Rechtssatz: Ein Gewerbetreibender ist verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung aus eigenem Antrieb zu informieren und vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten geeignete Erkundigungen einzuholen. mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld als Behörde der ersten Rechtsstufe) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Durch die Führung der Abkürzung 'Dr.' verstoßen Sie gegen den § 69 Abs. 1 Z. 3 iVm. Abs. 2 Z. 1-4 des Universitäts-Studiengesetzes vom 25.4.1997, BGBl. 48/1997, Teil I, durch die Führung der Bezeichnung 'Doctor of Divinity' gegen Abs. 1 Z. 3 iVm. Abs. 2 Z. 1-4 leg. cit. des Univ.-Studiengesetzes, da das Führen eines... mehr lesen...
Rechtssatz: § 69 UniStG verbietet unter anderem nur die unberechtigte Führung akademischer Grade, weshalb nicht schon "die Führung der Abkürzung "Dr."" verboten ist. Somit fehlen diesem Vorhalt zwei wesentliche Tatbestandsmerkmale. Weiters hätte der
Spruch: des Straferkenntnisses die tatbestandsmäßigen Hinweise enthalten müssen, durch welches Verhalten der Berufungswerber unberechtigt die beiden akademischen Grade bzw. Bezeichnungen ("Dr.", und "Doctor of Divinity") geführt habe, wann dies ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1.) am 14.6.1998, um 5.50 Uhr, auf der S 6 (Semmering-Schnellstraße), im Gemeindegebiet von 8643 Allerheiligen im Mürztal, auf Höhe Strkm. 52,880, in Fahrtrichtung Bruck an der Mur, als Lenker des Kombi mit dem Kennzeichen W die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 82 km/h überschritten. 2.) Er sei mit Schreiben vom 15.7.... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkeranfragen nach § 103 Abs 2 KFG können auch an einen Arbeitnehmer des Zulassungsbesitzers mittels RSb-Briefsendung zugestellt werden. In diesem Sinne reicht es bei der Nichtbekanntgabe des Lenkers für die Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens nicht aus, nur zu behaupten, diese Aufforderung nie erhalten zu haben, und völlig undifferenziert zu bemerken, mehrere Dienstnehmer zu haben, die fluktuierten, sodass der tatsächliche Übernehmer der Briefsendung unmöglich festzustell... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorweg ist festzuhalten, daß sich das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit von Mietwagenlenkern - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers - auf alle im Fahrdienst tätigen Personen ("Allgemeine Bestimmungen" im 2. Teil der BO 1994), somit auch auf den Bw selbst bezieht. Den Erwägungen der Erstbehörde, daß § 2 BO 1994 nicht zwischen Gewerbeinhaber und Arbeitnehmern unterscheidet, ist uneingeschränkt zu folgen. Zweck der Bestimmung ist der Schutz der Allgemeinheit vor Personen -... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber als Inhaber der Firma S M Innenausbau, etabliert in K, zur Last gelegt, dass, wie anlässlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates am 22.11.1997 festgestellt wurde, das auf der Baustelle St. M aufgestellte verfahrbare Stadtgerüst in insgesamt vier Punkten nicht den Bestimmungen der Bauverordnung entsprochen habe. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe von insgesamt S 14.000,-- v... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafbestimmung des § 130 ASchG verstößt trotz des Fehlens einer Subsidiaritätsklausel zugunsten einer Gerichtszuständigkeit nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot des Artikel 4 Absatz 1 des 7. ZP EMRK (VfGH 7.10.1998, G 51/97-7 und G 26/98-10). Im konkreten Fall hatte das Gericht einen Arbeitgeber von der Anklage, einen Arbeitnehmer insofern am Körper schwer verletzt zu haben, als er seinen Arbeitern ein nicht den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprochenes Gerüs... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber führt einleitend zum Inhalt des der Beschlagnahme vorangegangenen Zwangsmaßnahmenbescheides vom 28.4.1999 aus, damit sei er aufgefordert worden, "einen Lärmpegelbegrenzer (Limiter) einzubauen, welcher auf 75 dB/A eingestellt ist und auch von dritten Personen nicht überbrückt oder außer Betrieb genommen werden kann." Entgegen dieser verkürzenden, der Aktenlage insofern widersprechenden Sichtweise, ist mit dem erwähnten, auf § 360 Abs4 GewO gestützten und sofo... mehr lesen...
