Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §78 Abs1; EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §41;WKG 1998 §12 Abs7;WKG 1998 §12 Abs8; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §78; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §78; EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §43 Abs2;VwRallg; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Zunächst sei auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/13/0124, insbesondere die Umsatzsteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 2000 und 2001 betreffend, verwiesen. Für das Jahr 2002 erklärte der Beschwerdeführer einen gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 956.400,20 EUR und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 24.348,55 EUR. Mit Bescheid vom 24. Mai 2005 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 1.194,63 EUR f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §5;
Rechtssatz: Wie im Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2004/13/0124, näher ausgeführt, ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass dem vom Mieter dem Vermieter gewährten zinsenlosen Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns - mietzinserhöhender - Entgeltcharakter zukommt. V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) auf Grund des Ergebnisses einer Lohnsteuerprüfung über den Streitzeitraum Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die "pauschale Kostenvergütung für Büro in der Wohnung der Dienstnehmerin H." vorgeschrieben. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe für Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten die... mehr lesen...
1. An der beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) sind die Ehegatten Ilse N. zu 68,75 % und Dkfm. Peter N. zu 6,25 % sowie die H. Bekleidungsservice GmbH zu 25 % beteiligt. An der H. Bekleidungsservice GmbH ist Dkfm. Peter N. zu 75 % und Ilse N. zu 25 % beteiligt. Der sohin zu 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligte Dkfm. Peter N. ist deren handelsrechtlicher Geschäftsführer; weiters ist er Geschäftsführer der H. Bekleidungsservice GmbH und einer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1988 §15 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0104 E 7. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Als üblicher Mittelpreis iSd § 15 Abs 2 EStG ist jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0205, sowie Hofs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §28;EStG 1988 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:WoBl 9/2006, S 274 - 275;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die "Mietzahlungen" der Abgabepflichtigen (der Arbeitgeberin) an die Arbeitnehmerin N durch das Dienstverhältnis oder durch ein Mietverhältnis veranlasst sind. Der im Wo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei denen nach § 47 Abs. 1 EStG 1988 die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, gehören nach § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a leg. cit. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn eine Zuwendung wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewirkt wird. Auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbez... mehr lesen...
Strittig ist im gegenständlichen Fall die steuerliche Behandlung der Versicherungssteuer im Rahmen eines Rentenversicherungsmodelles. Es handelt sich dabei um eine Konstruktion, bei welcher ein Anleger ein endfälliges Bankdarlehen aufnimmt und einen Teil des Darlehensbetrages (bzw. den ganzen Darlehensbetrag) als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung einzahlt. Diese sagt eine sofort beginnende Rente zu. Ein weiterer Teilbetrag des Darlehens (oder Eigenkapital) wird als Einmalerlag i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §29 Z1 idF 1999/I/106;VersStG 1953 §7 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0006 E 21. April 2005 2004/15/0147 E 19. Mai 2005 2006/14/0035 E 17. Mai 2006 2004/15/0059 E 19. Mai 2005 2004/15/0058 E 19. Mai 2005 2004/15/0145 E 19. Mai 2005 ... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Beschwerdeführerin zahlreichen Arbeitnehmern firmeneigene Kraftfahrzeuge auch für nicht berufliche Fahrten zur Verfügung gestellt und keine Versteuerung als Sachbezug mit der Begründung: vorgenommen habe, dass die Dienstnehmer für die Privatnutzung einer internen Betriebsvereinbarung zufolge Kostenbeiträge zu entrichten hätten. Nach dieser Übereinkunft würden jedem Fahrzeug die tatsächlichen Kosten (zuz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines geldwerten Vorteils beim Dienstnehmer ist es nicht erforderlich, dass dem Dienstgeber durch die Zuwendung Kosten entstanden sind. So kann ein Vorteil aus einem Dienstverhältnis auch dann vorliegen, wenn der Dienstgeber Waren gegen Ersatz der Selbstkosten an seine Dienstnehmer abgibt, währe... mehr lesen...
