderjahren von den Abgabenbehörden allenfalls anerkannt worden wäre. Erstmalig bei der Veranlagung für das Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0082 E 10. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Bei alten Gebäuden, die in Massivbauweise errichtet sind, können auch Nutzungszeiten von (insgesamt) 200 und mehr Jahren gerechtfertigt sein; es entscheidet nicht das Alter, sondern der Bauzustand des Gebäudes (Hinweis auf E 15.6.1971, 918... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reisekosten ist dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann (Hinweis E 26. Juni 2002, 99/13/0001). Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Der Ansicht, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit beispielsweise als LKW-Lenker sei alleine deshalb, weil "im LKW" ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde, die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes zu versagen, kann nicht gefolgt werden. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, stellt keine Reise dar, wobei auf Grund längeren Aufenthalts des Steuerpflichtigen ein Ort zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18. März 1992, 91/14/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:199913... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für die steuerliche Berücksichtigung einer Studienreise ist es ua erforderlich, dass deren Programmpunkte jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. Es ist im Sinne der Judikatur zu den Reisen mit Mischprogramm nicht maßgebend, ob... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: § 114 Abs. 4 EStG 1988 berührt den zeitlichen Anwendungsbereich hinsichtlich der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 nicht, weil es sich bei der Nutzungsdauer nicht um die Bemessungsgrundlage handelt und hinsichtlich der Nutzungsdauer nach dem EStG 1972 ein Wahlrecht nicht bestanden hat (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 - welcher hier bei der Veranlagung für die Jahre 1989 bis 1992 anzuwenden ist - ist es nicht von Bedeutung, welche Nutzungsdauer hinsichtlich desselben Gebäudes in früheren Kalenderjahren von den Abgabenbehörden allenfalls anerkannt worden wäre. Erstmalig bei der Veranlagung für das Ka... mehr lesen...