Rechtssatz: Als Vorfrage war zunächst zu klären, ob einerseits eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz vorlag und ob diese zu untersagen war und nach den gegebenen Umständen aufgelöst werden durfte bzw. mußte (VfGH 23.9.1983, Zl. 23/09/1983). Eine Versammlung ist unter anderem dann den Vorschriften des VersG 1953 zuwider veranstaltet, wenn sie nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, obgleich hiezu die Verpflichtung bestand. Wie der VfGH schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Zusamme... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis vom 15.12.1994, Zl MBA 18 - S 5860/94 des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk hat folgenden
Spruch: "Sie sind als Bewohner der Wohnung in Wien, G-Straße, der Auskunftspflicht aufgrund der Verordnung zum Mikrozensus durch telefonische Verweigerung der Auskunft am 1. September 1994 gegenüber dem amtlich bestellten Befragungsorgan Herrn Johann L nicht nachgekommen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stellt eine Maßnahme nur dann einen Eingriff dar, wenn sie zufolge ihres öffentlichen Eindruckes das Landschaftsbild maßgebend verändert. Unter dem Landschaftsbild wird das Bild einer Landschaft von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft verstanden. Im übrigen darf es sich bei einer Maßnahme, um sie als Eingriff werten zu können, nicht um eine nur vorübergehender Natur handeln (VwGH v. 16.5.1988, Zl. 88/10/0... mehr lesen...
Rechtssatz: Erklärt der Beschuldigte in seiner Berufung ..."er könne die Person des tatsächlichen Lenkers des in Rede stehenden Kraftfahrzeuges deswegen nicht angeben, weil er gemeinsam mit einer Gruppe weiterer Motorradfahrer auf einer Ausflugs- bzw Testfahrt gewesen sei, wobei die Fahrer nicht nur mit dem eigenen Sozius bei der Führung der Motorräder abgewechselt hätten, sondern auch untereinander die Motorräder teilweise getauscht hätten. Im übrigen hätten sich auch Verwandte, bezüglich... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt zumindest fahrlässiges Handeln vor, wenn jemand mit der Erfüllung einer Verpflichtung - hier: Erteilung der Lenkerauskunft - einen anderen betraut bzw die Erfüllung seiner Pflichten durch einen Dritten in Kauf nimmt und sich hiebei nicht davon überzeugt, dass der erteilte Auftrag im Sinne des Gesetzes befolgt wird. Wenn der Verpflichtete selbst nicht in der Lage ist, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen, die Lenkerauskunft also von einer dritten Per... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen handelsrechtliche Geschäftsführerin der W-GmbH. Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 3. Aufsichtsbezirk wurde die Bw vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, am 9.4.1993 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie als gemäß §9 Abs1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der Firma W-GmbH mit Sitz in Wien, K-gasse (Tatort) den in der beigelegten Anzeige angeführten Arbeitnehme... mehr lesen...
Beachte VwSen-260022 v. 6.7.1992; VwSen-102629 v. 10.3.1995 Rechtssatz: Beim gegenständlichen Deliktstypus handelt es sich um ein sogenanntes Dauerdelikt, bei dem nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalisiert ist (VwGH 8.4.1987, 87/01/0007, vgl. VwSlg 3156/A/1953). Es ist daher grundsätzlich verfehlt, dieses Delikt bloß auf einen Zeitpunkt (28.10.1994, 11.30 Uhr) anzulasten. Hiedurch kann einerseits nicht der mit der Dau... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 1 VStG genügt zur Strafbarkeit, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nichts anderes bestimmt, fahrlässiges Verhalten. Bewußt fahrlässig handelt derjenige, der zwar daran denkt, daß sein Verhalten ein tatbildmäßiges Unrecht verwirklichen könne, dieses jedoch nicht herbeiführen will, wenngleich er es für möglich hält. Im Falle der unbewußten Fahrlässigkeit verkennt der Täter zufolge Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, daß er einen tatbildmäßigen... mehr lesen...
