Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

352 Dokumente

Entscheidungen 271-300 von 352

RS UVS Vorarlberg 1994/04/13 1-399/93

Rechtssatz: Der Berufungswerber hat vorgebracht, er glaube, daß er wahrscheinlich an einem "Pförtner-Verschluß" leide, wodurch die ganze Alkoholmenge, die er in einer bestimmten Zeit zu sich genommen habe, plötzlich wirksam werde. Diesen Schluß ziehe er, nachdem er einen Artikel in einer Zeitschrift gelesen habe. Mit diesem Vorbringen hat der Berufungswerber nicht glaubhaft gemacht, daß ihn kein Verschulden trifft. Das unbestimmte Vorbringen des Berufungswerbers ist durch keinerlei Beweise... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.04.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/03/08 Senat-MD-93-413

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 16. November 1992, Zl 3-*****-92, für schuldig, am 29. Mai 1992, um 20,40 Uhr, im Ortsgebiet von P*************, W********, nächst dem Haus Nr 2, in Fahrtrichtung R************, als Lenker des PKWS, mit dem amtlichen Kennzeichen, ** ** **,   1 Entgegen dem angebrachten Vorschriftszeichen "Einfahrt verboten" in die Weingasse eingefahren zu sein und   2 die Einbahnstraße in der unzulässigen Fahrtrichtung befah... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 08.03.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/03/08 Senat-MD-93-413

Rechtssatz: Fährt ein KFZ-Lenker auf Parkplatzsuche etwa vier Autolängen rückwärts, so kann von ihm weder die Beiziehung eines Einweisers verlangt werden, noch ist ihm diese Fahrweise entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einer Einbahnstraße als Verstoß gegen die Verkehrsregeln anzulasten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 08.03.1994

TE UVS Stmk 1994/02/02 UVS 30.12-180/93

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis war dem Berufungswerber vorgeworfen worden, als Verantwortlicher der Firma J O Transport Ges.m.b.H. Sitz in W, dafür verantwortlich zu sein, daß der Lenker A L am 25.4.1991 den Organen des Arbeitsinspektorates über deren Verlangen sein persönliches Fahrtenbuch nicht habe vorweisen können. Er habe § 17 Abs 1 letzter Satz Arbeitszeitgesetz (AZG) übertreten, wonach das Fahrtenbuch den zur Kontrolle Berechtigten über deren Verlangen vorzuweisen sei. Der Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 02.02.1994

RS UVS Steiermark 1994/02/02 30.12-180/93

Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist als Normadressat sämtlicher Bestimmungen des AZG nicht nur nach § 17 Abs 2 AZG für die Ausgabe des persönlichen Fahrtenbuches an den Lenker verantwortlich, sondern er hat auch nach § 17 Abs 1 AZG dafür zu sorgen, daß das persönliche Fahrtenbuch vom Lenker den zur Kontrolle Berechtigten über deren Verlangen vorgewiesen wird. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 02.02.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/12/13 VwSen-200104/2/Gf/La

Rechtssatz: Kein Verschulden, wenn der Beschuldigte eine Veranstaltung, zu deren Durchführung eine naturschutzbehördliche Bewilligung erforderlich ist, abhält, indem er die Bewilligung beantragt hat und ihm diese auch erteilt wurde, dagegen jedoch ein Dritter Berufung erhoben hat und jener vorerst aufschiebende Wirkung zukam, jedoch in der Folge abgewiesen wurde: Denn der Beschuldigte ist in diesem Fall nicht als ein "Abgewiesener" zu beurteilen, sondern er handelt während des Schwebezusta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.12.1993

TE UVS Stmk 1993/11/08 30.10-185/92

Mit dem im Spruch: bezeichneten Straferkenntis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als Jagdberechtiger im Eigenjagdrevier "L" bis zum 15.2.1992, das heißt trotz Setzens einer Nachfrist unterlassen, den im Abschußplan für das Jagdjahr 1991/92 festgesetzten Rotwildabschuß vollständig zu erfüllen, da ein Stück Rotwild zu wenig erlegt wurde (am Abschußplan wurde der Abschuß von 1 Hirsch, 1 Tier und 1 Kalb festgesetzt, das Tier wurde nicht erlegt). Er habe hiedurch eine Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 08.11.1993

RS UVS Steiermark 1993/11/08 30.10-185/92

Rechtssatz: Der Jagdberechtigte muß im Sinne des § 56 Abs 2 und Abs 6 Stmk Jagdgesetz mit dem Abschuß so zeitig beginnen, daß er damit rechnen kann, ihn spätestens während der angemessenen Nachfrist erfüllen zu können (UVS Steiermark, 18.10.1993, 30.6-38/93-8). Daher müssen in den günstigen Jahreszeiten (vor dem Wildwechsel in sonnige Reviere) alle zumutbaren Anstrengungen zur Tätigung des Abschusses unternommen werden. Schlagworte Abschußplan mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.11.1993

