Entscheidungen zu § 38 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 295

RS Vwgh 1994/12/14 94/12/0217

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Stützt sich die Versetzung nicht auf eine Dienstpflichtverletzung, sondern auf einen sonstigen Grund, der nicht Gegenstand eines bereits anhängigen strafgerichtlichen oder Disziplinarverfahrens ist, kommt ein Zuwarten bis zum Ausgang solcher Verfahren nach der Lage des Falles nicht in Betracht oder sieh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1994

RS Vwgh 1994/12/14 94/12/0217

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Sind Dienstpflichtverletzungen des Beamten Grund für die Versetzung, so wird im allgemeinen ein allfälliges Zuwarten mit der Versetzung (obwohl rechtlich nicht geboten) bis zum rechtskräftigen Abschluß des zu diesem Vorwurf geführten strafgerichtlichen Verfahrens bzw Disziplinarverfahrens für die Verwertu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 94/12/0127

Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; hinsichtlich des weiteren Sachverhaltes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 94/12/0060, betreffend eine Dienstzuteilung der Beschwerdeführerin, verwiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 38 BDG 1979 mit Wirkung vom 1. Mai 1994 der Justizanstalt H zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. Zur Begründung: führ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die bei Dienstantritt "vorgefundene Praxis" kann Rechtswidrigkeiten im Vorgehen eines Beamten keinesfalls rechtfertigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120127.X04 Im RIS seit 23.11.2001 Zuletzt akt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Das für eine - zumal infolge Abzugsinteresses ausgesprochene - Versetzung erforderliche wichtige dienstliche Interesse kann durch Dienstpflichtverletzungen (des Betroffenen), deren Feststellung und Bewertung im Dienstrechtsverfahren, ungeachtet eines allfälligen Disziplinarverfahrens, also im objektiven Sinn, aber auch durch andere in der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Ist das dienstliche Interesse im Abzug eines Beamten von seiner Funktion her begründet, so kommt weder einer hervorragenden Leistungsfeststellung entscheidende Bedeutung zu, noch ist eine "Definition des neuen Arbeitsplatzes" notwendig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. (Daher kommt im Beschwerdefall weder dem Verschulden des Beamten noch dem der Behörde, noch auch der Berichterstattung in den Medien eine entscheidende Bedeutung zu). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0296

Die Beschwerdeführerin ist Ärztin; sie steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol (Oberrätin). Ihre Dienststelle war bis einschließlich 30. November 1993 das Amt der Tiroler Landesregierung. Mit Schreiben vom 10. Februar 1993 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin im Sinne des § 38 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) iVm mit § 2 Abs. 1 des (Tiroler) Landesbeamtengesetzes 1982 mit, daß beabsichtigt sei, sie zur Bezirkshauptmann... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0218 E 7. Oktober 1985 RS 3 Stammrechtssatz Das Bestehen eines dienstlichen Spannungsverhältnisses vermag ein wichtiges dienstliches Interesse an einer Versetzung zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120296.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: § 38 Abs 2 BDG 1979 enthält keine Verpflichtung der Dienstbehörde, die dienstlichen Interessen an einer weiteren Ausübung der vom Beamten bisher innegehabten Funktion gegenüberzustellen (Hinweis E 22.1.1987, 86/12/0146, VwSlg 12383 A/1987). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: Die Verfügbarkeit einer Planstelle ist eine Frage des Stellenplanes und berührt nicht die subjektiven Rechte des zu versetzenden Beamten (Hinweis auf E 15.1.1990, 89/12/0181). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120296.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: Auf einen etwaigen Prestigeverlust des Beamten kommt es bei einer Versetzung ebensowenig an wie auf Größe und Ausstattung der Amtsräume. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120296.X04 Im RIS seit 16.03.20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0156 E 28. Juni 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ausgehend davon, dass eine Versetzung sowohl das Abziehen eines Beamten von seiner bisherigen Verwendung als auch die Zuweisung einer neuen Verwendung darstellt, reicht es iSd § 38 Abs 2 Krnt DienstrechtsG aus, wenn das wichtige dienstliche Interesse an einem der beiden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl;BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: Die Frage des dem Beamten allenfalls erwachsenden finanziellen Nachteils hat nur (gem § 38 Abs 3 BDG 1979) bei einer Versetzung an einen anderen Dienstort Bedeutung (Hinweis auf E 15.12.1993, 93/12/0115). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/19 93/12/0043

