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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Rechtssatz
Die Frage des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. (Daher kommt im Beschwerdefall weder dem Verschulden des Beamten noch dem der Behörde, noch auch der Berichterstattung in den Medien eine entscheidende Bedeutung zu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120127.X02Im RIS seit
23.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010