RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §51 Abs2;

Rechtssatz

Es ist wohl denkbar, daß bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten die volle gesundheitliche Eignung des Beamten erforderlich ist (Hinweis E 19.9.1979, 1271/79) und deren Einschränkung, die sich etwa in häufigen Dienstverhinderungen wegen Erkrankung zeigt, ein wichtiges dienstliches Interesse darstellt, das eine Versetzung rechtfertigt. Es geht aber nicht an, aus dem Umstand häufiger "Krankenstände" allein, bei denen nicht einmal zweifelsfrei feststeht, daß sie (allenfalls zum Teil) ungerechtfertigt gewesen sind, ein Spannungsverhältnis mit den Vorgesetzten bzw Mitarbeitern zu begründen und darin das wichtige dienstliche Interesse an einer Versetzung zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120144.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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