Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der F-GesmbH, der Aufsteller- und Eigentümerfirma, bis zum 21. August 1995 (Tag der Anmeldung) unterlassen, die Vergnügungssteuer für den am Standort Wien, H-Straße, gehaltenen Münzgewinnspielapparat "S", für den Monat August 1995, in der Höhe von 18.000,-- S einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer in Wien in der Zeit vom 18. August 1995 (Tag der Revisio... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als zur Vertretung nach außen Berufener (Masseverwalter) der P-GesmbH vom 9. Dezember 1993 bis 3. Jänner 1994 vor der Liegenschaft in Wien, R-gasse durch das Abstellen eines Fahrzeuges, Marke Fiat, ohne behördliches Kennzeichen, den öffentlichen Gemeindegrund ohne Gebrauchserlaubnis widmungswidrig benützt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 1 Abs 1 in Verbindung mit § 16 Abs 2 lit a des... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 94 Z11 GewO 1994 wird das Gärtnereigewerbe als Handwerk festgelegt. Zunächst ist die Frage der Gewerbsmäßigkeit zu prüfen. Zur Prüfung dieser Frage ist § 1 GewO heranzuziehen; in dieser Bestimmung ist der Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994 festgelegt. Demnach gilt diese für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nach Abs.2 leg.cit. gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betri... mehr lesen...
Beachte VwSen-220903 v. 10.7.1996; VwSen-221060 v. 3.2.1995 Rechtssatz: Gegen die Erfüllung des objektiven Tatbildes sowie gegen die Verantwortlichkeit des Berufungswerbers ist auch in der Verhandlung nichts vorgebracht worden. Insgesamt steht die Tatbestandsmäßigkeit als erwiesen fest. Die spruchmäßig allein als verletzt zugrundegelegte Verbotsnorm des § 43 Abs.1 BArbSchV verlangt als wesentliches Tatmerkmal, daß auf den Beginn der Dacharbeiten abzustellen ist. Anders als in dem den... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat sich vor Antritt der Fahrt bei O erkundigt, ob dieser einen Reisepaß bei sich habe, um so ohne Probleme die Staatsgrenze passieren zu können. Als dies von O bejaht wurde, ging der Beschuldigte davon aus, daß dessen Einreise in das Bundesgebiet rechtmäßig ist. Keinesfalls war er somit bewußt und positiv entschlossen, zielgerichtet die rechtswidrige Ein- und Ausreise eines Fremden zu fördern. Dadurch, daß der Beschuldigte O zuvor nicht darüber befragt hat, ob... mehr lesen...
Beachte Siehe dazu VfGH vom 10.10.1997, B 2859/96-9 Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.1 lit.b StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 8.000 S bis 50.000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von einer bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer sich bei Vorliegen der im § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Gemäß § 5 Abs.2 StVO 1960 sind besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtig... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27.2.1996, Zl 95/04/0212, den Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, Zl UVS-04/G/33/00392/95, vom 4.9.1995, zugestellt am 21.9.1995, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Das Verfahren ist daher in das Stadium vor Erlassung des Berufungsbescheides getreten und war ein neuer Berufungsbescheid (Ersatzbescheid) entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu erlassen. Der aufgehobene Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges oder die mit einem Kraftfahrzeug beförderte Person ist, wenn ein Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges nach kraftfahrrechtlicher Anordnung mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurts verpflichtet. Wer die angeführte Verpflichtung nicht erfüllt, begeht, wenn dies bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs.5 StVO 1960 festgestellt wird, eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Organstrafverfüg... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bw vertritt die Auffassung, daß er für die Nichteinhaltung der Auflagen aus den ihm erteilten Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden durch die Betreiber der einzelnen Geschäfte, die lediglich den Innenbereich der Geschäftslokale gemietet hätten, nicht verantwortlich sei. Aus § 1 Abs.2 des vorgelegten Mustermietvertrages, der nach seinen Angaben im wesentlichen allen abgeschlossenen Verträgen entspreche, gehe hervor, daß die einzelnen Bestandnehmer (nur) den konkret beschrieb... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim gegenständlichen Deliktstypus handelt es sich um ein sogenanntes Dauerdelikt bei dem nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalisiert ist (vgl. VwGH 8.4.1987, 87/01/0007, sowie VwSlg 3156/A/1953). Es steht daher nicht mit § 44a Z1 VStG in Einklang, dieses Delikt bloß auf einen Zeitpunkt anzulasten. Die Erstbehörde hat es hier unterlassen, den Tatzeitraum genau zu umschreiben, jedenfalls reicht es nicht hin, die T... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus dem zu Zl. ... gleichzeitig mit der Berufung vorgelegten Strafakt ersichtlich, wurden gegen den Berufungswerber als Beschuldigten innerhalb der Frist des § 31 Abs.2 VStG mit der Strafverfügung vom 28.10.1993 und der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 25.11.1993 zwei Verfolgungshandlungen - mit identischem Wortlaut in der Tatanlastung - gesetzt. Anders jedoch als der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses enthalten beide Verfolgungshandlungen nicht den ausdrü... mehr lesen...
Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG verfolgt die Absicht, sicherzustellen, daß der verantwortliche Lenker eines Kraftfahrzeuges jederzeit festgestellt werden kann, weshalb es Sinn und Zweck dieser Regelung ist, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermöglichen. Da es sich bei der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt handelt liegt es am Zulassungsbesitzer g... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde des festgestellten und nicht bestrittenen Sachverhaltes war zum Tatzeitpunkt bei dem im
Spruch: näher ausgeführten Schacht in der Sägehalle weder eine Abdeckung noch eine Umwehrung gegeben, sodaß keine Sicherheit gegen Absturz von Personen, Gegenständen und Material gegeben war. Es wurde daher der Tatbestand objektiv erfüllt. Das Vorbringen des Bw, daß die in der Sägerei beschäftigten Mitarbeiter von diesen Arbeiten gewußt hätten und ihr Verhalten darauf einstellen hät... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid, bezeichnet als "Ermahnung" wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt vorgeworfen: "Durch den Verein "'S und G" mit Sitz in I, wurde in der Zeit vom 20.6.1994 bis 27.10.1994 der Ausländer (kenyanische Staats antbürger) J M im Rahmen der Winterschlafstelle in I, für die Durchführung von Hilfsdiensten beschäftigt. Eine hiefür nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderliche Beschäftigungsbewilligung lag nicht vor, der betreffende Ausländer verfügte a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterstellung des angelasteten Tatverhaltens unter § 137 Abs.2 lit.h WRG 1959 ist von vornherein unschlüssig, weil es gegenständlich nicht um Einleitungen in eine bewilligte öffentliche Kanalisation geht, die von einem Kanalisationsunternehmer gemeinsam mit einer Abwasserreinigungsanlage betrieben wird. Da die belangte Behörde von einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht ausging, hätte sie aus ihrer Sicht grundsätzlich den Tatbestand der konsenslosen Einwirkung auf Gewäs... mehr lesen...
Rechtssatz: § 134 Abs.2a KFG 1967 idF BGBl. Nr. 654/1994 ist mit dem Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten, sohin am 1. Jänner 1995. Demnach ist bei in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen bei einer Überschreitung der im § 4 Abs.7a genannten Gewichte bis zu einer Höhe von 5 vH, gerundet auf volle 1.000 kg, gemäß § 21 VStG vorzugehen. Das heißt nicht, daß im gegenständlichen Fall die Bestimmungen über die höchstzulässigen Gesamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Abschuß von Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie von Auer- und Birkwild ist nur auf Grund und im Rahmen eines von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigten Abschußplanes zulässig. Die im Abschußplan für Schalenwild festgesetzten Abschußzahlen dürfen weder unter- noch überschritten werden. Die im Abschußplan für Auer- und Birkwild festgesetzten Abschußzahlen dürfen unterschritten werden (§ 50 Abs.1 Oö. JagdG). Die Nichterfüllung des Abschußplanes ist ein Ungeho... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.2 GewO 1994 wird eine Tätigkeit dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welchen Zweck dieser bestimmt ist. Nach Abs.3 liegt Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird. § 366 Abs.1 Z1 GewO 1994 qualifiziert die berechtigungslose Ausübung eines Gewerbes, da... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt L vom 16.3.1992, GZ, wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagenänderungsgenehmigung für die Erweiterung durch Errichtung einer Abfüllerei für Lacke und Lösungsmittel und eines Leergebindelagers unter Vorschreibung von Auflagen erteilt, so ua: "30. Hinsichtlich der Abfüll- und Verpackungsmaschinen sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, "Sicheres Arbeiten in der Lackindustrie", ZH 1/233, einzuhalten." B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.7.1993 um 22.25 Uhr in Pertlstein, auf der Bundesstraße 57, aus Richtung Fehring kommend, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen FB.. (PKW) die Nebelschlußleuchte eingeschalten gehabt, obwohl keine wettermäßige Beeinträchtigung der Sicht gewesen sei. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des § 99 abs 5 KFG wurde über den Berufungswerber unter Hinweis auf die einschlä... mehr lesen...
