Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

352 Dokumente

Entscheidungen 331-352 von 352

TE UVS Wien 1992/09/10 03/15/1027/92

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, es als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 24.9.1991, zugestellt am 10.10.1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 27.7.1991 um 09.02 Uhr in Wien 23, Laxenburger Straße 347 Richtung Stadt gelenkt hat. In seiner Berufung vom 17.3.1992 brachte der Beru... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/10 03/15/1027/92

Rechtssatz: Deponiert der Zulassungsbesitzer die Autoschlüssel während seines Urlaubes in seiner Firma und haben mehrere Personen Zutritt zur Garage und dem darin abgestellten Kfz, so kommt er seiner Pflicht, als Zulassungsbesitzer jederzeit den Lenker seines Kfz bekanntgeben zu können, nicht in ausreichendem Maße nach, wenn die einzige Vorkehrung gegen unbefugte Inbetriebnahme eine Weisung an seine Angestellten ist. Er wäre zusätzlich verpflichtet gewesen, die Einhaltung dieser Weisung du... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/21 KUVS-838/1/92

Rechtssatz: Bei § 103 Abs 1 Z 1 KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG, da zum Tatbestand weder der Eintritt eines Schadens noch eine Gefahr gehört. Es oblag daher dem Berufungswerber, wollte er einen Schuldspruch für die außer Streit stehende Überladung des auf ihn zugelassenen Sattelkraftfahrzeuges hintanhalten, sein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen. "Glaubhaftmachen" bedeutet aber, daß der Täter Umstände anzuführen vermag, die bei ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.07.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/30 Senat-BN-91-040

Im Schuldspruch des bekämpften Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß die Beschuldigte K M als die nach §9 VStG verantwortliche Beauftragte (Filialleiterin der B Filiale     in L , Hstraße) der B Warenhandel AG, folgende Verwaltungsübertretungen zu verantworten habe:   1. Es wurde in der oben angeführten Filiale unterlassen, den Zugang zur Feinkostabteilung in einer Breite von mindestens 60 cm herzustellen. Dieser Zugang, der sich zwischen den Kühlvitrinen und dem Brotrega... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/06/16 KUVS-146-148/5/92

Rechtssatz: Bei Ungehorsamsdelikten genügt fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und der Täter nicht glaubhaft macht, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Bei derartigen Delikten ist es daher Sache des Beschuldigten initiativ alles darz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/12 Senat-WU-91-010

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 16. Juli 1991, Zl xx, eine Geldstrafe von S 1.000,-- sowie einen Kostenbeitrag von S 100,-- wegen Übertretung des §18 Abs1 StVO verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe keinen solchen Abstand vor dem nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug abgebremst worden wäre.   Dagegen hat der Rechtsmittelwer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.06.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/06/12 1-024/92

Rechtssatz: Die Verantwortung des Beschuldigten, daß die Lebensmitteluntersuchungsanstalt erst eine Woche nach der Meldung der Sanierung die Überprüfung vorgenommen habe, kann weder seine Schuld ausschließen noch mildern. Es ist in diesem Zusammenhang vielmehr nicht zu übersehen, daß er das Entstehen jener Situation (starke Verschmutzung des Wassers der Badeanlagen, Wasser entsprach weder hinsichtlich des pH-Wertes noch hinsichtlich der Chlorie rung), die zu einer Gefahr für die Gesundheit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 12.06.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/06/12 Senat-WU-91-010

Rechtssatz: Jeder geprüfte KFZ-Lenker muß sich auf sämtliche Witterungsverhältnisse einstellen, auch auf plötzlich auftretende Sonneneinstrahlung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 12.06.1992

TE UVS Wien 1992/05/15 03/10/1200/92

Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet nicht, daß sie das Kraftfahrzeug in der gegenständlichen "Ladezone" abgestellt hat, sie bringt jedoch zu ihrer Rechtfertigung vor, daß sie die Halte- und Parkverbotstafel nicht wahrnehmen habe können, weil diese durch zwei geparkte Lastkraftwagen verstellt gewesen seien. Außerdem habe sie ihr Fahrzeug bei Dunkelheit und starkem Regen an der besagten Örtlichkeit abgestellt. Die erkennende Behörde konnte sich bei ihrer Entscheidung auf das Vorbrin... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 15.05.1992

RS UVS Wien 1992/05/15 03/10/1200/92

Rechtssatz: Die Beschuldigte kann sich nur dann auf eine unverschuldete Unkenntnis des Verbotes berufen, wenn sie nachweisen kann, daß ihr die Wahrnehmung derselben trotz der erforderlichen Aufmerksamkeit unmöglich war. Daß die Verkehrszeichen von Fahrzeugen verdeckt waren, stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Die Abstellung eines Fahrzeuges bei Dunkelheit und starkem Regen entbindet nicht von der Verpflichtung, sich am Abstellort kundig zu machen und sich über angebrachte Verkehrs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 15.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/24 KUVS-315/1/92

Rechtssatz: Beim Verstoß gegen § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG. Es obliegt daher der Rechtsmittelwerberin, wollte sie einen Schuldspruch für die außer Streit stehende Überladung des auf sie zugelassenen Sattelkraftfahrzeuges hintanhalten, ihr mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen. "Glaubhaft machen" bedeutet, daß der Täter Umstände anzuführen vermag, die bei der Behörde Zweifel wecken, ob ihm tatsäc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/24 KUVS-314/1/92

Rechtssatz: Bei Übertretung der Bestimmung der § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt. Will der Berufungswerber den Schuldspruch hintanhalten, liegt es an ihm sein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen. "Glaubhaft machen" bedeutet, daß der Täter Umstände anzuführen vermag, die bei der Behörde Zweifel erwecken, ob ihm tatsächlich Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Eine Überladung von 7.080 kg ist bereits optisch (größere Ausbucht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/16 KUVS-97/2/92

Rechtssatz: Obschon objektiv der Tatbestand des § 98 Abs 1 Z 2 verwirklicht ist, trifft den Beschuldigten an der Nichterfüllung des behördlichen Abschußauftrages dann kein Verschulden, wenn in den Jahren 1981 bis 1985 der Abschuß von Rotwild im Ausmaß von einem Tier und einem Kalb auf vier Tiere und einem Kalb im Jahre 1989 erhöht wurde, eine stetige und sichere Rotwildbejagung von einem nicht einmal 200 ha großem Almrevier nicht möglich ist, umfangreiche Schlägerungs- und Holzbringungsarb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/31 Senat-MD-91-123

Das Magistratische Bezirksamt für den xx Bezirk in W erkannte Herrn Mag V W mit Straferkenntnis vom 5.9.1991 zu Zl xx schuldig, am 3.2.1991 um 14,15 Uhr in xx G, Bezirk xx, Niederösterreich, ohne Bewilligung des Landeshauptmannes mit einem Paragleiter auf der Kuhheide, unterhalb der N-Hütte, gestartet, durch das Gelände bedingt bis zu 10 m vom Boden abgehoben und nach einer Flugstrecke von mindestens 200 m im Tal unterhalb der Hochstraße gelandet zu sein, dadurch einen Abflug und eine Land... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 31.03.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/03/31 Senat-MD-91-123

Rechtssatz: Wenn durch Erlaß des BMfV über Paragleiter ausgeführt wurde, daß Abflüge mit Paragleitern ohne Außenabflugbewilligung zu dulden und Landungen nach §10 Abs1 litc Luffahrtgesetz für Paragleiter bewilligungsfrei seien, und der Beschuldigte diesen Erlaß kannte und mit der einschlägigen Gesetzesmaterie aktenkundigerweise vertraut war, so hat er die Grenzen der ihm zumutbaren Sorgfaltspflicht nicht überschritten. Eine eventuelle rechtswidrige Interpretation des BMfV konnte er als jur... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 31.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/17 KUVS-328/4/91

Rechtssatz: Kommt der Beschuldigte der Erteilung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers schriftlich nicht nach, behauptet der Beschuldigte jedoch telefonisch der Aufforderung zur Lenkerauskunft nachgekommen zu sein, ist es dessen Aufgabe zum Hintanhalten des Schuld- und Strafausspruches wegen der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung diese Behauptung durch ein konkretes Beweisanbot unter Beweis zu stellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.03.1992

TE UVS Wien 1992/01/20 03/13/528/91

Begründung: Zu Punkt 1) und 2) des angefochtenen Straferkenntisses: Voraussetzung zur Bestrafung nach §4 StVO 1960 ist, daß das von der Beschuldigten gelenkte Fahrzeug Schäden verursachte und daß der Beschuldigten objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sein müssen, sodaß sie von der Tatsache des Verkehrsunfalls entweder gewußt hat oder diesen bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können. Zur Klärung dieser Fragen wurde ein kraftfahrtechnisches Sachverständigengutachten eingeholt. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/20 03/13/528/91

Rechtssatz: Gerät eine Kfz-Lenkerin ins Schleudern, somit in einen unkontrollierbaren Fahrzustand, kann ihr die Unterschreitung des seitlichen Sicherheitsabstandes während des Schleuderns nicht als verschuldet zugerechnet werden. Schlagworte Verkehrsunfall, Sachschaden, objektive Umstände, seitlicher Sicherheitsabstand, Unterschreitung, unkontrollierbarer Fahrzustand, Verschulden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.01.1992

TE UVS Niederösterreich 1991/12/19 Senat-NK-91-028

Über den Beschuldigten wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15. Juli 1991, Zl xx, gemäß §99 Abs1 litb in Verbindung mit §5 Abs2 StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 14.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) verhängt, weil er am 24. März 1991, gegen 00,45 Uhr bis 00,54 Uhr, am Gendarmerieposten G die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht durch unzurei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.12.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/09/04 Senat-NK-91-027

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Juli 1991, Zl xx, wurde Herr xx gemäß §28 Abs1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von 5.000,-- S (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte den §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes übertreten hat, indem er in seiner Firma in xx, xx den rumänischen Staatsbürger xx in der Zeit vom 26. November 1990 bis 1. Februar 1991 ohn... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 04.09.1991

RS UVS Kärnten 1991/08/01 KUVS-110/4/91

Rechtssatz: Das Verbot gemäß § 57 Abs 1 JagdG Krnt in Verbindung mit § 55 leg cit, wonach Wild, daß der Abschußplanung unterliegt, nicht über diesen Abschußplan hinaus erlegt werden darf, wird auch im Falle außerordentlicher Wilddichte oder Wildschäden nicht gegenstandslos und kann die Berufung auf Letztere keinen Schuldaufhebungs- bzw Rechtfertigungsgrund bilden. Überdies ist der Abschuß von Rotwild über den Abschußplan hinaus für sich allein genommen keine geeignete Methode zur Wildschad... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/07/18 VwSen-220014-16/3/Gf/Bf

Beachte Verweis auf VwGH v. 27.3.1991, Zl.89/04/0226; VwSlg 8644A/1974; VwGH v. 10.12.1988, Zl.88/06/0108 Rechtssatz: Auch bloßes Verweilenlassen der Gäste in der Betriebsstätte über die Sperrstunde hinaus ist strafbar. Beweislastumkehr gem. §5 VStG bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Gewerbebetreibender muß die für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften auch im Detail kennen. Befangenheit des Organes führt bei eindeutig rechtswidrigem Verhalten des Beschuldigten nicht zur Fehlerhaftigkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.07.1991

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