Begründung: Nachdem eine gegen den Berufungswerber (Bw) wegen der Übertretung nach §1 Abs3 des Wiener Parkometergesetzes erlassene Strafverfügung vom 23.11.1993 durch einen rechtzeitigen Einspruch außer Kraft getreten war, wurde der Bw mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien vom 26.1.1994 unter Hinweis auf §1a des Parkometergesetzes, LGBl für Wien Nr 47/1974 in der geltenden Fassung, als Zulassungsbesitzer ersucht, Auskunft darüber zu geben, wem er das Fahrzeug Marke Citroen mit dem b... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin ist unbestrittenermaßen gewerberechtliche Geschäftsführerin der Alois E GmbH (in der Folge kurz: E-GmbH). Aufgrund von Anrainerbeschwerden bzw eines Berichtes des MBA 18 über vorgenommene Überprüfungen wurde die Berufungswerberin von der Erstbehörde zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie es als gewerberechtliche Geschäftsführerin der E-GmbH zu verantworten habe, daß in der gewerblichen Betriebsanlage dieser Gesellschaft in Wien, K-gasse die Lokaleingang... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Ausnahme von dem im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Kumulationsprinzip besteht bei einem fortgesetzten Delikt. Die Nichteinhaltung einer in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage im Sinne des §367 Z25 GewO 1994 ist, sofern mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen vorliegen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines (noch erkennbaren) zeitlichen Zusammenhangs sowie des diesbezüglichen Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 VStG entschuldigt Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, der der Täter zuwidergehandelt hat, nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte. Es ist allgemein bekannt, daß die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen einer Bewilligung bedarf und ist es Sache des Betroffenen, wenn er über die einschlägigen Gesetzeskenntnisse nicht verfügt, sich an... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Erstinstanz im Zusammenhang der Lenkereigenschaft des Beschuldigten keinerlei konkrete Ermittlungsergebnisse, außer der Mitteilung des Beschuldigten ..."daß der PKW vermutlich von einem seiner Familienmitglieder oder einem befreundeten Ehepaar gelenkt worden sei, er jedoch nicht mehr in der Lage sei zu eruieren, wer nun tatsächlich den PKW gelenkt habe ...", so kann nicht mit der
Begründung: der Mitwirkungspflicht des Beschuldigten eine Lenkereigenschaft und somit eine v... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W vom **199*, Zl 3-*****-9*, wurde über Herrn A M in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma M GesmbH. Reisebüro und Verkehrsbetriebe in **** K**********/**, G*****straße **, wegen Übertretungen nach dem AZG die in den Punkten 1 bis 16 c des erstinstanzlichen Straferkenntnisses angeführten Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 91.500,-- (Erstzfreiheitsstrafe insgesamt: 3060 Stunden, das sind 127 Tag... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist gehalten, alle im Betrieb möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen, wozu es zB. gehört, die Arbeitsbedingungen und Entlohnungsmethoden so zu gestalten, dass sie keinen Anreiz zur Verletzung der Arbeitszeitvorschriften darstellen. mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im erstinstanzlichen Verfahren lediglich hervor, daß der Beschuldigte in einem auf einem Haltestellenbereich abgestellten PKW am Lenkersitz saß, jedoch keinerlei Ermittlungsergebnisse vorliegen, daß der Beschuldigte den PKW an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit lenkte, auch kein Hinweis darüber vorliegt, daß der Beschuldigte auch nur darüber befragt wurde, ob er das Fahrzeug zum Abstellort gelenkt hat und ist im Verfahren auch nicht hervorgekommen, wann das Fah... mehr lesen...
Rechtssatz: Diente eine Absackwaage tatsächlich bloß dem innerbetrieblichen Gebrauch, ist sie jedoch aufgrund der äußeren Umstände auch jederzeit als Gewichtsprüfungsinstrument für das an Kunden abzugebende Mehl verwendbar, so begründet dies die Eichpflicht gem. § 7 MEG. Keine unverschuldete Rechtsunkenntnis, wenn der Beschuldigte der zur Nacheichung anhaltenden Behörde weniger Glauben schenkte als dem von ihm zugezogenen Rechtsanwalt. Ein Kostenersatz für entgangene Eichgebühr darf nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, Zl MBA 23 - S 1437/92, vom 10.12.1993, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlicher Beauftragter gemäß §9 VStG der L GesellschaftmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 28.11.1991 um 10.00 Uhr in Wien, D-platz zwei Europaletten mit Transportbehältern, Leerkartons und Schachteln vor dem Haus D-platz, vor dem Geschäft, auf der Straße abgestellt, und diese somit zu a... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach §82 Abs1 iVm §99 Abs3 litd StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs1 VStG mehr lesen...
Rechtssatz: Auch das Bereitstellen von Transportbehältern, Leerkartons und Schachteln, für einen längeren Zeitraum, zum Abtransport, auf der Straße, bedarf einer behördlichen Bewilligung mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit, weil im Hinblick auf den Tatvorwurf "Nichtanhalten vor der Kreuzung" nicht einmal unbewußte Fahrlässigkeit vorliegt, wenn es selbst für den Meldungsleger offensichtlich ist, daß der Rechtsmittelwerber im Zeitpunkt des von ihm gegebenen Armzeichens nicht mehr rechtzeitig vor der Kreuzung anzuhalten vermag. Stattgabe. mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 15.4.1994, Zl Pst 6565/L/93, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat, den Berufungswerber (BW) schuldig, er habe am 14.7.1993 um 08.35 Uhr in Wien, H-straße gegenüber 20 als Verantwortlicher für den PKW W-K1 der Fa K HandelsgesmbH diesen PKW dem Akdogan K zum Lenken überlassen, obwohl die Bereifung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe. Er habe dadurch gegen §§103/1/1 KFG iVm §4/4 KDV verstoßen. Wegen dieser Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, wird der Zulassungsbesitzer von seinen in §103 Abs1 Z1 KFG festgelegten Verpflichtungen (wie ordnungsgemäße Bereifung) nicht befreit. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach §103 Abs1 Z1 KFG iVm §4 Abs4 KDV handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs1 VStG. mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 10.2.1994, Zl MBA 9 - S 6898/92, wurde dem Beschuldigten vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben als Alleininhaber der "A" mit Gewerbeberechtigung in Wien, M-Straße und als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 19.8.1992 auf der Baustelle in Wien, H-gasse/N-gasse/I-Straße den zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Anordnungen insoferne zuwidergehandelt w... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Arbeiten, die eine größere Bewegungsfreiheit erfordern (hier Spenglerarbeiten) sieht §72 Abs2 AAV eine konkrete Schutzausrüstung vor und läßt keine Alternative zu. Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach §7 Abs1 iVm §7 Abs2 BauV iVm §33 Abs1 lita Z12 ASchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs1 VStG Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gebot des §7 Abs2 BauV wonach "in solchen Fällen die Dienstnehmer durch Anseilen gegen Absturz zu sichern" sind, geht über das allgemeine Gebot des §72 Abs1 AAV, Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, hinaus. §72 Abs1 AAV hat somit bei absturzgefährlichen Dacharbeiten keinen selbständigen Anwendungsbereich neben §7 Abs1 u Abs2 BauV Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbild des § 137 Abs. 3 lit. d WRG stellt kein Ungehorsamsdelikt, sondern ein Erfolgsdelikt dar, sodaß die Beweislastumkehr des § 5 Abs. 1 VStG nicht zum Tragen kommt und die belangte Behörde daher das Verschulden des Berufungswerbers nachweisen muß. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei dem Verwaltungsdelikt nach § 368 Z 11 Gewerbeordnung handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG. Demnach obliegt dem Rechtsmittelwerber der Beweis im Verwaltungsstrafverfahren, daß ihm die Einhaltung der Vorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist. Ein derartiger Beweis kann aber nicht allein durch den Hinweis darauf erbracht werden, daß die den Beschuldigten treffende Verantwortung auf eine als solche taugliche Person übertr... mehr lesen...