RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0127 2

Stammrechtssatz

Die Frage des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. (Daher kommt im Beschwerdefall weder dem Verschulden des Beamten noch dem der Behörde, noch auch der Berichterstattung in den Medien eine entscheidende Bedeutung zu).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120084.X06

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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