TE UVS Stmk 1993/10/18 30.6-38/93

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, daß auf Grund einer Anzeige des Bezirksjägermeisters des Jagdbezirkes L festgestellt worden sei, daß er als Jagdberechtigter im Jagdrevier Eigenjagd "K-hütte", Reviernummer 125261453, dafür verantwortlich sei, daß der Abschußplan für das Jagdjahr 91/92 nicht erfüllt worden sei, obwohl er durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen am 28.12.1991 nachweislich - mit Rückscheinbrief übernommen am 20.12.1991 - aufgeford... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 18.10.1993

RS UVS Steiermark 1993/10/18 30.6-38/93

Rechtssatz: Der Jagdberechtigte hat im Sinne des § 56 Abs 2 und Abs 6 Stmk Jagdgesetz alle für ihn zumutbaren Anstrengungen zur fristgerechten Erfüllung des Abschußplanes zu unternehmen. Daher muß er mit dem Abschuß so zeitig beginnen, daß er von vornherein damit rechnen kann, ihn spätestens innerhalb der behördlich festzusetzenden angemessenen Nachfrist erfüllen zu können. Eine Nachfrist ist nach § 56 Abs 6 leg cit angemessen, wenn sie den für Abschüsse wildbiologisch vertretbaren Zeitrau... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.10.1993

TE UVS Stmk 1993/10/05 30.11-139/93

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 2.2.1993, GZ.: 15.1 1992/568 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Zulassungsbesitzer des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen St-808.639 diesen A M zum Lenken überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte Lenkerberechtigung besessen habe. Das Fahrzeug sei am 12.2.1992 um 07.45 Uhr in Sch auf der Gemeindestraße auf Höhe des H-platzes von A M gelenkt worden. Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 05.10.1993

RS UVS Steiermark 1993/10/05 30.11-139/93

Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer hat seiner Überzeugungspflicht vom Vorhandensein einer Lenkerberechtigung nach § 103 Abs 1 Z 3 KFG erneut nachzukommen, wenn der Lenker nach vorübergehendem Ausscheiden wieder in den Betrieb eintritt. Jedoch ist nur eine Ermahnung im Sinne des § 21 Abs 1 VStG zu erteilen, wenn keine Verdachtsmomente gegen den Fortbestand der Lenkerberechtigung bestanden (Privatfahrten, Unkenntnis der Entziehung auch bei seinen Arbeitskollegen). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.10.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/09/28 Senat-MD-92-170

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Dr E**** S********* eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt, weil er als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma V******** K******** HandelsgesmbH dafür die Verantwortung trage, daß diese Gesellschaft das kosmetische Mittel "Savoderm Med 3 Pflege-Shampoo" durch Lieferung am 16. April 1991 an den Drogeriemarkt (Zentrallager in E***) und am 30. Juli 1991 a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/14 KUVS-651/6/93

Rechtssatz: Verwaltungsübertretungen, zu deren Tatbestand der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört, werden als Ungehorsamsdelikte bezeichnet. § 5 Abs 1 VStG 2. Satz sieht bei sogenannten Ungehorsamsdelikten eine Umkehr der Beweislast in der Schuldfrage vor. Demnach trifft den Beschuldigten die Beweislast insofern, als dieser glaubhaft machen muß, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift unmöglich gewesen ist. Es obliegt ihm daher, alles darzulegen, was für seine E... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/09/01 Senat-WN-92-420

In dem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 16. Oktober 1992, Zl St ****/92, wurde P*** R********* für schuldig befunden, als Lenker ein Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen ** *6 DH und dem Sattelanhänger mit dem behördlichen Kennzeichen ** **3 H, in Betrieb genommen zu haben, ohne sich davon zu überzeugen, daß dieses den gesetzlichen Vorschriften entspricht, weshalb auch bei der am 4. September 1992, um 10,50 Uhr, in W****... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.09.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/19 Senat-GF-92-106

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 3. April 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 14.05.1991 um 10.15 Uhr, im Ortsgebiet von M***************, auf der Landeshauptstraße * nächst dem Haus Nr 10, der LKW mit dem Kennzeichen W-... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-GF-92-107

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 18. Mai 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 26.06.1991 um 14,40 Uhr, im Ortsgebiet von D****** ******, auf der Landeshauptstraße * nächst der Kreuzung mit der Bundesstraße *, der LKW mi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 15.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/12 Senat-GF-92-108

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 18. Mai 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 18.07.1991 um 13.45 Uhr, im Ortsgebiet von L*********** ** ********* auf der LH * in Fahrtrichtung R*******, der LKW mit dem Kennzeichen **-*... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/07 Senat-GF-92-104

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-*****-91, vom 3. April 1992, wurden über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG zwei Geldstrafen in der Höhe von je S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: zweimal 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 08.11.1991 um 06,35 Uhr, im Ortsgebiet von L***** auf der LH * nächst dem Haus Wienerstraße 4, das Zugfahrzeug - ein LKW mit ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/07 Senat-GF-92-103