Der Beschwerdeführer steht als Gendarmerie-Gruppeninspektor in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war stellvertretender Kommandant eines Gendarmeriepostens. I.) Mit Schreiben vom 4. Februar 1992 teilte der Landesgendarmeriekommandant für Kärnten dem Beschwerdeführer mit, er beabsichtige, ihn "aus wichtigen dienstlichen Interessen von Amts wegen zur Verkehrsabteilung des LGK nach X zu versetzen". Er habe das Recht, gegen die beabsichtigte Maßnahme innerhal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.1994

RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0043

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0044
Rechtssatz: Dem Leiter einer Dienststelle kommt Vorbildfunktion zu (Hinweis E 18.11.1992, 91/12/0272); dies gilt gleichermaßen für den stellvertretenden Leiter. Vermag er diese Vorbildfunktion nicht auszuüben, ist seine Entfernung von der bish... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/15 93/12/0115

Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis 4. Oktober 1992 beim Finanzamt A als Stellvertreter des Amtsvorstandes und Leiter der Amtsbetriebsprüfungsabteilung tätig. Mit Wirksamkeit vom 5. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer vorerst befristet der Geschäftsabteilung 6/2 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Rechtsmittelreferent und zur Einarbeitung für eine künftige Verwendung als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;BDG 1979 §38 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei Personalentscheidungen gerade im Leitungsbereich, in einem dienstlichen Naheverhältnis wie dem des Stellvertreters und Abteilungsleiters gegenüber dem Vorstand des Finanzamtes bzw der Betriebsprüfungsabteilung, können häufig Differenzen in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus § 38 BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im einzelnen dargelegt werden muß (Hinweis E 22.1.1987, 86/12/0146, VwS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/29 92/12/0171

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis einschließlich 31. August 1990 das Finanzamt für Körperschaften in Wien, wo er seit 1. Jänner 1985 als Gruppenleiter der Prüfergruppe 9/EDV-Gruppe der Großbetriebsprüfungsabteilung tätig war. Mit Wirksamkeit vom 1. September 1990 erfolgte gemäß dem Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. Juli 1990, Zl. 02 0003/8-IV/2/90 eine Ausgliederung aller im ges... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 92/12/0171

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Eine durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Verwendungsänderung kann an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an dieser Maßnahme begründen (Hinweis E 23.6.1993, 92/12/0169). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992120171.X03 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 92/12/0085

Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung. Mit dem angefochtenen Bescheid berief die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 3 BDG 1979 mit Ablauf des 15. März 1992 von seiner bisherigen Verwendung als Leiter der Abteilung Wehrwirtschaft ab. Begründend wird ausgeführt, mit Erlaß der belangten Behörde vom 3. F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/12/0085

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 23.6.1993 92/12/0087, 92/12/0102 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0208 1 Stammrechtssatz Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/12/0085

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 23.6.1993 92/12/0087, 92/12/0102
Rechtssatz: Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/12/0085

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;B-VG Art129;B-VG Art148a;VwGG §41 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 23.6.1993 92/12/0087, 92/12/0102
Rechtssatz: Über die Frage, welches Organisationssystem des Dienstes zweckmäßiger ist, hat der VwGH nicht zu befind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 93/12/0015

Der in D, Burgenland, wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung Leiter des Gendarmeriepostens (GP) S. Mit dem Schreiben des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 6. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer von der beabsichtigten Versetzung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert. Dagegen brachte der Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 1 Stammrechtssatz Besteht das wichtige dienstliche Interesse im Sinne des § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abziehung eines rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung im Dienste verurteilten Zollwachebeamten von einer Dienststelle mit ständigem Parteienverkehr,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §60;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, ist es aber im Zeitpunkt der Erlassung des Versetzungsbescheides noch nicht abgeschlossen, so hat die Dienstbehörde, die, gestützt auf die dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen, eine Versetzung beabsichtigt, im Versetz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs4;
Rechtssatz: Besteht das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Dienststelle, so erübrigt sich eine Prüfung seiner persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse gem § 38 Abs 3 BDG 1979. European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 91/12/0073 1 Stammrechtssatz Die belBeh hat ein wichtiges dienstliches Interesse an der Wegversetzung des Beschwerdeführers vom Gendarmerieposten E angenommen. Wäre diese Annahme rechtmäßig, so läge das für eine Versetzung nach § 38 Abs 2 BDG 1979 erforderliche wichtige dienstliche Interesse vor, und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

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