Am 21.10.1997 zeigte das Arbeitsinspektorat Leoben bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag an, dass am 20.8.1997 sich auf der Baustelle in N, S-weg 5, ein schwerer Arbeitsunfall ereignet habe. Der Lehrling der Firma H & Co, M G sei zur Mithilfe beim Aufstellen eines Fassadengerüstes auf einer Gerüstlagenhöhe von mehr als vier Meter herangezogen worden und sei schließlich aus einer Höhe von zirka sieben Meter abgestürzt. Wegen einer Übertretung des § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein funktionierendes Kontrollsystem zur Verhinderung einer Übertretung nach § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Fassung BGBl. Nr. 173/1997 i.V.m. § 2 Abs 2 leg. cit., betreffend die Beschäftigung eines Lehrlings auf einer hiefür zu hohen Gerüstlage (Fassadengerüst in ca. 6 Metern Höhe), liegt bei nachstehendem Sachverhalt nicht vor: Zwar war der Lehrling zunächst (zulässig) am Boden und daraufhin einige Z... mehr lesen...
Rechtssatz: § 28 Abs1a AZG und Artikel 8 VO (EWG), Nr. 3820/85: Wird ausreichend Zeit für die Ruhezeit des Lenkers nachgewiesen und ein Eingeständnis des Lenkers beigebracht, so liegt kein Verschulden vor. Entlastung nach § 5 Abs1 VStG. Einstellung des Verfahrens. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als im Sinne des § 9 VStG verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma P GesmbH, diese sei Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen BM-9FNE, unterlassen, der Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming, vom 8.7.1998 binnen 14 Tagen der Behörde bekanntzugeben, wer das angeführte Fahrzeug am 19.4.1998 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angabe einer unrichtigen Anschrift des Auskunftspflichtigen nach § 103 Abs 2 KFG erfolgt fahrlässig, wenn der handelsrechtliche Geschäftsführer des Zulassungsbesitzers diesbezüglich nur eine seit 15 Jahren in der Firma gespeicherten Adresse heranzieht, obwohl die benannte Person (Lenkeranfrage vom 8.7.1998) bereits seit 1.5.1997 an einer neuen Adresse gemeldet ist. Ein Verschulden wäre nur dann nicht vorgelegen, wenn eine Adressenänderung so kurzfristig stattgefunden hätte,... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber (Bw), ein türkischer Staatsangehöriger, wurde mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 14.8.1997 wegen der Übertretung nach § 82 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 15 Abs 1 FrG 1993 mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) bestraft, weil er sich als Fremder, ohne im Besitz eines Sichtvermerkes, einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Asylgesetz oder einer Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgeset... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...
Rechtssatz: Vom Vorhandensein eines wirkungsvollen Kontrollsystems kann nur gesprochen werden, wenn dem Kontrollierten die regelmäßige Kontrolle bewusst gemacht wird und der Kontrollierende geeignete Maßnahmen setzt, um künftigen Verstößen vorzubeugen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die gegenständlich relevanten Gebotsnormen der §§ 3 und 4 LMKV 1993 betreffen erkennbar die bloße Kennzeichnung von verpackten Waren, die für den Letztverbraucher bestimmt sind (vgl § 1 Abs.1 LMKV 1993). Sie haben ihre gesetzliche Grundlage im § 19 LMG 1975, der die Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen regelt und eine Verordnungsermächtigung enthält. Hingegen ermächtigt der § 10 LMG 1975 den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz besondere... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 5.9.1997 in H, Ostraße, als Inhaber einer Bewilligung für den Betrieb eines künstlichen Freibades einem Organ der Bezirksverwaltungsbehörde die Einsicht in die Aufzeichnungen (Betriebstagebuch) nicht gewährt (a), er habe das künstliche Freibad nicht in einer Art und Weise instandgehalten, dass ein hygienisch einwandfreier Betrieb Gewähr leistet war, indem sich am Boden Schmutz und Sand, am Becke... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zeuge M hat angegeben, dass sich am Tag der Kontrolle durch den Amtsarzt Gäste mit Kleinkindern im Hotel aufgehalten hätten. Diese Kinder hätten auch kurz vor dem Eintreffen des Amtsarztes beim Schwimmbecken gespielt und am Rand des Beckens kleine Sandhäufchen aufgetürmt. Auf der Oberfläche des Wassers seien auch Papierfussel sowie einzelne Blätter und kleine Gräser geschwommen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Amtsarzt hätten sich die Kinder nicht mehr beim Schwimmbec... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 23 ArbIG und daher als gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der Firma F Kraftwagentransport und Speditions GesmbH, in Z, I-straße 30, insgesamt zwei Verstöße gegen die EG-Verordnung 3820/85 zu verantworten, die den Arbeitnehmer Emmerich S betroffen haben. Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark, welcher die drei gegenwärtig anhängig... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Kontrollsystem der Kraftwagentransport- und Speditions GmbH reichte offenkundig aus nachstehenden Gründen nicht aus, um Übertretungen der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften zu verhindern: So hatte das Kontrollsystem vor dem Hintergrund eines beinharten Wettbewerbs im Transportgewerbe wirksam zu bestehen, der auch auf den Disponenten der einzelnen Unternehmungen lastet- und dies in Verbindung mit dem verständlichen Wunsch der Fahrer, möglichst viel Zeit zu Hause zu verbring... mehr lesen...
