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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0127 2Stammrechtssatz
Die Frage des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. (Daher kommt im Beschwerdefall weder dem Verschulden des Beamten noch dem der Behörde, noch auch der Berichterstattung in den Medien eine entscheidende Bedeutung zu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120084.X06Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012