Anlässlich der Durchführung der vom Beschwerdeführer beantragten Arbeitnehmerveranlagung für 1997 berücksichtigte das Finanzamt neben Bezügen eines im Antrag genannten Dienstgebers auch Bezüge eines zweiten Dienstgebers (im Ausmaß von S 13.500,--). In einer dagegen erhobenen Berufung rügte der Beschwerdeführer, er habe im Jahr 1997 von Dr. P. weder als Arbeiter Lohn, noch als Angestellter Gehalt erhalten. Er sei nur Mieter einer Wohnung in einem hinsichtlich der Adresse näher bez... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 17 EStG 1988 auf einen Teil der von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Essenbons im Wert von 20 S pro Stück strittig. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid habe die Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer im Kalenderjahr 1995 Essenbons im Gesamtwert von 1,114.760 S und im Kalenderjahr 1996 von 1,075.640 S ausgegeben. Die Beschwerdeführerin habe im Verwaltungsverfahren die Ansicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Befreiungsbestimung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 ist eindeutig nur der geldwerte Vorteil in Form des Naturalbezuges der Kost bzw. Verköstigung am Arbeitsplatz (etwa in betriebseigenen Kantinen) von ihr umfasst. Diese Beurteilung findet auch in dem Erkenntnis des Verfass... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen im Erlass des BMF vom 14. Dezember 1994, AÖFV Nr. 9/1995, kommt keine normative Bedeutung zu (Hinweis E 8. Mai 2003, 99/15/0101). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ErlassVe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Einzelhandelsunternehmen, welches unter anderem Lebensmittel vertreibt. 1997 wurde eine Lohnsteuerprüfung über die Jahre 1990 bis 1996 durchgeführt. Dabei stellte der Prüfer fest, die monatlich von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Gutscheine zum begünstigten Bezug von bestimmten Waren (Eigenmarkenartikel der Beschwerdeführerin) seien, soweit sie eingelöst worden seien, bei der Bemessung der Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrags zum ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines erheblichen betrieblichen Interesses des Arbeitgebers an der Einlösung der Gutscheine steht der Qualifizierung des bei der Einlösung vermittelten Preisnachlasses als geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis für sich allein nicht entgegen. Die Beurteilung eines Preisnac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gegen die Heranziehung der Preise für Groß- und Dauerkunden spricht, dass als Mittelpreis im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG 1988, der zur Bewertung eines geldwerten Vorteiles heranzuziehen ist, jener Betrag anzunehmen ist, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §3 Abs1;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keine Geringfügigkeitsgrenze zu entnehmen. Wenn auch der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 EStG 1988 Steuerbefreiungen etwa für freie oder verbilligte Mahlzeiten zur Verköstigung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Z 17), Getränke zum Verbrauch im Betrieb (Z 18) ode... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Preisnachlässe, die in einer Höhe gewährt werden, wie sie auch im normalen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ein Dienstverhältnis eingeräumt werden, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999150101.X04 ... mehr lesen...
Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1990 bis 1995 statt. In der Beilage zum Lohnsteuerprüfungsbericht vom 29. August 1996 wird zur Neuberechnung der Lohnabgaben ausgeführt, für den am 9. Juni 1943 geborenen Dienstnehmer V.-D., der als leitender Angestellter (Prokurist) beschäftigt sei, sei von der beschwerdeführenden KG mit einer Versicherungsanstalt im Jahr 1993 eine Rentenversicherung abgeschlossen worden. Nach der vorgelegten Versicherungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;VersVG §166;
Rechtssatz: Die Benennung des versicherten Arbeitnehmers gegenüber dem Versicherer als Bezugsberechtigten führt noch nicht zur Übertragung der Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Versicherungsvertrag an den Arbeitnehmer (Hinweis E 5.8.1993, 93/14/0046). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;VersVG §166;
Rechtssatz: Eine schlichte (widerrufliche) Begünstigung des versicherten Dienstnehmers hat noch keine Übertragung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auf den Dienstnehmer zur Folge. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;VersVG §166;
Rechtssatz: Als Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis kommt alles in Betracht, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt. Es können dies Geldleistungen oder geldwerte Vorteile (Sachbezüge) sein. Zu solchen Vorteilen gehören auch Leistungen z... mehr lesen...