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-*****-91, vom 3. April 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 03.11.1991 um 10,50 Uhr, im Ortsgebiet von G***********, nächst dem Haus Nr 72, in Fahrtrichtung L*****, der LKW mit dem Kennzeichen **-*R1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/07 Senat-GF-92-103

Beachte Ebenso Senat-GF-92-104, Senat-GF-92-105, Senat-GF-92-106, Senat-GF-92-107, Senat-GF-92-108 und Senat-GF-92-115 Rechtssatz: Die Anweisung, LKW nicht zu überladen, ist nicht geeignet nachzuweisen, daß kein Verschulden vorliegt. Es bedarf vielmehr eines wirksamen Kontrollsystems mit begleitenden Maßnahmen, welches geeignet sein muß, Überladungen zu vermeiden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-105

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-*****-91, vom 3. April 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 15.10.1991 um 17,25 Uhr, im Ortsgebiet von D*************, auf der Landeshauptstraße * nächst dem Kilometer 12,8 der LKW mit dem Kennzeiche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/02 Senat-GF-92-115

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 3. April 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 13.06.1991 um 13,10 Uhr, im Gemeindegebiet von M***************, auf der Landeshauptstraße * nächst dem Kilometer 7,8 der LKW mit dem Kennze... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/29 Senat-ZT-93-026

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H M GesmbH & CoKG zu verantworten, daß hinsichtlich der auf der Baustelle in xx M, F S-Gasse 7, befindlichen Gerüste, auf denen drei namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Firma mit Fassadenputzarbeiten beschäftigt waren, am 7. Juli 1992 durch das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten folgende Gerüstmängel festgestellt werden mußten: 1. In sämtlichen Gerüst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.06.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/06/29 Senat-ZT-93-026

Rechtssatz: Eine stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen und Kontrolle der Baustelle alleine genügt den Anforderungen für ein wirksames Kontrollsystem nicht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 29.06.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/06/29 Senat-ZT-93-026

Rechtssatz: Wenn sich der Beschuldigte auf seine Abwesenheit von der Baustelle beruft, so ist dies nicht geeignet, ein mangelndes oder minderes Verschulden darzutun, weil die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften auf auswärtigen Baustellen durch ein entsprechendes Kontrollsystem sicherzustellen ist.   Die bloße Erteilung von Weisungen und Belehrungen reicht nicht aus, es muß auch eine wirksame Kontrolle der vom Verantwortlichen erteilten Weisungen erfolgen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 29.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/24 VwSen-260067/2/Wei/Fb

Beachte Verweis auf VwSlg 9979 A/1979 ua. Rechtssatz: Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs. 1 zweiter Satz VStG liegt vor, wenn sich der Tatbestand - wie in § 137 Abs. 3 lit. a WRG - in der Vornahme eines verbotenen Tuns (schlichtes Tätigkeitsdelikt) oder in der Nichtvornahme eines gebotenen Tuns (schlichtes Unterlassungsdelikt) erschöpft; die erfolgsbezogenen Berufungseinwände der Unvorhersehbarkeit eines Störfalles bzw. eines rechtmäßigen Alternativverhaltens können daher in diesem Zusamm... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/22 Senat-NK-92-100

Die Bezirkshauptmannschaft xx befand T B mit Straferkenntnis vom 20.8.1992, Zl 3-****-92, schuldig, sich in der Zeit vom 31.1.1992 bis 10.2.1992 nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten zu haben, da er als Fremder nicht im Besitz eines gültigen Sichtvermerkes gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß §14 litb Abs1 Z4 Fremdenpolizeigesetz 1994 begangen.   Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschuldigte durch seinen Vertreter fristgerecht das Rechtsmittel der Beruf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.06.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/06/22 Senat-NK-92-100

Rechtssatz: Die bloße Unzumutbarkeit, eine Vorschrift einzuhalten, reicht zur Entschuldigung nach §5 Abs1 VStG nicht aus. Es bedarf der unverschuldeten Unmöglichkeit der Einhaltung der Vorschriften. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 22.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/04 VwSen-260066/3/Wei/Shn

Beachte Verweis auf VwGH v. 26.11.1984, Zl. 83/10/0225; VwGH v. 29.3.1989, Zl. 89/01/0067. Rechtssatz: Die Strafbestimmung des § 137 Abs. 3 lit. d iVm § 31 Abs. 1 WRG verkörpert kein Ungehorsams-, sondern ein Erfolgsdelikt, sodaß § 5 Abs. 1 zweiter Satz nicht zur Anwendung kommen kann. Die belangte Behörde hätte daher auch im Hinblick auf die dem Berufungswerber zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 2 lit. h WRG die Überschreitung der bescheidmäßig genehmigten Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.06.1993

Entscheidungen 271-300 von 352

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten