RS UVS Wien 1992/01/20 03/13/528/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1992
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Rechtssatz

Gerät eine Kfz-Lenkerin ins Schleudern, somit in einen unkontrollierbaren Fahrzustand, kann ihr die Unterschreitung des seitlichen Sicherheitsabstandes während des Schleuderns nicht als verschuldet zugerechnet werden.

Schlagworte
Verkehrsunfall, Sachschaden, objektive Umstände, seitlicher Sicherheitsabstand, Unterschreitung, unkontrollierbarer Fahrzustand, Verschulden
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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