Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §4 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch den Bescheidspruch, der Beschwerdeführer habe laut seinen eigenen Angaben vom November 2001 seine Unterkunft bereits vor ca. zehn Jahren aufgegeben, dies jedoch erst am 9. Juli 2002 der Meldebehörde mitgeteilt und daher gegen § 4 Abs. 1 iVm § 22 Abs. 1 Z. 1 Meldegesetz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §4 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 Meldegesetz 1991 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z. 1 Meldegesetz 1991 idF BGBl. I Nr. 28/2001 handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt mit der Wirkung eines Dauerdeliktes (vgl. dazu auch ... mehr lesen...
Index: L46109 Tierhaltung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: TierschutzG Wr 1987 §28 Abs2 idF 2002/013;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Als übertretene Rechtsvorschrift hat die belangte Behörde dadurch, dass sie insofern den
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides bestätigt hat, auch "§ 28 Abs. 2 Z. 1" des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes angeführt, und zwar, weil damit auch als Fundstelle die Stammfassung des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §4 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch den Bescheidspruch, der Beschwerdeführer habe laut seinen eigenen Angaben vom November 2001 seine Unterkunft bereits vor ca. zehn Jahren aufgegeben, dies jedoch erst am 9. Juli 2002 der Meldebehörde mitgeteilt und daher gegen § 4 Abs. 1 iVm § 22 Abs. 1 Z. 1 Meldegesetz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §4 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 Meldegesetz 1991 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z. 1 Meldegesetz 1991 idF BGBl. I Nr. 28/2001 handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt mit der Wirkung eines Dauerdeliktes (vgl. dazu auch ... mehr lesen...
Betreffend den Verfahrensgang wird zur Vermeidung von Wiederholungen vorweg auf das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 2003, Zl. 99/02/0277, hingewiesen, mit dem der in gegenständlicher Sache ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1999 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen (Ersatz-)Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 2003 wurde der Beschwerdeführer für s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben auf der sich im Privatbesitz des Herrn JS in W befindlichen, jedoch öffentlichen Straße Johann-Stricker-Straße, im Bereich HNr. 2, Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs - im nördlichen Bereich der genannten Straße einen Verkehrszeichensteher mit den Hinweiszeichen 'Privatstraße beschränkt befahrbar' und 'Park... mehr lesen...
Betreffend den Verfahrensgang wird zur Vermeidung von Wiederholungen vorweg auf das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 2003, Zl. 99/02/0277, hingewiesen, mit dem der in gegenständlicher Sache ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1999 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen (Ersatz-)Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 2003 wurde der Beschwerdeführer für s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben auf der sich im Privatbesitz des Herrn JS in W befindlichen, jedoch öffentlichen Straße Johann-Stricker-Straße, im Bereich HNr. 2, Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs - im nördlichen Bereich der genannten Straße einen Verkehrszeichensteher mit den Hinweiszeichen 'Privatstraße beschränkt befahrbar' und 'Park... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0328 E 16. Dezember 1997 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last geleg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0192 E 25. April 1990 RS 5 Stammrechtssatz Tatbestandsmäßig für eine Bestrafung nach § 31 Abs 1 (iVm § 99 Abs 2 lit e StVO) ist ua ausschließlich das unbefugte Anbringen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Zustandsdelikt), nicht a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0328 E 16. Dezember 1997 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last geleg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0192 E 25. April 1990 RS 5 Stammrechtssatz Tatbestandsmäßig für eine Bestrafung nach § 31 Abs 1 (iVm § 99 Abs 2 lit e StVO) ist ua ausschließlich das unbefugte Anbringen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Zustandsdelikt), nicht a... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck, jeweils vom 4. März 2002, Zlen. II-STR- 07640e/2001 und II-STR-07589e/2001, wurde die Beschwerdeführerin - nach Wiedergabe des Wortlautes des § 16 Abs. 3 des Tiroler Jugendschutzgesetzes 1994 und unter Verweis auf den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 7. August 2001, mit dem der näher bezeichnete Gastbetrieb der Beschwerdeführerin als Betriebsanlage im Sinne dieser Gesetzesstell... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck, jeweils vom 4. März 2002, Zlen. II-STR- 07640e/2001 und II-STR-07589e/2001, wurde die Beschwerdeführerin - nach Wiedergabe des Wortlautes des § 16 Abs. 3 des Tiroler Jugendschutzgesetzes 1994 und unter Verweis auf den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 7. August 2001, mit dem der näher bezeichnete Gastbetrieb der Beschwerdeführerin als Betriebsanlage im Sinne dieser Gesetzesstell... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 6. November 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 2. Juni 2000 um 23.50 Uhr auf dem Parkplatz Arnwiesen auf der Südautobahn A2 mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten PKW eine mautpflichtige Bundestrasse benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, dass die Mautvignette gefehlt habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer "§ 7 Abs.... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 6. November 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 2. Juni 2000 um 23.50 Uhr auf dem Parkplatz Arnwiesen auf der Südautobahn A2 mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten PKW eine mautpflichtige Bundestrasse benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, dass die Mautvignette gefehlt habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer "§ 7 Abs.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AVG §59 Abs1;BStFG 1996 §13 Abs1 idF 1999/I/107;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1999/I/107;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0311 E 28. April 1992 VwSlg 13623 A/1992 RS 1 Stammrechtssatz Dem Gebot des § 44 a lit b VStG wird dann nicht entsprochen, wenn die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift nicht unter Zitier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AVG §59 Abs1;BStFG 1996 §13 Abs1 idF 1999/I/107;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1999/I/107;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0311 E 28. April 1992 VwSlg 13623 A/1992 RS 1 Stammrechtssatz Dem Gebot des § 44 a lit b VStG wird dann nicht entsprochen, wenn die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift nicht unter Zitier... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 4. Juli 2000 um 19.45 Uhr beim Objekt S.-Straße 45 trotz Aufforderung durch ein von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Gara... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 4. Juli 2000 um 19.45 Uhr beim Objekt S.-Straße 45 trotz Aufforderung durch ein von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Gara... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 4. Juli 2000 um 19.45 Uhr beim Objekt S.-Straße 45 trotz Aufforderung durch ein von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Gara... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0050 E 25. April 1997 RS 2(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Mit der neunzehnten StVO-Novelle wurde in § 5 Abs 2 StVO ein (dritter) Satz - eine Gebotsnorm - mit dem Wortlaut angefügt "Wer zu einer Untersuchung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0041 E 23. Mai 2002 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für die Verwaltungsübertretung der Verweigerung der Ablegung des Alkotestes gemäß § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO kommt es für die im
Spruch: gebotene Tatumschreibung auf Zeit u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0050 E 25. April 1997 RS 2(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Mit der neunzehnten StVO-Novelle wurde in § 5 Abs 2 StVO ein (dritter) Satz - eine Gebotsnorm - mit dem Wortlaut angefügt "Wer zu einer Untersuchung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0041 E 23. Mai 2002 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für die Verwaltungsübertretung der Verweigerung der Ablegung des Alkotestes gemäß § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO kommt es für die im
Spruch: gebotene Tatumschreibung auf Zeit u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...