Rechtssatz: Der Ansicht der Erstbehörde ist insofern zu folgen, als der Aufenthalt des Berufungswerbers nach negativ rechtskräftiger Erledigung seines Asylantrages und damit zumindest bis zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung durch den VwGH - also vom 18. Juli 1995 bis zur Zustellung des die aufschiebende Wirkung zuerkennenden Beschlusses des VwGH, AW 95/01/0233-3, vom 27. September 1995 - wegen Wegfalles des vorläufigen Aufenthaltsrechtes rechtswidrig war. Dem vom Berufungswerber zit. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Beurteilung der vom Arbeitsinspektorat angezeigten Verwaltungsübertretungen ist zunächst zu klären, ob die Arbeitszeitkarten der einzelnen Arbeitnehmer, die dem unabhängigen Verwaltungssenat in Kopie zur Einsichtnahme vorlagen, die tatsächliche Arbeitszeit im Sinne des KJBG bzw. des Arbeitszeitgesetzes (im folgenden kurz: AZG) wiedergeben, wie dies das Arbeitsinspektorat behauptet hat, oder ob von der dort ausgewiesenen Arbeitszeit - im Sinne der Rechtfertigung der Beschuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Abschuß von Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes), von Auer- und Birkwild ist nur auf Grund und im Rahmen eines von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigten Abschußplanes zulässig. Die im Abschußplan für Schalenwild festgesetzten Abschußzahlen dürfen weder unter- noch überschritten werden. Die im Abschußplan für Auer- und Birkwild festgesetzten Abschußzahlen dürfen unterschritten werden (§ 50 Abs.1 O.ö. JagdG). Die Nichterfüllung des Abschußplanes ist ein Ungehorsam... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte einen Betrieb eröffnet und Arbeitnehmer beschäftigt, übernimmt er dabei auch die Pflicht, entsprechende Erkundigungen maßgebender Stellen einzuholen. Bei Arbeitnehmerschutzvorschriften wird dies in erster Linie das Arbeitsinspektorat sein. Der Beschuldigte trat jedoch mit dem Arbeitsinspektorat nie in Kontakt. Damit unterließ er aber die allererste und wichtigste Maßnahme, die zur Einhaltung der Bestimmung des § 8 Abs 1 AAV (Vorschreibungen hinsichtlich de... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der belangten Behörde, die in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses die als verletzt unterlegten Rechtsvorschriften wiedergegeben und die Beurteilung der Rechtsfrage gerade noch hinreichend zusammengefaßt dargestellt hat, hält der unabhängige Verwaltungssenat die objektive Tatseite in diesem Fall für erfüllt. Weil weiters die strafrechtliche Verantwortlichkeit unstrittig und auch die Schuldseite erfüllt ist - vorliegend wurde ein Ungehorsamsdelikt verwirklicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs.1 des Arbeitzeitgesetzes (kurz: AZG), BGBl. Nr.461/1969 idF BGBl. Nr.647/1987 (zum Tatzeitpunkt geltende Fassung), sind Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zuwiderhandeln, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 300 S bis 6.000 S oder mit Arrest von drei Tagen bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Gemäß § 3 Abs.1 leg.cit.... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 1 VStG genügt zur Strafbarkeit, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nichts anderes bestimmt, fahrlässiges Verhalten. Bewußt fahrlässig handelt derjenige, der zwar daran denkt, daß sein Verhalten ein tatbildmäßiges Unrecht verwirklichen könne, dieses jedoch nicht herbeiführen will, wenngleich er es für möglich hält. Im Falle der unbewußten Fahrlässigkeit verkennt der Täter zufolge Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, daß er einen tatbildmäßigen... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit seinem Vorbringen bestreitet der Berufungswerber, Lenker gewesen zu sein und den objektiven Tatbestand dieser als Ungehorsamsdelikt zu qualifizierenden Verwaltungsübertretung gesetzt zu haben. Beweise hiefür legte er nicht vor. Er benannte nicht einmal jene Person, die das Fahrzeug seiner Behauptung nach gelenkt haben könnte. Es ist unter dem Blickwinkel des § 5 VStG zu prüfen, ob den Beschuldigten im Rahmen der Mitwirkungspflicht die Verpflichtung trifft, sich freizubeweis... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber zur Übertretung nach § 5 Abs 1 Stmk KehrO vorbringt, daß im Sägewerk eine Kehrung nach einem festen Kehrplan nicht möglich sei, da die Trockenkammern unterschiedlich in der Endtrocknung seien und daher die Heizung nicht beliebig abgestellt werden könne, ohne daß im Schnittholz große Trockenschäden wie Risse, Verblauungen und Verschalungen entstehen würden, so wird dem entgegengehalten, daß die Ursache für derart begründete Verhinderungen der festgelegte... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.d WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.4 oder 5 strengerer Strafe unterliegt, und ist nach dem Einleitungssatz mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- zu bestrafen, wer durch Außerachtlassung der ihn gemäß § 31 Abs.1 treffenden Sorgfaltspflicht eine Gewässerverunreinigung bewirkt. Nach § 31 Abs.1 WRG 1959 hat jedermann, dessen Anlagen, Maßnahmen und Unterlassungen eine Einwirkung auf Gewässer herbeiführen können, mit ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe als Komplementär und somit zur Vertretung nach außen Berufener der G GmbH & Co KG zu verantworten, daß diese Gesellschaft vom 6.9.1994 bis 9.12.1994 in Wien, R-Lände, das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets, durch den entgeltlichen Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, sowie die entgeltliche Verabreichung von kalten angerichteten und warmen Speisen a... mehr lesen...
