Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit dem Berufungsbescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zwei Übertretungen nach § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 begangen. Die Berufungsbehörde hat die Tatvorwürfe lediglich - im Wes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991 §6 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z7;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0155 E 12. Dezember 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ob der nach § 9 Abs. 2 VStG bestellte verantwortliche Beauftragte, wenn er sich zur Erfüllung seiner verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen dritter Personen bedient, persönlich von ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 18. September 1999 gegen 17.50 Uhr einem "Myocard-Patienten" auf dem Pass Thurn trotz drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe verweigert, indem er der in M den Notdienst versehenden Mag. R. auf deren Anruf im Auftrag der Zentrale des Roten Kreuzes und deren Aufforderung, einen Patienten am Pass Thurn mit Verdacht auf Herzinfarkt als Notarzt zusam... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 18. September 1999 gegen 17.50 Uhr einem "Myocard-Patienten" auf dem Pass Thurn trotz drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe verweigert, indem er der in M den Notdienst versehenden Mag. R. auf deren Anruf im Auftrag der Zentrale des Roten Kreuzes und deren Aufforderung, einen Patienten am Pass Thurn mit Verdacht auf Herzinfarkt als Notarzt zusam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §199 Abs3;ÄrzteG 1998 §48;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass sich der Besch als eingeteilter Notarzt - nachdem er von der Ärztevermittlungszentrale von einem Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt informiert worden war - geweigert hat, den Patienten aufzusuchen und zu versorgen, hat er die "Tathandlung" iSd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §199 Abs3;ÄrzteG 1998 §48;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass sich der Besch als eingeteilter Notarzt - nachdem er von der Ärztevermittlungszentrale von einem Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt informiert worden war - geweigert hat, den Patienten aufzusuchen und zu versorgen, hat er die "Tathandlung" iSd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 19. Dezember 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 30. Mai 2000 um 13.37 Uhr in Silz, Inntalautobahn A 12, km 116,247, in Richtung Westen den nach dem Kennzeichen bestimmten PKW gelenkt und die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50,95 km/h überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 begangen, weshalb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist gemäß der hg. Judikatur kein wesentliches Tatbestandselement einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 (vgl. u.a. das hg. Erkenntnis vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0310). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 19. Dezember 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 30. Mai 2000 um 13.37 Uhr in Silz, Inntalautobahn A 12, km 116,247, in Richtung Westen den nach dem Kennzeichen bestimmten PKW gelenkt und die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50,95 km/h überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 begangen, weshalb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist gemäß der hg. Judikatur kein wesentliches Tatbestandselement einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 (vgl. u.a. das hg. Erkenntnis vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0310). ... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 2000 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe einen namentlich näher bezeichneten Ausländer (einen kroatischen Staatsangehörigen) im Zeitraum... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 2000 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe einen namentlich näher bezeichneten Ausländer (einen kroatischen Staatsangehörigen) im Zeitraum... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs2;AuslBG §28;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/09/0155 E 21. Jänner 2004
2002/09/0015 E 21. Jänner 2004
2002/09/0014 E 21. Jänner 2004
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs2;AuslBG §28;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/09/0155 E 21. Jänner 2004
2002/09/0015 E 21. Jänner 2004
2002/09/0014 E 21. Jänner 2004
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der... mehr lesen...
Eine gegen den Beschwerdeführer gerichtete Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Leoben vom 24. März 1999 lautete wie folgt: "Sie haben als Inhaber einer Waffenbesitzkarte es unterlassen, die Verlegung Ihres Wohnsitzes von 8700 Leoben, V-Straße 30 am 08.08.1995 nach 4600 Wels, F-Straße 6 binnen 4 Wochen der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, d.h. der Bundespolizeidirektion Leoben schriftlich mitzuteilen." Wegen Übertretung des § 26 Waffengesetz 1996 (im Folgende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §44a Z2;WaffG 1986 §21;WaffG 1996 §26;WaffG 1996 §62 Abs2;
Rechtssatz: Für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1997 war nach der Übergangsbestimmung des § 62 Abs. 2 WaffenG das Waffengesetz 1986 und damit dessen § 21 weiter anwendbar. Gemäß § 44a Z 2 VStG hätte der
Spruch: des Straferkenntnisses den Zeitraum bis zum 1. Juli 1997 dem Tatbestand ... mehr lesen...
Eine gegen den Beschwerdeführer gerichtete Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Leoben vom 24. März 1999 lautete wie folgt: "Sie haben als Inhaber einer Waffenbesitzkarte es unterlassen, die Verlegung Ihres Wohnsitzes von 8700 Leoben, V-Straße 30 am 08.08.1995 nach 4600 Wels, F-Straße 6 binnen 4 Wochen der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, d.h. der Bundespolizeidirektion Leoben schriftlich mitzuteilen." Wegen Übertretung des § 26 Waffengesetz 1996 (im Folgende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §44a Z2;WaffG 1986 §21;WaffG 1996 §26;WaffG 1996 §62 Abs2;
Rechtssatz: Für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1997 war nach der Übergangsbestimmung des § 62 Abs. 2 WaffenG das Waffengesetz 1986 und damit dessen § 21 weiter anwendbar. Gemäß § 44a Z 2 VStG hätte der
Spruch: des Straferkenntnisses den Zeitraum bis zum 1. Juli 1997 dem Tatbestand ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14. Juni 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe "es als Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der Firma W... GmbH, mit Sitz in ... N, die Zulassungsbesitzerin des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen ... ist, unte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 13. April 2000 wurde dem Beschwerdeführer u.a. zur Last gelegt, er habe am 18. September 1999 um 11.40 Uhr in Graz 5, Lazarettgürtel Nr. 4, Fahrtrichtung Süden,: "als Zulassungsbesitzer des Lkw G-... und Beförderer der Beförderungseinheit der Klasse 3 Ziff. 71 ADR des Gefahrguttransportes (Lkw G-...), Lenker ..., nicht dafür gesorgt, dass die Beförderungseinheit den hiefür in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 27. Dezember 2001 wurde dem Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. P... Spedition- und Transport GesmbH mit Sitz in Maria Buch-Feistritz" zur Last gelegt, er sei dafür verantwortlich, dass die genannte Firma als Beförderer von "Gefahrengut" nicht dafür gesorgt habe, dass die Vorschriften des Gefahrgutbeförderung... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 27. Dezember 2001 wurde dem Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. P... Spedition- und Transport GesmbH mit Sitz in Maria Buch-Feistritz" zur Last gelegt, er sei dafür verantwortlich, dass die genannte Firma als Beförderer von "Gefahrengut" nicht dafür gesorgt habe, dass die Vorschriften des Gefahrgutbeförderung... mehr lesen...
I. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Schwechat vom 16. März 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. Juli 2000, um 11.10 Uhr, im Gemeindegebiet von 2320 Schwechat, B 14b, bei der Kreuzung mit der Mannswörtherstraße, "als bestellter verantwortlicher Beauftragter, der Firma P... Speditions- und Transportgesellschaft m.b.H.", gefährliche Güter der Klasse 6.1, Z. 58c ADR (UN 2862, 11.140 kg) mit dem näher angeführten Lastkraftwagen und Anhänge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 20. Februar 2000 um 16.17 Uhr den nach dem Kennzeichen bestimmten Linienbus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe in Thaur, Solegasse, in östlicher Richtung gelenkt und dabei das Vorrangzeichen "Vorrang geben" missachtet habe, da er in die Dörferstraße eingefahren sei und der Lenker eines Patrouillenfahrzeuges, der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0253 E 15. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eingehaltene Geschwindigkeit festzustellen ist (H... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße i.d.F. der Richtlinie 1999/47/EG der Kommission vom 21. Mai 1999 (im Folgenden: Richtlinie/ADR) wurden die Regelungen des ADR in das Gemeinschaftsrecht umgesetzt (siehe dazu Abs. 2 und Abs. 12 der Einleitung der Richtlinie 94/55/EG). Da der Inhalt der Richtlinie/ADR mit dem ADR übereinstimmt, wird der Beschwerdeführer, ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14. Juni 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe "es als Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der Firma W... GmbH, mit Sitz in ... N, die Zulassungsbesitzerin des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen ... ist, unte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 13. April 2000 wurde dem Beschwerdeführer u.a. zur Last gelegt, er habe am 18. September 1999 um 11.40 Uhr in Graz 5, Lazarettgürtel Nr. 4, Fahrtrichtung Süden,: "als Zulassungsbesitzer des Lkw G-... und Beförderer der Beförderungseinheit der Klasse 3 Ziff. 71 ADR des Gefahrguttransportes (Lkw G-...), Lenker ..., nicht dafür gesorgt, dass die Beförderungseinheit den hiefür in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 27. Dezember 2001 wurde dem Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. P... Spedition- und Transport GesmbH mit Sitz in Maria Buch-Feistritz" zur Last gelegt, er sei dafür verantwortlich, dass die genannte Firma als Beförderer von "Gefahrengut" nicht dafür gesorgt habe, dass die Vorschriften des Gefahrgutbeförderung... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 27. Dezember 2001 wurde dem Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. P... Spedition- und Transport GesmbH mit Sitz in Maria Buch-Feistritz" zur Last gelegt, er sei dafür verantwortlich, dass die genannte Firma als Beförderer von "Gefahrengut" nicht dafür gesorgt habe, dass die Vorschriften des Gefahrgutbeförderung... mehr lesen...