RS Vwgh 1995/11/24 92/12/0130

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Veröffentlicht am 24.11.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs3;

Rechtssatz

Im Vordergrund der für eine Versetzung maßgeblichen Überlegungen haben die dienstlichen Interessen zu stehen. Diese dienstlichen Interessen bestehen insbesondere in der Erhaltung eines rechtmäßigen, aber auch eines möglichst reibungslosen und effizienten Dienstbetriebes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120130.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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