Entscheidungen zu § 38 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 295

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/24 92/12/0130

Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1995

RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 6 (Die im Zusammenhang mit der Störung des Vertrauensverhältnisses zum Ausdruck gebrachte Auffassung gilt auch für die Behauptung des Vorliegens eines Spannungsverhältnisses; Hinweis E 6.9.1995, 95/12/0144). S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1995

RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 7 Stammrechtssatz Resultieren die Konflikte und Spannungen in einer Dienststelle aus unrechtmäßigen Handlungen eines Bediensteten, so besteht im Rahmen der Zuständigkeit die Verpflich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1995

RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Im Vordergrund der für eine Versetzung maßgeblichen Überlegungen haben die dienstlichen Interessen zu stehen. Diese dienstlichen Interessen bestehen insbesondere in der Erhaltung eines rechtmäßigen, aber auch eines möglichst reibungslosen und effizienten Dienstbetriebes. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1995

RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1995

RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0081 E 24. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ein wichtiges dienstliches Interesse wird jedenfalls dann berührt, wenn eingetretene, objektiv festgestellte Tatsachen den Schluss rechtfertigen, dass der Wille oder die Fähigkeit zur Erfüllung der durch die Rechtsordnung vorgezeichneten Aufgabe nicht oder nicht mehr ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1995

RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;
Rechtssatz: § 45 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 weisen dem Vorgesetzten und dem Dienststellenleiter besondere mit ihren Funktionen untrennbar auf Dauer verbundene Aufgaben als Dienstpflichten zu. Damit ist aber zweifellos auch die Erwartung verbunden, daß n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/8 95/12/0205

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3 Z1 idF 1994/550;BesoldungsreformG 1994;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art51a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 38 ff BDG 1979 ist darin gelegen, den Beamten vor sachlich nicht gerechtfertigten Personalmaßnahmen (Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3 Stammrechtssatz Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120205.X09 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0085 1 Stammrechtssatz Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, r... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Falle der Auflösung einer Dienststelle stellt es die unausbleibliche Folge für deren Beamte dar, daß diese die ihnen dort übertragenen Aufgaben nicht mehr erfüllen können; bereits darin liegt das vom Gesetzgeber geforderte wichtige dienstliche Interesse an der Versetzung begründe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das "wichtige dienstliche Interesse" iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, dessen Auslegung sich an normativen Inhalten zu orientieren hat und der der vollen Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof unterliegt (Hinweis E 18.3.1985, 84/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;B-VG Art129;B-VG Art148a;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0085 3 Stammrechtssatz Über die Frage, welches Organisationssystem des Dienstes zweckmäßiger ist, hat der VwGH nicht zu befinden. Selbst wenn die organisatorische Umgliederung, die zu einer V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/6 95/12/0122

Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/6 95/12/0144

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Es ist wohl denkbar, daß bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten die volle gesundheitliche Eignung des Beamten erforderlich ist (Hinweis E 19.9.1979, 1271/79) und deren Einschränkung, die sich etwa in häufigen Dienstverhinderungen wegen Erkrankung zeigt, ein wichtiges dienstliches Interesse darstellt, das eine Versetzung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Die Geringfügigkeit der Auswirkungen der Versetzung auf die Interessensphäre des Beamten allein rechtfertigt noch nicht die verfügte Personalmaßnahme (hier: insbesondere für den Einsatz des Beamten im Rahmen von Nachtdiensten hätte es einer entsprechenden Auseinandersetzung mit dem von ihm vorgelegten fac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §8;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §46 Abs1;B-VG Art20 Abs4;DVG 1984 §3;
Rechtssatz: In Ansehung der Berichterstattung eines Beamten (hier: über Spannungen und Konflikte in seiner Dienststelle) unter Einschaltung von Medien darf auch im Dienstrechtsverfahren nur unter Beachtung der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0080 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10922 A/1982 RS 3 Stammrechtssatz Das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979, das eine Versetzung zulässig macht, ist ausschließlich nach objektiven Merkmalen und nicht danach zu beurteilen, inwieweit der Beamte diese Momente schuldhaft herbeigeführt hat (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/12/0115 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus § 38 BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Auch das Vorliegen von wesentlichen Konflikten und Spannungen zwischen Beamten einer Dienststelle ist ein wichtiges dienstliches Interesse, das eine Versetzung rechtfertigt (Hinweis E 13.2.1984, 83/12/0056). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120144.X05 Im RIS seit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0156 E 28. Juni 1989 RS 2(hier: BDG 1979) Stammrechtssatz Ausgehend davon, dass eine Versetzung sowohl das Abziehen eines Beamten von seiner bisherigen Verwendung als auch die Zuweisung einer neuen Verwendung darstellt, reicht es iSd § 38 Abs 2 Krnt DienstrechtsG aus, wenn das wichtige dienstliche Interesse an e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines in der Person des Beamten begründeten Abzugsinteresses kommt die Anwendung der Vergleichsüberlegung nach § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 von vornherein nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120122.X08 Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Insoweit die Behörde die verfügte Personalmaßnahme auf das wichtige dienstliche Interesse an der Vermeidung eines Spannungsverhältnisses stützt, setzt die Annahme eines solchen Spannungsverhältnisses die in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung des betroffenen Beamten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0080 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10922 A/1982 RS 3 Stammrechtssatz Das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979, das eine Versetzung zulässig macht, ist ausschließlich nach objektiven Merkmalen und nicht danach zu beurteilen, inwieweit der Beamte diese Momente schuldhaft herbeigeführt hat (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Verfahren, daß die (Mitursache) Ursache der Spannungen zwischen dem Beamten und seinem Vorgesetzten in häufigen "Krankenständen" des Beamten zu suchen ist, so stellt die Versetzung für sich allein weder eine adäquate Rechtsfolge einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;
Rechtssatz: Als ein wichtiges dienstliches Interesse, das eine Versetzung rechtfertigt, ist auch das Vorliegen von wesentlichen Konflikten und Spannungen zwischen Beamten einer Dienststelle zu werten, sind doch derartige Verhältnisse in der Regel dem Dienstbetrieb, der auf Kooperation aufgebaut ist, und der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben abträgl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, andererseits an deren Rechtmäßigkeit zu messen. Der Beamte hat zwar - genauso wie jeder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Resultieren die Konflikte und Spannungen in einer Dienststelle aus unrechtmäßigen Handlungen eines Bediensteten, so besteht im Rahmen der Zuständigkeit die Verpflichtung, dies aufzuzeigen; zu versetzen ist der für die unrechtmäßigen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

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