RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
BDG 1979 §38 Abs2;

Rechtssatz

Die Geringfügigkeit der Auswirkungen der Versetzung auf die Interessensphäre des Beamten allein rechtfertigt noch nicht die verfügte Personalmaßnahme (hier: insbesondere für den Einsatz des Beamten im Rahmen von Nachtdiensten hätte es einer entsprechenden Auseinandersetzung mit dem von ihm vorgelegten fachärztlichen Gutachten in Ansehung schädlicher Auswirkungen auf seinen Gesundheitszustand bedurft).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeGutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120144.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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