Rechtssatz: Nebelschlußleuchten dürfen nach § 99 Abs 5 KFG nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel oder dergleichen verwendet werden. Daher kann die möglicherweise vorschriftswidrige Verwendung von Fernlicht durch einen zweiten (Verkehrs-)teilnehmer die vorschriftswidrige Verwendung der Nebelschlußleuchte nicht entschuldigen, auch wenn mit der (nur kurzfristigen) Verwendung der Nebelschlußleuchte auf eine durch das Fernlicht entstandene, nicht einmal Schrittgeschwindigkeit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird - aus welchen Gründen immer - anläßlich der Beanstandung an Ort und Stelle der angebotene Strafbetrag - vorliegend S 500,-- - nicht bezahlt, so ist die Behörde - nach Erstattung einer Anzeige - in keiner Weise daran gebunden, im Verwaltungsstrafverfahren die gleiche oder ungefähr gleich hohe Strafe zu verhängen, wie sie für die Einhebung durch Organe der öffentlichen Aufsicht nach § 50 VStG im vorhinein festgesetzt ist. Für die Behörde gilt daher in diesem Falle nicht das ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, eine Übertretung des § 5 a Stmk. Veranstaltungsgesetz dadurch begangen zu haben, daß er auf dem Standort Gasthaus S. in B. Nr. 20, am 22.2.1994, den Geldspielapparat mit der Geräte Nr. 2190101, SV. Nummer nicht vorhanden, Marke Videomat Super 100, aufgestellt und betrieben habe, ohne im Besitz einer behördlichen Bewilligung zu sein. Hiefür wurde über den Berufungswerber gemäß § 37 Abs 1 leg. cit. eine Geldstra... mehr lesen...
Rechtssatz: Spielapparate dürfen gemäß § 5 a Abs 1 Stmk. Veranstaltungsgesetz nur auf Grund einer Bewilligung aufgestellt und betrieben werden. Eine behördliche Bewilligung zum Aufstellen und Betrieb eines Spielapparates wird jeweils nur für den im Bewilligungsbescheid unter Anführung der Art des Spielapparates, Marke, Type sowie Gerätenummer näher bezeichneten Spielapparat erteilt. Die auf Grund einer behördlichen Bewilligung ausgehändigte Plakette weist ebenfalls eine genaue Gerätebezeic... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte mit dem Straferkenntnis vom 01.02.1995, Zl 3-****-94, den Beschuldigten der Übertretung des 1. §16 Abs1 litc iVm §99 Abs3 lita StVO, 2. §20 Abs2 iVm §99 Abs3 lita StVO, für schuldig und verhängte über ihn gemäß §99 Abs3 lita StVO zu Punkt 1. eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) und zu Punkt 2. eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden), weil er als Lenker des PKW mit dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (hier: 84 km/h statt 50 km/h) mußte der Berufungswerber die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes ernstlich für möglich halten und sich offensichtlich mit ihr abgefunden haben, sodaß bedingter Vorsatz vorliegt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen BA.. (LKW) zur Last gelegt, er habe das oben genannte Fahrzeug am 22.12.1993 um 7.13 Uhr, in Arnoldstein, Südautobahn A 2, Baukilometer 378,000, Fahrtrichtung Italien gelenkt, obwohl das höchstzulässige Gesamtgewicht des Sattelkraftfahrzeuges von 38 t um 4.640 kg überschritten worden sei. Wegen Übertretung der Rechtsvorschriften des § 102 Abs 1 KFG iVm § 101 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der vorliegenden Überladung nach § 102 Abs 1 i.V. mit § 101 Abs 1 lit a KFG (Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes eines Sattelkraftfahrzeuges von 38 t um 4,640 t) mußte festgestellt werden, daß der Berufungswerber über keine ausreichenden Kenntnisse oder über Unterlagen verfügt, die ihn in die Lage versetzen könnten, das zu transportierende Nadelschnittholz im Hinblick auf das spezifische Gewicht (trocken, mittelfeucht, feucht) einschätzen zu können. Das Bewe... mehr lesen...
Beachte VwSen-220701 v. 3.11.1994 Rechtssatz: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9.3.1989, Wa-XX, wurde der V-A S L GesmbH u.a. aufgrund des § 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen für die neue Bandbeschichtungsanlage im Bereich des Kaltwalzwerkes 2 und zur Ableitung der anfallenden Betriebsabwässer über die werksinterne Kanalisation zur Kanalisation der S-Stadtbetriebe L GesmbH und weiter zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten ist, daß die verfahrensgegenständliche Lehmgrube keine bewilligte Abfallbehandlungsanlage ist, und zwar weder eine Deponie noch ein Zwischenlager. Fest steht weiters, daß im vorgeworfenen Tatzeitraum die Lehmgrube ebenso wie die alte Ziegelei nicht dem Bw gehörte, sondern Herrn Ing. XX. Der Bw hatte die Gebäude der Ziegelei sowie die dazugehörigen Manipulationsflächen lediglich gemietet. Den Abbruch des Schlotes, des Tunnelofens und anderer Gebäudeteile sowie die v... mehr lesen...