RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs3;

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines in der Person des Beamten begründeten Abzugsinteresses kommt die Anwendung der Vergleichsüberlegung nach § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 von vornherein nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120122.X08

Im RIS seit

07.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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