Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; VersVG §166 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis... mehr lesen...
Mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 23. Juni 2009 wurde die (Rechtsvorgängerin der) M AG für die Jahre 2005 bis 2008 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen; weiters wurden ihr der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben; schließlich wurden Säumniszuschläge festgesetzt. Begründend wurde auf den Bericht über das Ergebnis einer Auße... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/202... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 31. Oktober 2006 im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses als Assistent an einer Universität beschäftigt. Ab 1. November 2006 trat er erneut in ein befristetes Dienstverhältnis zu dieser Universität ein. Anlässlich der Beendigung des ersten Dienstverhältnisses erhielt der Beschwerdeführer laut dem dem Finanzamt vorliegenden Jahreslohnzettel eine Abfertigung in Höhe von 9.660,50 EUR, für die vom Dienstgeber 6 % Lohnsteuer einbehalten wurde. In der Ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3 Z4; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.202... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Mai 2012 schrieb der Magistrat der Stadt I der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag vor. Mit Bescheid vom 4. Mai 2012 schrieb der Magistrat der Stadt römisch eins der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag vor. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Sie machte im Wesentlichen ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §7; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr 2004 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus zwei Dienstverhältnissen. Für die X GmbH war sie im Ort A tätig, und zwar als Geschäftsführerin und zudem im Bereich der Vermittlung von Immobiliengeschäften (erstes Dienstverhältnis). Bei einem anderen Dienstgeber war sie als Rechtsanwaltsanwärterin im Ort B tätig (zweites Dienstverhältnis). In der Einkommensteuererklärung 2004 machte die Beschwerdeführerin als Werbungskosten in Zusammenhan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §78 Abs1; EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §41;WKG 1998 §12 Abs7;WKG 1998 §12 Abs8; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §78; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §78; EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §43 Abs2;VwRallg; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Besteuerung im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionen strittig (Teilnahme an einem so genannten Stock-Options-Programm). Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe für das Jahr 1998 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (als Unternehmensberater) erklärt und sei im Juni 1999 erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt worden. Im Jahr 2004 sei dem Finanzamt eine Kontrollmitteilung aus Frankreich übermittelt worden, nach der der Besc... mehr lesen...
Zunächst sei auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/13/0124, insbesondere die Umsatzsteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 2000 und 2001 betreffend, verwiesen. Für das Jahr 2002 erklärte der Beschwerdeführer einen gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 956.400,20 EUR und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 24.348,55 EUR. Mit Bescheid vom 24. Mai 2005 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 1.194,63 EUR f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §5;
Rechtssatz: Wie im Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2004/13/0124, näher ausgeführt, ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass dem vom Mieter dem Vermieter gewährten zinsenlosen Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns - mietzinserhöhender - Entgeltcharakter zukommt. V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) auf Grund des Ergebnisses einer Lohnsteuerprüfung über den Streitzeitraum Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die "pauschale Kostenvergütung für Büro in der Wohnung der Dienstnehmerin H." vorgeschrieben. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe für Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten die... mehr lesen...
1. An der beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) sind die Ehegatten Ilse N. zu 68,75 % und Dkfm. Peter N. zu 6,25 % sowie die H. Bekleidungsservice GmbH zu 25 % beteiligt. An der H. Bekleidungsservice GmbH ist Dkfm. Peter N. zu 75 % und Ilse N. zu 25 % beteiligt. Der sohin zu 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligte Dkfm. Peter N. ist deren handelsrechtlicher Geschäftsführer; weiters ist er Geschäftsführer der H. Bekleidungsservice GmbH und einer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1988 §15 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0104 E 7. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Als üblicher Mittelpreis iSd § 15 Abs 2 EStG ist jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0205, sowie Hofs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §28;EStG 1988 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:WoBl 9/2006, S 274 - 275;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die "Mietzahlungen" der Abgabepflichtigen (der Arbeitgeberin) an die Arbeitnehmerin N durch das Dienstverhältnis oder durch ein Mietverhältnis veranlasst sind. Der im Wo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei denen nach § 47 Abs. 1 EStG 1988 die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, gehören nach § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a leg. cit. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn eine Zuwendung wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewirkt wird. Auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbez... mehr lesen...
Strittig ist im gegenständlichen Fall die steuerliche Behandlung der Versicherungssteuer im Rahmen eines Rentenversicherungsmodelles. Es handelt sich dabei um eine Konstruktion, bei welcher ein Anleger ein endfälliges Bankdarlehen aufnimmt und einen Teil des Darlehensbetrages (bzw. den ganzen Darlehensbetrag) als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung einzahlt. Diese sagt eine sofort beginnende Rente zu. Ein weiterer Teilbetrag des Darlehens (oder Eigenkapital) wird als Einmalerlag i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §29 Z1 idF 1999/I/106;VersStG 1953 §7 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0006 E 21. April 2005 2004/15/0147 E 19. Mai 2005 2006/14/0035 E 17. Mai 2006 2004/15/0059 E 19. Mai 2005 2004/15/0058 E 19. Mai 2005 2004/15/0145 E 19. Mai 2005 ... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Beschwerdeführerin zahlreichen Arbeitnehmern firmeneigene Kraftfahrzeuge auch für nicht berufliche Fahrten zur Verfügung gestellt und keine Versteuerung als Sachbezug mit der Begründung: vorgenommen habe, dass die Dienstnehmer für die Privatnutzung einer internen Betriebsvereinbarung zufolge Kostenbeiträge zu entrichten hätten. Nach dieser Übereinkunft würden jedem Fahrzeug die tatsächlichen Kosten (zuz... mehr lesen...