RS UVS Wien 1994/06/20 07/21/252/94

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Veröffentlicht am 20.06.1994
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Rechtssatz

Bei Arbeiten, die eine größere Bewegungsfreiheit erfordern (hier Spenglerarbeiten) sieht §72 Abs2 AAV eine konkrete Schutzausrüstung vor und läßt keine Alternative zu.

Schlagworte
Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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