Rechtssatz: Landwirtschaftliches Nebengewerbe nur für Landwirt möglich, nicht für mitarbeitende Familienangehörige. Sägearbeiten mit Wandersäge ist landwirtschaftliches Nebengewerbe nach § 2 Abs4 Z4 Gewerbeordnung 1994. Falsche Auskunft der Landwirtschaftskammer ist kein Rechtsirrtum der entschuldigt, aber Strafmilderungsgrund nach § 34 Z11 StGB. Schlagworte Säge, landwirtschaftliches Nebengewerbe, nur für eigenen Betrieb, Landwirt, Vermittlung, Maschinenring mehr lesen...
Rechtssatz: § 15 Abs2 Preisauszeichnungsgesetz ist lex specialis zu § 9 VStG: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist nicht zulässig. Trotz Darlegung des Kontrollsystems sind auch konkrete Maßnahmen (im Kontrollnetz) zur Verhinderung der Übertretung zu behaupten und nachzuweisen. Schlagworte verantwortlicher Beauftragter; keine Delegation; Spezialität; Preisauszeichnung; nicht leicht zuordenbar; konkrete Maßnahme bei Kontrolle mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.1 KJBG sind unter Kindern im Sinne dieses Bundesgesetzes Minderjährige zu verstehen, die 1. die allgemeine Schulpflicht noch nicht beendet haben; 2. der allgemeinen Schulpflicht nicht unterliegen oder von ihr befreit sind, bis zum 1. Juli des Kalenderjahres, indem sie das 15. Lebensjahr vollenden. Gemäß § 4 Abs.1 KJBG gilt als Kinderarbeit im Sinne dieses Bundesgesetzes die Beschäftigung von Kindern mit Arbeiten jeder Art. Zufolge Abs.2 dieses Paragraphen gilt als... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.2 AZG darf die Einsatzzeit des Lenkers zwölf Stunden nicht überschreiten, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird. Gemäß § 16 Abs.3 leg.cit. kann durch Kollektivvertrag in den Fällen der Arbeitsbereitschaft (§ 5) zugelassen werden, daß die Einsatzzeit für Lenker von Kraftfahrzeugen, die (...) zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt (...), über das in Abs.2 genannte ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten Pkw der Bezirkshauptmannschaft B auf Verlangen vom 11.10.1996 nicht binnen zwei Wochen nach der am 19.10.1996 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt, von wem das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort gelenkt worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 103 Abs... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungssenates kommt der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen dahingehend Bedeutung zu, daß sich der Beschuldigte von der Verpflichtung zur Erteilung der Lenkerauskunft insoweit nicht mit einer "Unmöglichkeit" entschuldigen kann, als er dieser "Unmöglichkeit" durch das Führen von Aufzeichnungen entgegenwirken hätte können. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß der Beschuldigte sich bei der der Anfrage zugrundeliegenden Fahrt ebenfalls im ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anbringung einer Holzschalung in einem Stallgebäude stellt eine Tätigkeit des Gewerbes "Zimmermeister" dar - kein landwirtschaftliches Nebengewerbe nach §2 Abs4 Z4 GewO 1994. Die Tätigkeit wurde selbständig ausgeübt, nahm längere Zeit in Anspruch und es wurde auch ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, da der Bw für seine Tätigkeit ein Entgelt erhalten hat, somit keine echte Nachbarschaftshilfe (§1 Gewerbeordnung 1994). mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach als erste Instanz (die belangte Behörde) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G Frischeiproduktionsgesellschaft m.b.H. & Co KG mit Sitz in G für die Einhaltung des Qualitätsklassengesetzes verantwortlich. Am 07.05.1996 um 09.00 Uhr sei durch ein Organ der Bundesqualitätskontrolle bei der Firma H KG in R, Wirtschaftszeile 2, festgestellt worden, daß er am ... mehr lesen...