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L22007 Landesbedienstete TirolNorm
BDG 1979 §38 Abs2 impl;Rechtssatz
Auf einen etwaigen Prestigeverlust des Beamten kommt es bei einer Versetzung ebensowenig an wie auf Größe und Ausstattung der Amtsräume.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120296.X04Im RIS seit
16.03.2001Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010