Beachte Aufgehoben durch VwGH vom 27. Februar 1996, Zl 95/04/0212 siehe Ersatzbescheid UVS-04/V/33/2/96 vom 11. Juli 1996 Rechtssatz: Die bloße Lieferung von Fertigprodukten von einem Betrieb, wo eine GesmbH & Co KG die - durch eine vorhandene Gewerbeberechtigung gedeckte - Tätigkeit der Erzeugung von tiefgekühlten Halbfertig- und Fertigprodukten in Form eines Industriebetriebes ausübt, an einen Ort (in einem anderen Bundesland), wo diese Gesellschaft unbefugt gastgewerbliche Tät... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.g WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne die gemäß § 32 Abs.1 und 2 WRG 1959 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen eine Einwirkung auf Gewässer vornimmt. Nach § 32 Abs.1 WRG 1959 sind Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 30 Abs.2) beeinträchtigen, nur nach wasserrechtlicher Bewil... mehr lesen...
Rechtssatz: Es steht außer Frage, daß durch die Verwendung als Kfz-Abstellplatz Belästigungen der Nachbarn durch Lärm und Geruch iSd § 74 Abs.2 GewO 1973 hervorgerufen werden können. Die Erweiterung der gewerblichen Betriebsanlage des Berufungswerbers um die gegenständlichen Kfz-Abstellflächen stellt sohin eine genehmigungspflichtige Änderung dar und es ist das Betreiben dieser geänderten Betriebsanlage ohne gewerbebehördliche Bewilligung gemäß der obzitierten Strafnorm nicht zulässig. Wen... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 2. Aufsichtsbezirk und nach ergänzenden Ermittlungen erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 21.11.1994, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes -... mehr lesen...
Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, erließ als Strafbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten und nach ergänzenden Ermittlungen das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 24.8.1994, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-gesmbH, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat hat nach dem VStG (§24 zweite Satz) nicht die rechtliche Möglichkeit, nach §66 Abs2 AVG vorzugehen (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0383) mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VwGH ist gemäß § 27 Abs.1 VStG örtlich die Behörde zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist. Als Ort, an dem die gebotenen Vorsorgehandlungen unterlassen wurden, ist der Sitz der Unternehmensleitung anzusehen (zB VwGH vom 14.1.1993, 92/18/0416). Wenngleich auch der Erfolg, nämlich konkrete Arbeiten in nicht gepölzten Künett... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.g WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz, sofern die Tat nicht nach Abs.4 oder 5 einer strengeren Strafe unterliegt, mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne die gemäß § 32 Abs.1 und 2 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen eine Einwirkung auf Gewässer vornimmt. Nach § 32 Abs.1 sind Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet Selbständigkeit eine Gewerbetätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr. Eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit des Unternehmens von seinem Auftraggeber tut der Selbständigkeit noch nicht Abbruch; vielmehr ist das Tragen von Gewinn und Verlust, die Übernahme des geschäftlichen Risikos das entscheidende Unternehmenskennzeichen (VwSlg. 9263 A/1977). Ob im Einzelfall ein selbständiges Unternehmen vorliegt, ist nach dem Gesam... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Art der Beblasung und etwa auch der Umstand, daß zwei gültige Meßergebnisse notwendig sind, ist in keiner dem Fahrzeuglenker im Regelfall zugänglichen Rechtsquelle (Gesetz, Verordnung) enthalten. Die diesbezüglichen Verwendungsrichtlinien sind einerseits der Bedienungsanleitung des Herstellers und andererseits den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegräte des Bundesministeriums für Inneres vom 11.2.1988 zu entnehmen. Ein Verhalten kann nur dann eine Verwaltungsüber... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die begriffliche Unterscheidung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung wird als maßgeblich erachtet, ob der Überlasser das Unternehmerrisiko trägt (vgl die Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 27.1.1987, 14 Ob 224/86 zur Rechtslage vor dem BG BGBl. Nr. 196/1988 (betreffend das Stammgesetz des AÜG sowie die Anpassung des § 9 Abs.4 und 5 AMFG) sowie - unter Hinweis auf diese Entscheidung - das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.11.1990, Zl. 90/... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Verschuldensform wird zumindest bedingter Vorsatz angenommen. Dem Beschuldigten war am 1.4.1994 der Führerschein abgenommen worden. Es wäre seine Sache gewesen, seine rechtzeitige Information durch seinen Anwalt über einen allfälligen nachfolgenden Entzug der Lenkerberechtigung sicherzustellen. Er mußte diesen Entzug für möglich halten und hat sich offenbar damit abgefunden, daß er allenfalls ohne Lenkerberechtigung ein Fahrzeug lenke. Schlagworte bedingter Vorsatz mehr lesen...
Beachte VwSen-221228 v. 23.5.1995 Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.3 lit.c O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach § 10 Abs.1 lit.b O.ö. PolStG mit Geldstrafe bis S 200.000,-- und im Fall der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung oder in Gebäuden, in denen ein Gastgewerbe oder die Privatzimmervermietung ausgeübt wird, eine Wohnung, Teile einer Wohnung oder sonstige Räumlichkeiten oder wer einen Wohnwage... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 366 Abs.1 Einleitung GewO 1994 Geldstrafe bis 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) zu bewerten und entsprechend dieser Bewertung die Strafe f... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Vorfrage war zunächst zu klären, ob einerseits eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz vorlag und ob diese zu untersagen war und nach den gegebenen Umständen aufgelöst werden durfte bzw. mußte (VfGH 23.9.1983, Zl. 23/09/1983). Eine Versammlung ist unter anderem dann den Vorschriften des VersG 1953 zuwider veranstaltet, wenn sie nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, obgleich hiezu die Verpflichtung bestand. Wie der VfGH schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Zusamme... mehr lesen...
Beachte VwSen-280068 v. 11.5.1995 Rechtssatz: Was die als verletzt zugrundegelegten Rechtsvorschriften (§ 31 Abs.2 lit.p ANSchG; § 22 Abs.3 BArbSchV und § 46 Abs.5 AAV) anbelangt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Darstellung in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses verwiesen. Vor dem Hintergrund dieser hier anzuwendenden Rechtslage steht aber fest, daß die objektiven Tatbilder der angelasteten Verwaltungsübertretungen, nämlich 1. die Benützung eines entgeg... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Als Zulassungsbesitzer haben Sie dem am 22.4.1994 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrats vom 11.4.1994, innerhalb von zwei Wochen Auskunft darüber zu geben, wem Sie das Fahrzeug Marke Mazda mit dem behördlichen Kennzeichen W-99 überlassen gehabt haben, welches am 3.2.1994 um 17.40 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone Wien, O-ring abgestellt war, nicht entsprochen, da die am 17.5.1994 erteilte Auskun... mehr lesen...
Rechtssatz: Da nach der Rechtsprechung der Europäischen Menschenrechtskommission und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausschließlich oder auch nur im wesentlichen Ausmaß auf den mittelbaren Beweis gestützt werden darf und Zweifel über die Täterschaft des Beschuldigten nach Abführung eines Beweisverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat verblieben, ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo vorzugehen (Einstellung des Verfahrens).... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem durchgeführten Ermittlungsverfahren steht fest, daß es sich bei den gesammelten Abfällen um gefährliche Abfälle iSd § 2 Z23 der Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle, BGBl. Nr. 49/1991, handelt. Herr N. hat keine Erlaubnis des Landeshauptmanns, die ihn zum Sammeln derartiger gefährlicher Abfälle berechtigen würde, sodaß er den objektiven Tatbestand der angelasteten Verwaltungsübertretung erfüllt hat. Hinsichtlich der im Mai und im November 1992 durchgefüh... mehr lesen...